Nochmal allgemeine Umlage, Beitrag von Lutz

Begonnen von Viola, 16. Februar 2009, 18:45:00

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Viola

Liebe Gartenfreunde,

die Ausführungen von Lutz beschäftigen mein Hirn schon seit ein paar Tagen.
Wir als Pächter sind verpflichtet, die allgemeine Umlage zu zahlen, im Gegenzug muß der Vorstand/Verein jährlich Rechnung ablegen, wofür das Geld verwendet wurde.

Keine ordentliche Rechnungslegung-Pflichtverletzung.

Was passiert nun, wenn ich die Zahlung der Umlage aus diesem Grund schriftlich verweigere, alles andere aber bezahle?

Kann dann wegen Zahlungsverzug gekündigt werden?

Bin gespannt auf Eure Antworten
Viola

Hans

Hallo Viola,

Eine Umlage darf nur erhoben werden für die Finanzierung eines genau bezeichneten Vorhabens, und sie muss zeitnah verwendet werden. Zum Abschluss des Geschäftsjahres  m u s s  der Vorstand über die Verwendung dieser Mittel Rechenschaft ablegen.
Für die Erhebung der Umlage ist weiterhin erforderlich, dass:
-Ihre Erhebunng in der Vereinssatzung vorgesehen ist
- die Mitgliederversammlung lt. Satzung berechtigt ist, die Umlage zu beschließen
- die MV diese Umlage mit Stimmenmehrheit auch beschlossen hat (nur für das Geschäftsjahr - nicht auf unbestimmte Zeit !)

Außerdem darf die Höhe der Umlage max. das Dreifache des Mitgliedsbeitrages betragen.

Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Erhebung nicht rechtens, und ich würde diesen Betrag "unter Vorbehalt" bezahlen.

Auf jeden Fall musst Du Dir die Satzung vornehmen, um zielgerichtet dagegen vorgehen zu können.
Einfach nicht bezahlen bringt nur Ärger.

Ich wünsche Dir Erfolg

Hans

Viola

Hans,

danke nochmal für Deine ausführliche Antwort, es betrifft nicht mich, habe mir nur Gedanken zu Lutz Ausführungen gemacht. Also ich würde die Zahlung schriftlich verweigern bis eine ordentliche Abrechnung vorliegt, dann muß sich doch mal was bewegen?
Gruß Viola

lutz

Hallo,

wir werden die "Rechnung" nur unter Vorbehalt zahlen. Verweigern (auch einzelner Porsten) wäre natürlich "effektiver", doch befürchte ich, daß ich ganz oben auf der vom Großen Vorsitzenden geführten Problemgärtner-Liste stehe und ihm damit erst mal einen Guten Grund geben würde, uns fristlos zu kündigen. Das wollen wir ja nun auch nicht...

Bei der nächsten MV werden von mir wohl einige Anträge gestellt werden müssen, gleich wenn es einfacher wäre, einzig und allein die unehrenhafte Entlassung des kompletten Vorstandes, aber auch der all die Jahre nicht tätig gewordenen Revisions-Kommission zu fordern. Doch soll man diese Leute wirklich so, also ohne daß sie zur Rechenschaft gezogen werden, davonkommen lassen? Immerhin sponsern die GF dem Großen Vorsitzenden z.B. (und der ist nicht alleine) alle 5 Jahre einen Kleinwagen mit manchen Extras (9.000 plus x).

Zur Frage von Kapuzinerkresse nach der Gemeinnützigkeit: Dazu kann ich sagen, daß der Verein mW erst neulich vom FA geprüft wurde.
Und nun möchte ich die Gegenfrage in den Raum stellen: Warum wohl wird in einem doch recht gro0en Verein (360 Gärten) die Verwaltung inklusive Buchhaltung mit Exel und nicht mit einem von Finanzministerium zertifizierten Vereinsverwaltungsprogramm - meinethalben auch mit dem für Verbandsmitglieder kostenlosen Programm, das der Landesverband entwickelt hat, erledigt?
Jeder Freiberufler, jeder Selbstständige wird die Antwort ahnen. Beweisen kann man ja selten etwas, ohne Zugriff auf die Originaldaten, gleich wenn es eine Menge Indizien gibt für große... wie hieß sie gleich, diese ganz spezielle Energie?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

eckhard

Hallo Lutz,
Nach Auskunft in ähnlicher Sache bei einem Anwalt:
Es werden "Verbandsklagen" vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Man muss konkret einen Nachteil, der im Widerspruch zum Vertrag steht benennen  bzw klagen oder - wie bei Dir - eine Zahlung verweigern, um dann bei der zu erwartenden Klage des Vorstandes seine Begründung darlegen.



