Auflagen

Begonnen von Chris2, 19. März 2009, 08:03:00

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Chris2

Versuche gerade eine Auflage, die mir nach Kündigung (ahhhaua endlich:-) nicht passt, meinen Nachfolgern unterzujubeln. Ob der Deal mit den "Sklaventreibern" von Vorständen hinhaut, müssen wir mal sehen.

Gerhard

Unterjubeln und Sklaventreiber gehören nicht hierher.
Hat man Dir auch etwas "untergejubelt"?
Auflagen müssen erfüllt werden. Um das durchzusetzen wurde ein Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt.

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Es könnten in der Tat alle Recht haben, würde nicht ein jeder darauf bestehen, alleine Recht zu haben....
Manfred Eigen, Nobelpreisträger für Chemie

falbe

Auflagen sind Kosten, denen man grundsätzlich die 1/3 Regelung angedeihen lassen sollte. Vorgänger, Vorstand(Verein) und Nachfolger sollten sich diese grundsätzlich teilen.
Es ist nicht FAIR diese alleine dem Altpächter aufzubürden, denn die ersten beiden haben Fehler gemacht und der dritte wird sie machen und bringt außerdem noch den nötigen Elan mit. Was Vorstände immer wieder machen, nähmlich naive Neupächter in FALLEN laufen zu lassen, finde ich zutiefst UNFAIR !!!!!!
Einen schönen Gartengruß wünscht FALBE

Viola

Hallo zusammen

-Auflagen,die mir nach Kündigung NICHT PASST
, meinen Nachfolgern "unterzujubeln"...

um was geht es hier genau, bitte mal beschreiben !

-Vorgänger und Nachfolger sollten sich die Kosten der Auflagen teilen-

wieso das denn?? Als Pächter habe ich einen Vertag unterschrieben, der genau regelt, wie ich bei Aufgabe des Kleingartens die Parzelle zu übergeben habe.Keine kleingärtnerische Nutzung: Abzug im Schätzprotokoll.

Naive Nachpächter in die Falle laufen lassen, aber Vorpächter wollen hier was unterjubeln, ganz toll, da kann ich nur sagen, der Verein kann froh sein, daß er Dich los ist, so geht man unter Kleingartenfreunden (auch künftigen)
einfach nicht um. Schäm Dich, ab in die Ecke.

Gruß Viola

Chris2

Gehen versteckte (heimliche) Auflagen eigentlich auch rechtlich in den Besitz des Nachpächters über ?
Gibt es da eine Verjährungsfrist ?

Gerhard

Was heißt hier "versteckte" Auflagen?
Wenn etwas nicht bekannt ist, kann es keine Auflage sein.
Wird eine bekannte Auflage verschwiegen, dann ist das eine Täuschung (arglistig)

Falbe schreibt Unfug! Viola liegt richtig!

Gruß Gerhard

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Einer für alle  und alle für mich!
Wofgang Grupp

Chris2

Es gibt doch den Emissionsrechte-Handel. Genauso könnte es doch bei den Auflagen sein. Für das Recht gegen die KGO zu verstoßen, müsste man dann ein bestimmten Preis bezahlen. Diese Auflagen (in Preisen) erhöhen damit den Gesamtpreis des Kleingartens. Der Nachpächter müsste sich dann entscheiden, enweder Auflagen erfüllen, dann sinkt der Preis oder die Verstösse mitbezahlen, dann gehen sie in sein Besitz über.

Gerhard

Von was träümt Chris2 denn nachts? Oder ist Haschanbau bei euch erlaubt?

Hans

Chris und Falbe, Ihr könnt Euch zusammentun.
Bei mir wärt Ihr schon längst geflogen, aber gottseidank haben wir nicht solche Typen in unserer Anlage !

Hans

gino

Wegen solcher typen wie chris und falbe macht die vorstandsarbeit doppelt spass! da weiß man wenigstens, wie man seine zeit rumkriegt.
aus genau diesem grund (auflagen dem neupächter überlassen) sind in unserem verein 2 protokollierende vorstandsmitglieder bei der übergabe eines gartens dabei, damit der neue pächter nicht blind in die nicht erfüllten auflagen des "altpächters" tappt. erst nach der abarbeitung der auflagen kann der kaufvertrag abgeschlossen werden.vorher keine knete. das wirkt ungemein. Was ich nicht ganz verstehe: warum sollten auflagen gedrittelt werden? Was hat der neupächter damit zu tun? gino

Horst

Liebe Freunde;
ich stimme den Meinungen in den letzen drei Beiträgen von Gerhard, Hans und gino) voll zu.
Ich beobachte die Unverschämtheiten von
Chris und falbe von Anfang an.

Euer
Horst

Chris2

Danke "Horst" für die "Blumen" !
Wie mir unser Vorstand versichert hat, ist es bis vor kurzem durchaus praktiziert worden, Auflagen durchzureichen. Wegen schlechter Erfahrungen und Ermahnungen seitens des Bezirksverbandes verzichtet man zukünftig auf solche "Deals"

gino

Es gibt Menschen, die schütteln ihren Kopf so lange, bis ein Haar in der Suppe ist- dann reklamieren sie die Suppe: da ist ein Haar drin!!!

Altgärtner

@Gino,

Du scheinst auch bloß so ein Sprücheklopper zu sein.

Jessie

Hallo zusammen, ich wollte nur mal anmerken, auch wenn ich Chris und Co nicht verstehe, dass es durchaus so war (jedenfalls bei uns) dass der NEUpächter den Rückbau zu erledigen hat und nicht der ALTpächter. Ich habe das selber durch, ich habe ein Garten übernommen, musste eine so genannte "Rückbaupauschale" beim Verband hinterlegen, diese habe ich nach Abriss (bzw. in meinem Fall nach einsatz vom Anwalt und stehen lassen dürfen) zurück bekommen.
Ich muss gestehen, das ich das nicht falsch fand, wenn ich mich in meiner Kolonie umschaue, da gibt es viele "Altgärtner" (meine ich nicht böse!) - die nicht in der Lage sind, noch einen Abriss zu machen und eine Firma ist für die meißten zu teuer. und ein Kleingärtner macht ja doch viel alleine.....
Sollte ich mal meinen Garten aufgeben......graut es mir schon vor, da ich eine laube habe mit 51,34 qm (Mit Mansardendach) - das muss ich bei Aufgabe auf 24 qm reduzieren....das ist ein gesamter Dachstuhl (sicher muss ich ein neues Dach aufsetzen lassen) Und einiges an qm was ich entsorgen lassen muss. Da ich jetzt grad eine Garage abreissen musste (25qm groß) weiß ich, wie teuer der "Spaß" ist. Ach so, es besteht noch die Option, dass ich das haus dann komplett abreisse....also ob das nun alles so richtig sein kann und soll....ich zwiefel da immer mehr dran.

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