Stom in den Gartenlauben

Begonnen von Hagen, 29. Februar 2008, 17:49:00

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Eckhard

Hallo Viola, Uwe,

Mir ist bekannt, dass in den  bestehendenAnlagen ein Sammelsurium von unterschiedlichen Stromverteilanlaben vorhanden ist.

Will ich Optimieren, muß ich versuchen die Verträge einzuhalten: Der Pachtvertrag, den der Verein mit seinem Verpächter unterschreibt, beinhaltet die Verpflichtung, die Verkehrssicherheit zu wahren. Das setzt die strickte Einhaltung der VDE-Vorschriften voraus.
Es gibt außer für Bauvorhaben und verschiedenen Anschlußmöglichkeiten für wohnlich  oder gewerblich genutzte Gebäude schlicht keine Vorschrift, die für Kleingärtner anwendbar ist, als die, für Freizeitanlagen Wohnwagen, Bootstege usw.
 Dat iss so.
Frag mal einen Betrieb, der solche Anlagen an das Netz anschließt.
gruß eckhard

Viola

Vorab: Stromversorgung war schon da, als wir die Parzelle übernommen haben.

Eckhard,
willst Du allen Ernstes behaupten, Stromanbieter (hier Vattenfall) und eingetragene Fachbetriebe verstoßen wissentlich gegen VDE-Vorschriften?

Unser Stromwart-ausgebildeter Elektriker und ein äußerst korrekter Mann-läßt hier nichts in die Erde, was nicht den Vorschriften entspricht.

Datt iss so... iss für mich kein Argument!
Sagt Männe auch oft, um weitere Diskussionen abzuwürgen.

Viola

Hans

Hallo Re(e)Bell,

vielleicht war`s ein falscher Zungenschlag von mir:
Mitgliederversammlung beschließt rechmäßig: dann wird gebaut
Mitgliederversmmlung hat nicht beschlossen, dass jeder einen Anschluss installieren lassen muss (das kann sie auch nicht)
Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass pro Anschluss 700,-€ Umlage fällig sind: ja doch, aber nicht von denen, die keinen Anschluss wollen (vielleicht  auch, weil 700€ ja auch ganz schön happig für einen Normalverdiener sind)
Wenn sie dann nach 2 Jahren kommen und einen Anschluss haben möchten, dann müssen sie sich natürlich an den Kosten beteiligen. Oder?

Grüße von

Hans

Eckhard

Liebe Viola,
etwas piano bitte .
 Vattenfall kennt Eure Anlage sicher nicht. Die sind auch nicht für den Anschluß der Stromübergabepunkte zuständig.
Nach meinen Informationen ( Auskunft durch den von unseren Gemeindewerken zum  autorisierten Elektrobetrieb für den Stromanschluß ans Netz zuständigen) gibt es nur die VDE 0100 Teil 721 , die für Kleingärten anwendbar ist. Kennst du eine andere? Dann sag es.  Nicht jeder Elektriker weiß da bescheid.

gruß eckhard

Re(e)Bell

Hallo Eckhard,

ich war mal in einem Kleingarten in Bremen. Da gab es Stromanschluss mit eigenen Zähler in der Laube. Aufgrund dieses Thread hab ich meinen Bekannten angerufen und dabei folgendes erfahren.
In Bremen sind (fast) alle Lauben in den Kleingärten mit Stromanschluss ausgestattet. Wie mir gesagt wurde, gibt es eine Besonderheit im Lande Bremen.
In Bremerhaven dürfen die Lauben nämlich keine Stromanschluss
(die sollen sich mit Solar helfen) dafür aber Wasseranschluss haben. In Bremen-Stadt darf man keinen Wasseranschluss in den Lauben, aber im Garten haben.
Meine Quelle ist absolut vertrauenwürdig.
Das Argument, mit der "kleingärtnerischen Nutzung" gegen Stromanschluss überzeugt mich im übrigen nicht.

Eckhard

Ich will Niemand seine Elektroanschlüsse mieß machen. Wo kein Kläger ist...
Wenn ein Vorstand sich  (und den Verein) aber ohne es zu wissen in die Nessel setzt, sollte man sich sicher vor Ort bei den kommunalen Strombetreibern erkundigen, wie die Lage ist, BEVOR  man eine teure Anlage plant.
Das Neubauten anders als Altbestände beurteilt werden ist doch Jedem klar.
Das in Kleingärten innerhalb einer Stadt wie Hamburg auch Erdkabel für Strom  geduldet wird, hat geschichtliche Gründe . Dort gibt es ja auch gedultete Abwassereinrichtungen für Einzelgärten.

Wenn eine Anlage in einem Randgebiet liegt (vorher landwirtschaftlich genutzt) und dort soll neu elektrifiziert werden, sieht das schon anders aus.

Es gibt neue ElektroAnlagen, die eine Genehmigung nur bekommen, wenn sie die VDE 0100 Teil 721 einhalten. (wie bei uns) Andere Stromversorger (nicht zu verwechseln mit Stromlieferanten) mögen einer Erdkabelanschluß der Gärten dulden. Genau Recherche vor Ort ist aber vor Planung bei erheblichen Kosten für den Einzelpächter unerlässlich.

gruß eckhard

Uwe

Hallo Re(e)Bell und Eckhard

Genau so sieht es in Bremen aus. Als ich mein Stromanschluß, bei den Stadtwerken, beantragt habe ging das nur über eine von den Stadtwerken zugelassenen Installateur. Ich selber kann ihn nicht beantragen. Nach der Fachmännischen Installation der Zählertafel wurde mir der Zähler von den Werken eingebaut und ich hatte Strom.

