Warum Verbot der Kleintierhaltung?

Begonnen von AbisZ, 04. Juli 2006, 16:47:00

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Eckhard

Lieber Horst!
Du bist wie gewohnt gründlich in Deinen infos. Das ist gut.
Dann interpretierst Du aber, ähnlich wie der BDG, das BKlGG falsch, indem Du meinst, wenn dort nichts von Kleintierhaltung steht , sei es nicht erlaubt.
Das BklGG interpretiert auch, was kein Kleingarten ist. Dort steht nichts von Tierhaltung.
Warum kann die Einschränkung für Bienenhaltung nicht auch für Kleintierhaltung gelten?
Es ist nicht objektiv, wenn Ziergeflügel häufig von Vorständen unter Auflagen gestattet werden, Kaninchenhaltung aber nicht.
(Viele Gärtner würden auch lieber Kaninchen  als Bienen als Nachbarn haben wollen)

Liebe Vorständler!
Versucht doch  raus zu finden,  wie etwas geht und nicht , warum es nicht geht.
In jüngster Zeit sind die Neugärtner  Aussiedler, die bei der Bewirtschaftung eher ein Wochenendgrundstück mit Betonierten Wegeinfassungen und 50m² Laube im Auge haben und wenig Vorstand hat da Bedenken.  Wahrscheinlich ist das ,,Ordentliche"  leichter anzuerkennen, auch , wenn das BklGG nicht eingehalten wird, als eine Kaninchenhaltung im Kleinen ohne Belästigung der Nachbarn.
Das zusätzlich zu den 24 m² ein Treibhaus erlaubt ist, leitet sich auch nicht aus dem Gesetz ab.

Lieber Kaninchenfreund!
Vielen Dank für Deine erfrischenden Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Uwe

Lieber Eckhard

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, man sollte in der heutigen Zeit nicht immer das BKleinGG aus den Schrank holen. Wenn sich so eine Kleintierhaltung in Grenzen hält, dann könnte man diese auch dulden. Vorraussetzung ist dann eine ordnungsgemäße Haltung.
Danke auch an AbisZ, ich habe,wegen ihnen, auch wieder was dazu gelernt.

Gruß Uwe

Buchard

Hallo Eckhard,

was den Trend zur "Wochenendsiedlung" angeht, muß ich dir leider Recht geben. Die Kleingartenkolonien entwickeln sich tatsächlich zu Wochenend- und Ferienwohnung. Beispiel - vielleicht nicht representativ aber dafür a"us dem leben":

Kolonie mit 19 Gärten, Garten zwischen 200 M² und 1300M². 1 Garten hat überhaupt keine Nutzfläche. 3 Gärten haben den "Acker" lediglich umgegraben  - noch wurde noch nichts angepflanzt.  Vom Rest haben bis auf 2 oder 3 Minibeete,  die 1/3 Regelung wurde auch nicht Ansatzweise erfüllt. Dafür sind die Lauben alle in gehobener Aussattung - Strom - Wasser - Kanal. Dusche / Bad Küche etc. 8 oder 9 Gärten sind von Mai bis Oktober "bewohnt". Aber um dem Thema und dem BklgG genüge zu tun - ALLE ohne Nutztierhaltung!

Horst

Hallo Freunde.
Mit meinem vorigen Beitrag habe ich mit Stichworten und Schlagworten versucht die ursprüngliche Frage nach gesetzlicher Grundlage
des Verbots der Kleintierhaltung nach meinen Kenntnissen zu beantworten. Dazu muß ich zuerst das BKleigG heran ziehen.
Die Wirklichkeit sieht natürlich anders aus. Die habt ihr beschrieben. Der Fragesteller spricht von "gesunden Lebensmitteln". Nein: Nur gärtnerische Erzeugnisse, nicht auch noch tierische!Die Bienenhaltung ist wegen der Bestäubung der gärtnerischen Nutzung dienlich.

Nochmals:
Kein ausdrückliches Verbot der Kleintierhaltung im BKleingG.
Aber aus Folgerungen, insbesondere aus §1, läßt sich ein Verbot schon herleiten.

Euer Horst

Eckhard

Lieber Horst! Liebe Vorständler!

Hier der das Gesetz:

§ 1
Begriffsbestimmungen
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
1.   dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
2.   in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
(2) Kein Kleingarten ist
1.   ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom Eigentümer oder einem seiner Familienangehörigen im Sinne des § 8 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);
2.   ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);
3.   ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen ist (Arbeitnehmergarten);
4.   ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen;
5.   ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland).
(3) Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist.
 

Die ,,kleingärtnerische Nutzung"
 wird klar zur Hälfte aus ,,Gartenbauerzeugnissen" im weitesten Sinne, weil keine Einschränkung zu finden
UND
 Zur anderen Hälfte ,,zur Erholung"
definiert.

Wo, bitte, steht da irgend etwas gegen Kleintierhaltung im Sinne wie es hier  ,,A-Z" beschreibt?