Eine modernere Buchführung kann man nur selbst anstreben aber nicht Andere dazu "überreden".

Zu viel Theorie führt nicht wirklich weiter.

Vil Erfolg

gruß eckhard

Re(e)Bell

Hallo,
wenn ich mir die Beiträge hier durchlesen, bin ich nicht sicher, ob ihr auch auf dem richtigen (rechtlichen) Wege seid.
Daher einige Fragen.
Steht die Zahlung der "allgemeinen Umlage" als Zahlungspflicht im Pachtvertrag oder beruht sie allein auf einem Beschluss der Mitgliederversammlung ?
Wenn es ein Beschluss der Mitgliederversammlung ist, was steht in der Satzung ? Hans hat dazu schon einiges richtiges geschrieben. Der BGH verlangt für die Gültigkeit einer Satzungsklausel ausdrücklich Angaben über den Grund für eine Umlage und auch eine Höchstbegrenzung.
Wie aber oben auch gefragt, wenn im Pachtvertrag eine allgemeine Umlage vereinbart wurde,kommt es für die Gültigkeit der Vereinbarung auf andere Dinge an. Welcher Zweck wurde für dei allgemeine Umlage angegeben ? Ist der nachvollziehbar ? Oder kann es sich dabei um eine versteckte, unzulässige Erhöhung des Pachtzinses handeln ? Für Kleingärten gibt es bekanntlich im BKleingG einen Höchstpreis für die Pacht und man kann für die durch die Pacht abgegoltenen Leistungen, nicht noch extra Zahlungen verlangen.

Re(e)Bell

lutz

Hallo,

habe mich bei den älteren Semestern nochmal kundig gemacht (was in dieser Jahreszeit und bei solchem Wetter nicht ganz einfach war, darum hat es mit der Antwort etwas gedauert, sorry!) und kann nun sagen:
Im Pachtvertrag steht nichts dergleichen. Dort steht unter § 3 "Der Pachtzins beträgt z.Zt. je m² und Jahr 0,13 €
...
Der Verpächter kann vom Pächter die Erstattung der öffentlich-rechtlichen Lasten verlangen, die vom Grundstückseigentümer auf den Verpächter überwälzt werden. fernhin kann er notwendig werdende Abgaben, z.B. Verwaltungs- und andere Gebühren, z.B. Straßenreinigung usw., verlangen..."
Wenn es also nicht den "anderen Gebühren zugeschlagen wird ist da wohl nix.
In der Satzung steht: "§ 13 Finanzierung
1. Der Verein finanziert seine Tätigkeit aus
• Beiträgen, Umlagen und Gebühren der Mitglieder,
• Vermietung bzw. Verpachtung von Gemeinschaftsanlagen,
• Zuwendungen, Sammlungen und Spenden für gemeinnützige Zwecke.
2. Die Höhe der jährlichen Beiträge, Gebühren und Umlagen sowie den Zahlungstermin beschließt die Mitgliederversammlung. Umlagen dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur Kostendeckung für Gemeinschafts­ und Versorgungsanlagen und sonstige Aufwendungen des Vereins notwendig und gerechtfertigt sind.
Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten." (http://tinyurl.com/2twecy) Bei den beiden letzten MV ist keine Umlage beschlossen worden. Die erhobene Umlage besteht nach Aussage der älteren GF "schon immer", ist also vermutlich von der MV in den Nachwendewirren oder auch mit Amtseinführung des Großen Vorsitzenden Anfang der 90-er so (?) beschlossen worden.

Zweck der Umlage (nach Rechnung, aber auch nach Jahresabschluß) ist nicht näher definiert.
Nach meinen Erfahrungen im Vorstand wird damit vom Vorstand in etwa so verfahren: X Euro Einnahmen bekommen wir. Diese werden wie verbraucht? (Der Große Vorsitzende hat da alljährlich neue Ideen!) Also Basta und Vorstandsbeschluß! Keine Rechenschaft den Vereinsmitgliedern gegenüber.
Aber darüber, wie dieser Vorstand "arbeitet", habe ich bereits an anderer Stelle berichtet.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Hans

Hallo Lutz,

solches Verfahren, und das über Jahre! bezeichne ich als kriminell.
Vor mir hätten diese Gangster keine Ruhe.

