SAT Anlage im Garten?

Begonnen von orchidee37w, 04. April 2009, 22:18:00

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orchidee37w

Ist es erlaubt einen fernseher im Garten zu haben und für den Empfang eine SAT Anlage zu installieren? Entspricht das dem BKGG?

Gruss

dora

hallo

lt. Bundeskleingartengesetz soll die Laube nicht zum Wohnen dienen und deshalb auch keinen Wasser- und Stromanschluss haben.
Aber bei uns z.B. haben wir das alles und Schüsseln teilweise auch. Wir hatten nur mal kurz Probleme mit der GEZ, weil das dann angemeldet werden muss.

Gruß dora

harry

Nebenbei gesagt steht ,,keinen Stromanschluss in der Laube zu haben" nicht im Bundeskleingartengesetz.
Die ganze Wahrheit zu GEZ: Gebühren Fernsehen 215,76 €/Jahr; nur Radio 69,12 €/Jahr.
Maximal möglich: Benutzung ohne vorherige Anmeldung - 4fache Jahresgebühr + 1000 € Strafe.
Nach GEZ: das Vorhandensein einer Empfangseinrichtung (z.B. SAT-Anlage) bringt sofortige Gebührenpflicht.

Bericht eines Landesverbandsvorsitzenden:
Ein privater Verpächter gestattete auf Antrag der Kleingärtner eines Kleingärtnervereins das Anbringen von Satellitenanlagen an den Lauben.
Nachdem der Wunsch vieler Kleingärtner dieses Vereins realisiert war, ging der private Verpächter zum Gericht und ließ über eine Feststellungsklage das Gericht entscheiden, ob es sich bei diesem Verein um einen Kleingartenverein nach BkleingG oder nach einem Erholungsverein nach der Nutzungsentgeltverordnung handelt.
Das Gericht entschied sich durch diese eingetretene Situation für den ,,Erholungsverein" und somit wurde die Schutzbedürftigkeit des BKleingG beendet.

harry

dora

zitat harry
(Das Gericht entschied sich durch diese eingetretene Situation für den ,,Erholungsverein" und somit wurde die Schutzbedürftigkeit des BKleingG beendet)

ich schätze mal, dass dann auch die Pacht enorm erhöht wurde ??
Wäre bei uns so.

Gruß dora

orchidee37w

danke,
ihr habt mir sehr geholfen

Gruss Nikola

Hans-Dieter Flemmig

Wozu - um alles in der Welt - braucht man denn einen Fernseher im Kleingarten ?????

Hans

>FL

man will doch vor dem schlafengehen noch mal fernsehen!

orchidee37w

Mein Mann hat zum Beispiel im Garten die EM angeschaut, wie viele andere sicher auch.
Wozu man ansonsten im Garten fern schauen muss zumal man im selben Ort wohnt - weiss ich auch nicht.
Habe mittlerweile bei der GEZ nachgefragt. Der TV im Garten ist gebührenpflichtig, wenn es sich nicht um das Erstgerät handelt. Verboten ist weder die SAT Anlage noch der Fernseher. Die SAT Anlage ansich (ohne TV) ist nicht gebührenpflichtig!

Gruss

Markus

Wenn es sich um eine tragbares Empfangsgerät handelt und es "jeden Abend" wieder mit nach Hause genommen wird, gehört es zum Hausstand der Erstwohnung und ist nicht gebührenpflichtig.
Wer jedoch eine fest installierte Sat-Anlage (auch ohne Fernseher)im Garten hat, nimmt diese Anlage incl. Fernseher bestimmt nicht mit nach Hause. Das entfernen des Fernsehrs alleine hilft da meines Erachtens ich nichts, da du für die Empfangsgeräte bezahlst und das ist definitiv die Satanlage. Das TV dient in diesem Fall lediglich als Anzeigegerät. Könnte auch ein Monitor sein und dafür zahlst Du keine Gebühren.
Also ist in dem Fall die Satanlage ausschlaggebend.
Aber mal eine andere Frage; Habt ihr kein DVB-T?
Das sieht man von aussen nicht und weckt damit erst gar nicht das Interesse der GEZler oder irgendwelcher Strolche.

Gruß Markus

orchidee37w

Der Gartenverein ist in einem Dorf, welches man gerade so den Namen Dorf verdient ;-)

Gruss

Markus

Das sagt aber nicht viel über die Abdeckung mit DVB-T aus. Radio und Handy funktionieren bei Euch im Garten auch bestimmt auch, oder?

Gruß Markus

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