Schätzung der Parzelle

Begonnen von Arowana, 28. April 2009, 09:58:00

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Arowana

Hallo und guten Tag,
ich brauche mal einen Rat.
Ich habe meinen Kleingarten zum Ende des Jahres gekündigt. Ein Interessent für meinen Garten gibt es schon. Es ist jemand, der im Verein bekannt ist und "gut mit den Leuten kann".

Nun wurde mein Garten - ohne mein Beisam - geschätzt. Ich wurde auch nicht über den Zeitpunkt der Schätzung informiert.
1. Ist das überhaupt zulässig? MUss ich nicht anwesend sein? ich wäre gerne dabei gewesen!
(Meines erachtens wurden einige Stauden gar nicht beachtet und bewertet - Frühling!! noch nicht alles augetrieben)
2. Wurde meine Laube mit einem Alter von ca. 21 Jahren!! angegeben. Als ich den Garten übernahm, sagte der Vorstand mir, die Laube wäre ca. 7 Jahre alt. Ich hatte den Garten 5 Jahre. (Eine Schätzung habe ich zu dem Zeitpunkt leider nicht erhalten. (Blöd - ich weiß)

Ich habe hier nur das dumme Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden, da derjenige, der den Garten übernehmen möchte, gut mit dem Vorstand kann......

Was soll/kann ich tun??

Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Arowana

Uwe

Hallo Arowana

Wenn ein Vorstand mein Garten ohne meines Wissen mein Garten schätzen läßt hätte ich auch ein dummes Gefühl. Weil:
1. Ist es Hausfriedensbruch wenn jemand ohne meines Wissen mein Garten betritt. Das kann angezeigt werden.
2. Die Laube müßte auch von innen geschätz werden. Denn in der Laube gibt es bestimmt noch Punkte, die positiv oder auch negativ gewährtet werden könnten.
3. Hast du die Schätzrichtlinien,von euren Verband, von Vorstand bekommen? Denn nur so kann ein normaler Kleingärtner nachvollziehen was geschätz wird und was nicht.
Über das Alter deiner Laube gibt es doch bestimmt eine Baugenehmigung wo das Baujahr drinsteht. Oder braucht ihr keine Baugenehmigung. Ich weiß ja nicht wo dein Kleingarten ist. Ich würde, bei erhalt des Schätzungsprotkoll auf jeden Fall Einspruch beim Verband einlegen und eine neue Schätzung beim Verband beantragen. Die Schätzgebühr, der ersten Schätzung, würde ich auf keinen Fall bezahlen, da diese ohne deines Wissen gemacht wurde.

Gruß Uwe
3.

Burchard

Hallo,

das Betreten deines Gartens ohne deine Zustimmung erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruch.

Die Schätzung ist prinzipiell egal - der ermittelte Wert stellt nur eine "Preisempfehlung" dar.

Du bekommst nur das was der diesignierte Nachfolger bereit ist zu zahlen. Der Nachfolger wird ausschließlich vom Vorstand bestimmt - da hast du absolut nichts zu melden!
Und natürlich wird der Garten dann an jemand vergeben der es "gut mit dem Vorstand kann".


Bei der Verfolgung solcher Themen - auch in diesem Forum - kristallisiert sich für mich folgende Grundregel für alle die ihren Garten abgeben wollen/müssen heraus:

"NICHT kündigen  - bis alle Formalitäten zur Nachfolge SCHRIFTLICH geregelt sind"


Denn mit der Kündigung verlierst Du alle Möglichkeiten den Garten zu deinen Bedingungen abzugeben.


Uwe

Hallo Burchard

In fast allen Punkten hast du recht. Nur der Schätzwert ist keine Preisemfehlung sondern der Tatsächliche Wert des Gartens, vorrausgesetzt es ist richtig geschätz worden.

Gruß Uwe

Burchard

Hallo Uwe,

dieser Betrag (Schätzwert) wird doch nicht garantiert.


Wenn der einzige Nachfolger den der Vorstand akzeptiert nur eine Euro bezahlen will -  was dann?

