Mehr Geld für s Ehrenamt

Begonnen von Eckhard, 08. Juli 2007, 12:19:00

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Eckhard

An alle Gärtner in Vereinen,

heute las ich in der Tageszeitung, dass  u a eine steuer- und abgaben freie Pauschale i H v 500.- € / a für ehrenamtlich z B in Vereinvorständen Tätige beschlossen wurde.
Das fehlte , denn bisher wurden nur durch Belege von tatsächlichen Ausgaben zur Vergütung zugelassen. Jetzt wird also ehrenamtl Arbeit an sich vergütet werden können.
Vielleicht melden sich  ja jetzt mehr Freiwillige bei der Vergabe von Vereinsposten
Nach, wie vor  müssen diese Pauschalen aber von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, es sei denn, die Satzung hat genügend finanzielle Entscheidung für den Vorstand präzise vorgesehen.

Was meint Ihr dazu?

gruß eckhard

Uwe

Hallo Eckhard
Das hört sich ja nicht schlecht an. Aber ob es jetzt mehr Intressenten für den Vorstand gibt wage ich zu bezweifeln. Den welcher Verein hat 500 Euro übrig. Wenn die Summe von der MV beschlossen werden sollte dann ist bei vielen Vereinen eine Beitragserhöhung unumgänglich.

Gruß Uwe

gino

Ich glaube auch nicht, dass ein Verein 500 € übrig hat, das zum Einen. Zum Anderen: wenn man weiß, wieviel Stunden so übers Jahr draufgehen bei der Mitarbeit im Vorstand ist das doch wohl keine Bezahlung im eigentlichen Sinne, evtl. mal ein kleines Dankeschön. Zumal dieses Geld ja nicht für ein Vorstandsmitglied aufzubringen wäre, sondern für sicher 10 oder mehr Mitglieder des Vorstandes. Und das mit der Freiwilligkeit wage ich stark zu bezweifeln- es ist oft richtige Arbeit, auf jeden Fall zeitaufwändig! gino  

Lutz Wittber

wieso gibt es eine Beschränkung auf 500 Euro / Jahr? Ich bekam im Vorjahr 600 Euro als "Beisitzer Fachberatung", der Vorsitzende und andere wohl knapp 2000 Euro, zuzüglich Porto und Telefonausgaben und Fahrtkosten (4 Euro pro Arbeitstag). So läuft das schon seit Jahren ohne Beanstandungen und geregelt ist das durch die Satzung (http://tinyurl.com/2twecy) §10/5. Da steht, dass maximal die Hälfte der Mitgliedsbeiträge abzüglich Mitgliedsbeitrag an den Stadtverband (Dresden) als Aufwandsentschädigung zu zahlen ist. Da kommt doch ein ganz erkleckliches Sümmchen zusammen: 350 x 79 / 2 = 13.825 (plus ? x 9 Euro Ehegattenmitgliedsbeitrag  minus Mitgliedsbeitrag Stadtverband, (den ich leider nicht weiß). Die Höhe der individuellen Beträge beschließt der Vorstand selbst jährlich nach jeweiligen tatsächlich geleisteten (und aufgeschriebenen) Stunden.
Falls die Antwort bereits früher mal hier beantwortet wurde entschuldigt bitte die dumme Frage. Ich lese hier nur recht sporadisch mit wiel es mir manchal einfach an der Zeit, nicht jedoch am Interesse fehlt.
Zu Deiner Frage, Eckhard; Wenn es so läuft wie bei uns sind zwei Sachen, die mich bedenklich stimmen. Zum einen dass hier und da die eine oder andere Stunde mehr (als nötig) geschrieben wird um den individuellen Anteil des Kuchens zu erhöhen. Womit ich nicht gesagt haben will, dass die Stunden nicht auch gemacht wurden. Wer genügend Zeit und sonst nichts zu tun hat... Zum Anderen besteht eventuell die Gefahr, dass sich gerade jene Leute zusammen finden, die gerne noch den einen oder anderen Euro nebenher verdienen möchten?
Vergütung und Ehrenamt, das widerspricht sich irgendwie. Ich wäre dann doch eher für eine klare Trennung Ehrenamt / Lohnempfänger.
Und wenn man mal ehrlich ist: Wenn der Vorstand sich darauf beschränken würde, was er per Vereinsrecht und BundesKleing-Gesetz zu tun hat, dann würde sich diese Arbeit auch ehrenamtlich bewältigen lassen.