Wenn Du Urteile hast, Horst, die da was gegen Tierhaltung aussagen, so nenne sie bitte.

Ich glaube , dies ist nur ein Beispiel für die Tendenz einiger Funktionäre, Verbote an den Haaren heranzuziehen.
Da liegt das eigentliche Problem
Gruß Eckhard

Horst

Liebe Freunde.
Im BKleingG gibt es juristisch nichts ausdrückliches für oder gegen Tierhaltung.
Für Tierhaltung wären z. B. Schafe, Streichelzoo für das Gemeinschaftsgrün, dazu ein angestellter Hausmeister mit botanischen und zoologischen Kenntnissen, fit in artgerechter Tierhaltung?
Oder im Kleingarten:
Ein "Gartenfreund" bringt seine Kaninchen vor den Augen von Kindern um, hängt sie auf, zieht ihnen das Fell über die Ohren?
Bei uns in Bayern undenkbar!
Urteile für oder gegen Tierhaltung brauche ich nicht, finde ich auch nicht.
Warum immer gleich Urteile für etwas, was die Mehrheit nicht will? Um eine vermeintliche Gesetze-"Lücke" zu füllen?

Horst
20 Jahre praktizierner Kleingärtner, kein Funktionär, kein Jurist

Eckhard

Lieber Horst!
Ich bin seit 25 Jahren  Kleingärtner, ebenfalls kein Jurist oder Funktionär, nur selbstständiger Handwerker.
Sei1949 haben wir eine Verfassung nach dem grundsätzlich Jeder nach seiner Facon selig werden kann .
Unser Rechtsstaat schützt gerade die Minderheit vor der Mehrheit.
Die Mehrheitsmeinungen hatten wir vorher.....
Geh doch einfach mal  davon aus, dass unser Kaninchenfreund diese halten kann, ohne Kinder in Bayern zu erschrecken.
Viel Spass im Garten
Eckhard

wieseundco

Moinsen Gemeinde.

Uwe, da wir uns ja persöhnlich seeeehr gut kennen und ich der Minischweinhalterin sehr nahe stehe, möchte ich jetzt auch meien Senf dazu geben:

Zitat:(...)Diese ganzen Dinge fangen beim Kaninchen an und hören bei Schweine auf. Deshalb sage ich "keine Kleintierhaltung in Kleingärten". Gegen Hunde und Katzen habe ich nichts, es sei denn, sie laufen frei herrum.(...)

Da fängt es schon an. Viech ist Viech.
Hast du schon mal eine angeleinte Katze in unserem Verein gesehen.Nein, die laufen alle frei rum. Einige mit Glocke, andere ohne.
Einige Hunde laufen auch gern mal eine Ehrenrunde (ungewollt)
Ich will meinen Vierbeiner da nicht ausschließen.

Zitat: (...)Mich würden auch die Einschätzungen anderer Gartenfreunde zum Thema Kleintierhaltung interessieren(...)
 
Ich bin grundsätzlich für Tierhaltung.
In was für einer Spießerwelt leben wir denn inzwischen?
Ich freue mich über Hühner, Kanninchen, Schweine,Brieftauben die ihre Runde drehen, Hunde, und und und.
Zudem stellen Hunde auch eine Abschreckung bezüglich Einbrüche dar.

Zitat: (...)musste ich feststellen, dass sich u.a. auch andere Tiere zusätzlich eingefunden haben (graues Fell, kurze Beine, mal klein, mal weniger klein -u.a. Ratten )(...)

Dem muß ich sowas von wiedersprechen.
Man achte drauf. Die lieben Gartenfreunde, die fast täglich ihre Essensreste in den Garten auf den Kompost schaffen, da findet man Ratten.
Wenn ich meine Tiere sauber und gepflegt halte, finde ich auch keine ungebetenen Gäste.

Hey Mädels, seid doch froh über jeden Baum der größer ist als die Norm, über jede Besonderheit, die den Alltag ein wenig auflockert. Seid doch nicht so verklemmt.
Wir haben schon genug Spießer in den Vereinen.

Also nochmals zu meinem Standpunkt: Tierhaltung finde ich grundsätzlich toll, sofern diese Tiere es gut haben.
Wegen mir auch Schafe, Ziegen, Schildkröten und Geier.
Und wenn es tatsächlich verboten ist Tiere zu halten, dann bitteschön auch die Katze und den Hund zu Hause lassen.

Habe fertig,
Frank

Uwe

Hallo Frank

Zitat: Wegen dir auch Schafe, Ziegen, Schildkröten und Geier. Sofern sie es guthaben. Mir fällt da gerade jemand ein der hatte mal eine Schildkröte, die ihn aber später entlaufen sein soll. Ca. 10-12 Jahre später wurde dann ein, in ein nahegelegen Fluß gefunden. Diese hatte einen Durchmesser von 40cm erreicht. Ob der Besitzer das wohl gewußt hat, wie groß sie wird und sie deswegen "entlaufen"  ist. Ich will jetzt nicht sagen das es sich um das gleiche Tier handelt aber von Wachstum und der vergangen Zeit in freier Wildbahn könnte das ungefähr hinkommen. Inübrigen wurde das entlaufene Tier in eine Kleingarten gehalten. Und da soll man noch die Kontrolle behalten.