Grüße von Hans

Lothar

Hallo Lutz,
eine allgemeine Umlage ist nicht statthaft und widerspricht geltendem Recht.
Eine Umlage muss immer Zweckgebunden sein.
Es gibt genügend Literatur (sogar kostenlos) zu diesem Thema
Gruß Lothar

lutz

Hallo Lothar,

Danke, dass du mir den Rücken stärkst.
Ich weiß das (siehe Link zum BDG weiter oben in "Umfrage Mitgliedsbeitrag"), doch unser Vorstand sieht es scheinbar anders... Diese Umlage bzw. der diese Umlage betrefende Schlüssel, war übrigens bei der letzten MV schon Thema und das wurde mit Anwalts Hilfe abgeschmettert. Gefragt wurde nach Vereinsrecht, geantwortet wurde unter Bezug auf das BKleinG. Eine echte Lehrvorführung, was den Umgang dieses Vorstandes mit den Vereinsmitgliedern anbelangt. ;-) Das hat mich ja überhaupt erst neugierig gemacht.

Wie bereits angekündigt, kann ich eigentlich nur die Jahresrechnung unter Vorbehalt zahlen und bei der nächsten Mitgliederversammlung Änderung(en) mit Verweis auf die Rechtslage verlangen. Weitere Optionen -ohne Gefahr zu laufen, nen Blauen Brief wegen unbezahlter Rechnung, anschließendem Rechtsstreit und schief hängendem Haussegen, bleiben mir ja wohl kaum? Zumal ich im Moment recht wenig Zeit und Muse habe, nach Alternativen zu suchen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

lutz

Hallo Gartenfreunde

Wie bereits angekündigt, hatten wir Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und nur unter Vorbehalt bezahlt.

Unsere Begründungen.
1. Unter Verweis auf das BGH-Urteil vom 24.09.2007,
Aktenzeichen II ZR 91/06 und auf die Ausführungen von RA Duckstein auf den Seiten das BDG >>http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5304&action=showArticle&articleNr=903<<
zweifelte ich die Zulässigkeit der "allgemeinen Umlage" sowie der anderen, im Jahresabschluß nicht begründeten, Umlagen an.

2. Für die Wasser- und Stromkosten wurden die Preise unserer Stadtwerke als Berechnungsgrundlage angegeben (Gfrd. x Kubikmeter Wasser mal Stadtwerkepreis = Wasserkosten. Elt. analog) obwohl bereits im Begleitschreiben wieder -in anderem Zusammenhang- mit "Wasserverlusten" argumentiert wurde. Verluste, die rechtswidrig aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden, sind also vorprogrammiert.

Ich bat um eine korrekte Jahresrechnung.

Nun die Antwort, abschlägig, wie alle hier mitlesenden bereits jetzt wissen.

Blabla "... Widerspruchsfrist am 21. Februar abgelaufen ..." (Dazu in einem anderen Thread.)
"Wie ihnen bekannt ist, finanziert sich der Verein auf Grundlage der Satzung aus Beiträgen, Umlagen und Gebühren der Mitglieder."

Und nun kommt\'s! DAS der Gemeinde entgehen zu lassen, das wäre wahrlich eine Sünde. Nee, das muß man sich gaaanz langsam auf der Zunge zergehen lassen!

"Die Höhe der gegenwärtig jährlich fälligen Beiträge, Gebühren und Umlagen wurden durch die Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen. Langfristige Festlegungen der Finanzen als grundlegende Bedingung für die Rechtsfähigkeit des Vereins sind in der Entwicklungskonzeption für den Kleingartenverein "..." e.V. für den Zeitraum 2006 - 2014 (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.11.2005) enthalten."

Kein 4-Jahresplan, wie unter den Kommunisten üblich, nein ein 14-Jahresplan, wie unter welchem Herrscher nochmal?

"Eine Grundlage für Ihren Widerspruch kann mit Bezug auf die Erläuterungen nicht anerkannt werden."

Meinen die jetzt meine Erläuterungen, auf die die gar nicht eingegangen sind, oder meinen die ihren eigenen Erguß?

Der Kassierer erklärt sich allerdings bereit, uns in einem Gespäch (Hört, hört! Wieder nichts schriftliches!) die Kostenplanung und die Abrechnung zu erläutern.

Fortsetzung folgt (wenn ich mir das antue).

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Lothar

Hallo Lutz,
ein trauriges Ergebnis!
Aber du hast drei Varianten, einmal zur MV einen Antrag stellen, man möge die Kassenprüfer oder den Schlichtungsausschuss beauftragen das Problem "Umlage" unter Beachtung der Gestzeslage, zu prüfen ob diese "rechtens" ist.
Oder vor Gerichte eine Klage einreichen.
Oder alles akzeptieren ...
Guß Lothar

lutz

Hallo Lothar,

habe bereits den ersten Vorschlag ins Auge gefasst. Was dabei herauskommt, wir werden sehen. Auf alle Fälle werde ich es hier zum Besten geben.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

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