Gruß Uwe

Viola

Nichts für ungut Eckhard, aber...dass isso...iss son Satz,da krieg ich jedesmal ´ne Kriese.

Aha, in Bremen ist es anders, Hamburg auch.

Zitat aus dem Kleingartenentwicklungsplan Berlin:

-die Zustände  in manchen Berliner Kleingartenanlagen unterscheiden sich bekanntlich teilweise erheblich von dem, was gemäß BKleinG notwendig und zulässig ist.Die Gründe dafür sind in der historischen Entwicklung, den Bestandschutzregelungen des BKleinG, den besonderen Bedingungen in einer Großstadt sowie den sozialen Zuständen zu suchen. Dies berücksichtigend, können die Bezirksämter als Eigentümer für die landeseigenen Anlagen Strom- und Wasseranschluss in der Laube, Abwassersammelgruben und Telefonanschlüsse genehmigen(letzteres verliert auf Grund der technischen Entwicklung an Bedeutung).
Sie tolerieren auf Grund der großen Entfernungen in der Stadt gelegentliches Übernachten und berücksichtigen, daß die "Parzelle" für sozialschwache Familien oft das einzige mögliche Urlaubsziel ist.Für die Bzirksämter führt diese Toleranz zu einer nur selten sowohl von den Begünstigten als auch den Gerichten positiv gewürdigten Gratwanderung.-

In Berlin gibt es ca. 900 Kleingartenanlagen mit 76.000 Parzellen, manche davon 500-700 Parzellen groß.Das sind ca.4% der Stadtfläche( Stand Dez. 2006).

Es ist also von Bundesland zu Bundesland verschieden, teilweise auch von Stadt zu Stadt?
Egal, ich werde mich mal sachkundig machen und hier berichten.

Es würde meinen Blutdruck erheblich senken, wenn Kommentare mit dem Zusatz"bei uns"-oder-" im Bundesland"versehen werden.

Eckhard, ich möchte dir Dein Fachwissen und langjährige Erfahrung nicht absprechen, aber es bezieht sich doch immer auf regionale Gegebenheiten?

Grün nach oben
Viola

Markus

Erstmal habe ich den Titel geändert, denn wir haben "Strom in der Gartenlaube"*lol*
Bei uns (einer Stadt in NRW mit mehreren Kleingartenanlagen) hat jede Anlage einen Hauptanschluß. Da endet der Zuständigkeitsbereich der Stadt. Dahinter ist Vereinsangelegenheit. Von dort wird über Erdkabel jeder Garten mit Strom versorgt. Jede Laube hat eine Zählertafel mit ... natürlich einem Zähler und 1 - mehrere Sicherungen.
Ich wüsste auch nicht, daß diese Gegebenheit vor unseren Stadtwerken geheim gehalten werden sollte/muss. Ganz im Gegenteil, unsere Stadtwerke haben uns Kleingärtnern Sondertarife eingeräumt.
Auch sehe ich nirgends die kleingärtnerische Nutzung von einen innen angebracht Zähler in Abhängigkeit gebracht.

Wieso sollte der Kleingarten wie ein Campingplatz behandelt werden? Unsere Lauben stehen fest auf dem Boden und sind nicht "pseudo"-Beweglich. Dies ist bei einem Campingplatz Pflicht, da es sich sonst nicht um einen Campingplatz handelt (Irgendwas mit Bauordnung). Und "Ortsveränderliche Verbraucher" müssen über flexible Leitungen und Steckbar angeschlossen werden.
Zumindestens unsere Lauben sind ohne Abriss nicht von der Stelle zu bekommen. Das ist der kleine aber feine Unterschied ;-))

Natürlich haben wir in unserem Verein auch mehrere Elektriker, die für die elektrische Anlage zuständig sind.

So ist es halte bei uns (und anderen Anlagen der näheren Umgebeung, sie ich kenne). wie es ausserhalb meiner Reichweite ist, kann ich leider nicht sagen.

Schönen Abend noch.
Gruß Markus


Eckhard

Hallo Viola u A.

Ich ging hier davon aus, dass es um einen Neuanlage handelt. Da ist sicher Umsicht bei der Planung geboten, will man sicher gehen.
Eine Duldung, wie in Hamburg ist noch lange keine rechtliche Absicherung auf Dauer .
Wenn wie in NRW Lauben von den Stadtwerken wie Wohnungen behandelt werden, haben diese Werke sich sicher nicht die Rechtsprechung in Sachen Klgärtner Nutzung angeschaut. Warum auch
In den grünen Schriften des BDG ist in den Jahren mehrfach über die Stromanschlüsse in den Lauben und der Kleingärtner. Nutzung berichtet worden, mit dem Ergebniss, wie ich es oben beschrieb.

Also - Augen zu - und durch.

gruß eckhard

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