Gruß Uwe

ilex

Da macht es sich der Frank aber einfach: da passt ihm eine Regelung nicht in den "Kram" - und schon sind die "Andersdenkenden" Relikte einer Spießerwelt! Tolle Wurst!
Tierhaltung: grundsätzlich ja auch OK - aber sie muss sich in solchen Grenzen halten, dass der kleingärtnerische Charakter der Pachtgärten gewahrt bleibt. Ein Blick in das -unser Hobby schützende !!!- Bundeskleingartengesetz hilft das weiter.

Gruß

ilex

Horst

Ja, ilex, den Eindruck habe ich auch. Anstatt zu versuchen sich mit der Materie auseinander zu setzen, wird einfach frei weg was behauptet.
Oft werden solche Populisten gewählt, kommen an die "Macht" und werden dann mit den einfachsten Dingen nicht fertig.
Oft ist Pachtpreiserhöhung die Folge.  

Es gibt eben unterschiedliche Dinge: Wie
allgemeine Tierhaltung im Kleingarten, Kleintier-Haltung im Kleingarten, zeitweise mitgebrachte Tiere und das BkleingG als Schutzgesetz.
In guten Kleingartenanlagen freuen wir uns übrigens über eine Menge von Wildtieren.

Horst

Eckhard

....fest steht:
Es gibt keine Gesetze gegen Kleintierhaltung im Garten.
Unerzogenen Hunde ( und das sind immer mehr in Kleingärten), die nur ,,mitgebracht" wurden, nerven durch ihr ständiges Kläffen , wenn Einer vorbeigeht, erheblich. Im Gegensatz zu ordentlich gehaltenen Kaninchen.
Das BKleinGG ist auch ein Schutzgesetz gegen allzu regelwütige Vorstände.
Die Aufgaben der Vorstände sind nicht grundsätzliches zu entscheiden. Sie sollen auf der Grundlage der vorhandenen Vorgaben  möglichst jedem Gärtner erlauben, sein Ding zu machen.
Konkret: Erst wenn der Kaninchenhalter seine Nachbarn all zu sehr nervt (Geruch) ist ein Gespräch nötig.
Wie ist es denn, Uwe, Horst, wenn ein Gärtner seinen Dudelkasten  im Garten ständig laufen lässt, oder Hunde  kläffen, was macht ihr dann? Nun mal ehrlich.
Ist es nicht viel besser, erstmal alles gleichermaßen zu dulden?
Wenn einem Pächter etwas untersagt wird, wird der nicht toleranter gegenüber Anderen werden.
Der Kanichenfreund hier sollte ein über den Vereinsschlichter mit dem Vorstand eine Regelung finden, die ihm die Haltung erlaubt. Wenn das nicht möglich ist, sind diese Organe unzulänglich und verdienen abgewählt zu werden.

Gruß Eckhard

Uwe

Eckard, wenn ein Dudelkasten in den Ruhezeiten ständig läuft oder ein Hund dauern bellt, dann ist ein Gespräch fällig. das hat bei mir, bis jetzt auch immer funktioniert. Ich könnte mir auch vorstellen in Zukunft Kleintierhaltung zu dulden, wenn dies in Grenzen gehalten wird. Aber in den meisten Vereinen gibt es auch Gegner von Tierhaltung und die pochen den, den Vorstand gegenüber, auf die Gartenordnung und fordern ihn auf, was dagegen zutun. Und das ist nicht gerade einfach zuregeln. Und in diesen Fällen fehlt dann die Unterstützung der Kleintierfreunde. Ich hatte im letzten Jahr das Problem mit ein Hahn gehabt, der war morgens am krähen. Viele Gartenfreunde mögen den Hahnbesitzer nicht und waren auch zu feige mit ihn zusprechen, so liefen die Leute alle schön zum Vorsitzenden und gingen ihn auf die Nerven. das ist auch nicht die feine englische Art oder?

MfG Uwe

Eckhard

... sicher nicht.
Der Vorsitzende ist für Klagen aus den Reihen der Gärtner nicht zuständig.
Es sei denn, er vermittelt das den Mitgliedern nach dem Motto – je mehr auf meiner Seite, um so besser für mich bei der nächsten Wahl (populist).
So macht es unser Vorsitzender.
Vereinsangelegenheiten werden lt Vereinsrecht  NUR  in den Organen (Anlagen- und Mitgliederversammlung ) nach ordentlichen TO behandelt.
Und schon gar nicht unter ,,Verschiedenes", denn dort kann nicht beschlossen werden.
In der übrigen Zeit MÜSSEN sich die Pächter untereinander einigen oder den Schlichtungsausschuss um Hilfe bitten.

Gruß Eckhard

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