Mit Grüßen aus Dresden
Lutz

Eckhard

Hallo Lutz,
BIS 500  € / a sind keine ,,Löhne", sondern eine Pauschale zur Abgeltung der Aufwendungen
wie PC, Drucker Telefon Fahrtkosten usw. Man muß jetzt nicht mehr alles belegen.
Zahlungen an Vorstände für ihren Zeitaufwand waren und bleiben  rechtswidrig. Vereinsrecht.
Sollte der Verein sehr groß sein, so muß man eben arbeitsintensive Bereiche auslagern und ein GbR gründen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Re(e)Bell

@Ltz Wittber,

hier geht es um steuerfreie Zahlungen. Euere Zahlungen dürften steuerpflichtig sein.
Zum anderen ist euere Satzung unklar.
IN § 10 heißt es:
5. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Sie erhalten eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung, die insgesamt die Hälfte des Gesamtaufkommens der dem Verein verbleibenden Mitgliedsbeiträge, nach Abzug der Mitgliedsbeiträge an den Stadtverband, nicht überschreiten darf. Die Ausgaben der Vorstandsmitglieder für Fahrgeld, Porto usw. und der Lohnausfall sind zu erstatten.

Satz 1 bestimmt einen Höchstbetrag. Sollen die Ausgaben nach Satz 2 dazukommen oder ist Satz 1 eine Begrenzung von Satz 2 !

Weiß das Finanzamt von den Zahlungen ?

Lutz

Hallo,
<Euere Zahlungen dürften steuerpflichtig sein.> soll heisen, dass der Verein für dieses Geld Lohnsteuer o.ä. wie für Geringfügig-Beschäftigte abführen sollte oder dass die Geldempfänger selbst verpflichtet sind, dies dem FA zu melden? (Letzteres habe ich gemacht: Sonstige Einkünfte 600 EU)
 
Ob das FA von den Zahlungen weiß? Ich vermute mal; Ja. Denn der Verein bekam erst kürzlich die "Gemeinnützigkeit" wieder bestätigt. Und das macht doch wohl das FA.

Daher wundert es mich auch, dass Eckhard schreibt, <Zahlungen an Vorstände für ihren Zeitaufwand waren und bleiben rechtswidrig. Vereinsrecht.> Nicht, dass ich das nicht glauben würde! Habe gestern mal ein wenig "geguggelt" und ebenfalls die 256 Euro als Obergrenze gefunden. Doch wie gesagt, hier läuft es schon seit Jahren anders. Vermute mal, dass die sog. Übungsleiterpauschale zur Anwendung kommt...

Mit Grüßen aus Dresden
Lutz

heinis kasse

Hallo liebe Kleingärtnerinnen,liebe Kleingärtner
als langjähriger Vereinskassierer kann ich zu dem Thema fogendes
sagen:
Die Höhe der AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG (kein Lohn oder Gehalt)für den
Vorstand eines Kleingartenvereines richtet sich nach den festen
Einnahmen die von den Vereinsmitgliedern gezahlt werden.
Diese Einnahmen setzen sich zusammen aus Mitgliederbeiträgen sowie aus Teilen der FED-und Feuerversicherungen.
Von dieser Einnahmesumme muss ein Betrag in Höhe "X" an den Landesverband abgeführt werden.
Die verbleibende Restsumme,die dem Kleingartenverein zur Verfügung steht darf maximal zur Hälfte an den Vorstand als
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG gezahlt werden.
Die andere verbleibende Hälfte geht an den Verein für Sachinvestitionen oder Kinder-und Mitgliederveranstaltungen.
Die Gleichung lautet aber immer:
MITGLIEDERxBEITRÄGE=AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGx0.5
In diesem Sinne allen Gartenfreunden
ein gutes Gelingen
mfg
heinis kasse



 

Eckhard

Aufwandentschädigung meint NICHT Zeitaufwand, sondern Kostenaufwand.
Wenn der Zeitaufwand der Vorstandmitglieder bezahlt würde , widerspräche es dem Vereinsrecht. (googeln)
Auch die Übungsleiterpauschale (über 2000 € / a )  kann bei Kleingärtnern nicht  angewandt werden. (nachlesen)
Die hier genannten Multiplikatoren gelten nur dort, wo diese in der Satzung des Vereins
 verankert sind.
Der Vorteil der Pauschale bis 500 € liegt darin, dass keine Beleg beim Vorstandsmitglied zu Hause mehr gesammelt werden müssen. Auch Abnutzung bei Geräten dort würden so ausgeglichen.
Wären die Kosten höher, kann man diese  auch ersetzt bekommen, nur, sind dann die Belege wieder notwendig.
gruß eckhard


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