Kleingärtnerische Nutzung

Begonnen von Bodo, 12. Oktober 2009, 09:28:00

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Bodo

Berlin
Beetflächen, (ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sonnenblumen) die mindestens 10 % der Gartenflächen einnehmen müssen, sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten.

Bekanntlich liegt außerhalb Berlins der Gemüseanbau im Kleingarten zwischen 0 % und allermeist deutlich unter der für Berlin genannten Fläche.

Mainczyk hat den Flächenanteil für Gemüse nicht festgelegt.

Hat die Festlegung für Berlin vom 11.06.2005 Bedeutung für Kleingärten in der Provinz ?

Viola

Hallo Bodo,

ich verstehe jetzt die Frage nicht.

Für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit heißt es doch( zumindest noch in Berlin)
mindestens 1/3 der Gartenfläche für Obst und Gemüse. Hat die GESAMTE Anlage überwiegend einen Freizeitcharakter, wäre ein deutlich höherer Pachtzins zu zahlen(Freizeitgärten).

Schau bitte mal in Deinen Pachtvertrag oder die Gartenordnung, dort dürfte näheres geregelt sein.

Ich habe keine reinen Gemüsebeete sondern gärtnere in Mischkultur.

Im Übrigen: ein Minesterrialrat a. D. Mainczyk schreibt KOMMENTARE zum Bundeskleingartengesetz, aber letztendlich halt nur Kommentare, an denen sich Gerichte orientieren können aber nicht müssen.

So, jetzt dürfen alle in diesem Forum über mich herfallen, aber das ist meine Meinung.

Mainczyk ist nicht mehr zeitgemäß bei Ausstattung der Laube und in Berlin ist es Pflicht bei Neuvergabe, eine abflusslose Sammellgrube(Fäkalien)
nachzuweisen.  Also brauche ich auch einen Wasseranschluss IN der Laube, weil ich sonst nicht spülen kann.
OK, falsches Thema, aber das bewget mich z. Zt.

Viola

Horst

Liebe Freunde; den von Bodo genannten komplizierten Text
(,,Der Kleingärtner ist der größte Feind des Keingärtners")
verstehe ich so:

Mindestens 10 % der Gartenfläche in Berlin müssen
mit den genannten Pflanzen bepflanzt sein,
jedoch von diesen 10 % wiederum überwiegend Gemüsepflanzen. Das würde bedeuten mindestens
5 % Gemüsepflanzen in Berlin.
Ausserhalb Berlins, das wäre Brandenburg,
findet man nur 0 % bis 10 % vor?
Die Berliner Festlegung, falls sie so ist,
gilt nicht für ausserhalb.

Nach dem BGH-Urteil III ZR 281/03 vom 17.06.04 müssen ,,in der Regel wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf" genutzt sein.
Das sind insbesondere Obst- und Gemüseppflanzen, jedoch auch andere für den Eigenbedarf wie Heil- und Gewürzpflanzen, Feldfruchtpflanzen.
Das Urteil gilt für das Bundesgebiet.
Wieviel Obst und wieviel Gemüse
ist nicht festgelegt.
Alle Fürstentümer - äh Bundesländer - sollten
das Urteil so schnellstens praktizieren.

Ja, Viola: Mainczyk ist nur Kommentator.
Wer über dich herfällt kriegt es mit mir zu tun.

Horst
aus Bayern

Bodo

Zum Begriff Gemüse – Wikipedia – dort (Text)Tafel mit den verschiedenen Gemüsearten.

Zum Begriff Mischkultur (aus BDG-Literatur) - verschiedene Gemüsearten.

Bei anderen Quellen: auch Kombination von Gemüse mit Sommerblumen z.B. Tagetes (es gibt natürlich auch Gewürztagetes).

10 % Beete mit ü b e r w i e g e n d Gemüsepflanzen sind mehr als 5 % Fläche !

Für einen Berliner ist die Provinz der Rest Deutschlands.

Die Festlegung für Berlin vom 11.06.2005 kann man auf der Seite des LV Berlin nachlesen.

Interessant ARD-Sendereihe ,,Laubenpieper von Pankow"

z.B. Folge 9 – ,,Kampf mit der Kleingartenordnung"

Am PC als Video ansehbar.

Vom LV Berlin herausgegeben Rechtstexte aus dem Berliner Gartenfreund.

Rechtlich ist die Sache so! I 2008-10
Rechtlich ist die Sache so! II 2008-11

2015 endet der Kündigungsschutz für Bodenflächen zur Erholung und Freizeitgestaltung außerhalb von Kleingartenanlagen.
Welche Folgen für Kleingartenanlagen?

In Berlin wird die asketische Ausstattung der Lauben nach Mainczyk reihenweise aufgegeben.

Neue Kriterien sind z.B. der Gemüseanbau.

mfg

Bodo

Horst

Liebe Freunde,
was Bodo da erwähnt interessiert mich sehr.
Ich habs mir kopiert.
Ich brauche etwas Zeit um den Dingen nachzugehen.
Geht weiter unten zum Thema
,,Das Auftreten im Forum".
Unter dem Beitrag ,,Horst" vom 02.09.09
könnt ihr Ausarbeitungen von mir erhalten.

Euer Horst

Horst

Liebe Freunde,
meinen Beitrag vom 14.10. 4:52 möchte ich
nun genauer formulieren:
Die Berliner Regelung (gartenfreunde-berlin.de  >Publikationen >Lexikon >Kleingärtnerische Nutzung) mit ,,mindestens ein Drittel Obst- und Gemüse" ist eine unnötige Einschränkung gegenüber dem BGH-Urteil III ZR 281/03  vom 17.06.04.
Dort heisst es im Urteil auf Seite 1 c)
- im Original nachlesen, nicht fehlerhafte Zitate oder Kommentare verwenden! -
,, ... in der Regel, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird".
Das sind natürlich insbesondere Obst- und Gemüsepflanzen, aber eben nicht nur.
Denn auch andere Pflanzen für ,,Gartenerzeugnisse für den Eigenbedarf" wie z. B. Heil- und Gewürzpflanzen und Feldfruchtpflanzen
gehören auch dazu.
Wieviel Anteile Obst und wieviel Anteile Gemüse notwendig sind, ist im Urteil nicht festgelegt.
Das BKleingG und das BGH-Urteil gelten
für das ganze Bundesgebiet,
für Berlin und für die Provinz.

Die GartenFreunde von Berlin wollen dann zusätzlich in einer etwas
komplizierten Formulierung aus ,,Beetflächen, Obst/Beerensträucher" + ,,Bereiche zur Unterstützung dieser Bereiche" mindestens 5% Gemüsepflanzen und zwar auf Beeten.

Mit den anderen von Bodo genannten Punkten sollten sich die Berliner GartenFreunde
und die aus der umliegenden Provinz
selber näher befassen nach dem Motto:
,,Der Kleinärtner ist der grösste Feind
des Kleingärtners".
Also bitte Beiträge aus Berlin und Umgebung.

Grüße von
Horst
aus Bayern

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