Hans

Hallo,

es ist nicht so, dass der Schätzwert den tatsächlichen Wert der Parzelle repräsentiert.
Der liegt in den meisten Fällen darüber (Elektroanlage, "Luxus"-Ausstattung usw.).
Der Schätzwert gibt den Höchst - Preis an, zu dem der Garten verkauft werden darf. Ob dieser Preis im Ergebnis der Verkaufsverhandlung auch erzielt werden kann, bleibt dahingestellt.
Eine Schätzung, die ohne Wissen des abgebenden Pächters durchgeführt wurde, ist ungültig.

Hans

Uwe

Dann wird auf ein gewartet der ein besseren Preis zahlen will. Der Vorstand darf den Preis nicht bestimmen

Burchard

Hallo,

wenn der Pachtvetrag gekündigt ist - dann ist es spätstens am 30.11. vorbei mit dem warten!


Arowana

Vielen Dank für Eure Infomationen.

Es verhält sich so, dass man mir bei Kündigungsbestätigung mitgetielt hat, dass mein Garten geschätzt wird. So weit so gut! Ich habe darum gebeten, mir den Termin der Schätzung mitzuteilen, damit ich dabei sein kann. Dies hat man nicht getan. Ich bekam lediglich das Schätzprotokoll!! Nach meiner Recherche müsste ich jedoch bei Schätzung dabei sein und das Protokoll mit unterschreiben!

Was ist mit den Sachen, die ich angeschfft habe. Z.B. Die Solaranlage, die Gartenfräse von Mantis und noch so einige Kleinigkeiten. Desweiteren hat meine LAube eine Große Terasse, die mit eine festen PLane abgedeckt ist. Diese Sachen habe ich bei Übernahme auch bezahlen müssen, genauso wie die Inneinrichtung der Laube.
Der Nachfolger will diese Dinge alle Übernehmen - aber nicht dafür bezahlen!

Was nun?

Was soll ich tun? Am liebsten möchte ich die Schätzung anfechten, denn die meisten Stauden wurden nicht berechnet. es wurden auch nur 2 Beerenstäucher geschätzt - obwohl ich mind. 5 im Garten habe!

Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes sonniges Wochenende wünscht

Arowana

Hans

Hallo Arowana,

ob bezahlt oder nicht - geschätzt werden darf nach den Richtlinien des Verbandes nur ordnungsgemäß und mit Genehmigung errichtete Bebauung bis 24 m²,  Gehölze, die in Kleingärten zulässig sind und nicht überaltert oder fehlerhaft gepflanzt, Wege, Zaun, Wasserversorgung, Stauden, Gemüse, Erdbeeren.
Auf Laubeninventar und Werkzeug besteht kein Entschädigungsanspruch, ebenso nicht auf Elektroanlagen.
Nichts desto trotz ist die ganze Schätzung sowieso nicht rechtsgültig, da Dir nicht die Möglichkeit der Teilnahme eingeräumt worden ist.
Tritt dem Vorstand mal richtig auf den Schlips !

viel Erfolg !

Hans

Arowana

@ Hans

Vielen Dank für die Info.

Also werde ich jetzt gegen die Schätzung Widerspruch einlegen und um eine neue Schätzung bitten!? Bei der ich dabei sein "darf". Die Rechnung der alten Schätzung werde ich daher auch nicht bezahlen, oder?

Eine Frage habe ich noch: Werden auch Stauden geschätzt und wenn ja, welche?
Zum Zeitpunkt meiner Schätzung waren viele Pflanzen noch gar nicht ausgetrieben.... das sieht jetzt natürlich ganz anders aus....

Einen sonnigen Sonntag wünscht

Arowana

Hans

Hallo Arowana,

bei Stauden und Blumenzwiebeln wird die Fläche ermittelt.
Einzelne Stauden werden separat geschätzt. Welche das sind, steht in den Richtlinien, die jedoch in den Bundesländern voneinander abweichen.
Grüße von

Hans

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