Laubeneinbrüche

Begonnen von Hans, 26. Dezember 2009, 21:38:00

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Markus

Hallo alle zusammen.
Ein frohes neues Jahr.

Tolle Ausführungen in den paar Antworten höher.
Dort habe ich nirgends eine Antwort auf die Frage gelesen. Aber hauptsache was schreiben *Kopfschüttel*

In unserer Anlage war es die letzten Jahre sehr ruhig, was Laubeneinbrüche angeht. Im letzten Jahr (2009), genauer gesagt vom 28. auf den 29.12. wurde bei uns ein "Laubenschlachtfest" gefeiert. Es sind wohl mehr als 10 Lauben "geknackt", durchwühlt und die eine oder andere Bohrmaschine oder Stichsäge mitgenommen. Ohne Sinn und Verstand.

Naja, die Gartenmitglieder, die diese Einbrüche als erstes gesehen habe, sind die entsprechenden Wege abgelaufen und haben auf "offensichtliche Schäden" geachtet. Zeitgleich wurde die Polizei benachrichtig, später die offensichtlich betroffenen Gartenfreunde. Nachdem die "normale" Polizei kam, wurde durch diese die Kripo benachrichtig. Die hat dann zu bestimmten Lauben (in denen die Chanche auf Spuren bestand) die Spurensicherung gerufen. Das volle Programm.
Die Polizei war fast den ganzen Tag vor Ort. In den nächsten Tagen wurde sie jedoch immer wieder gerufen, da einige Pächter in Urlaub waren und den Einbruch erst später feststellten. Die sind jedes mal gekommen.
Unsere Arbeit (Vorstand) begann danach erst mit der Ausgabe Schadensmeldung-Formulare und dann der Weiterleitung dieser Formulare an die entsprechende Stellen.

Hoffen wir mal, daß es das jetzt war und nicht nur der Startschuß für ein Jahr der Einbrüche.
Gruß Markus

Burchard

Hallo Dora,
der thread lief doch schon in die übliche Richtung - da war die ursprüngliche Frage doch nur noch Nebensache

Horst

Liebe Freunde;
zur Frage von Altgärtner beim Thema ,,Vorstandsrechte" brachte ich
als ,,Horst" am 21.12.09 07:37 einen Beitrag ,,Nicht nur Vorstandsrechte"
mit unserer etwas genaueren Regelung über
den Zutritt anderer Personen zum Kleingarten, u.U. auch zur Laube wegen erster Abhilfe.
Dazu hat sich noch niemand geäußert.
Wem die von Altgärtner und anderen genannten Bestimmungen nicht ausreichen,
der kann in den überall jetzt stattfindenden
Mitgliederversammlungen entsprechende genauere Regelungen verlangen!
Es besteht die Möglichkeit zusätzlich eine ,,Verfahrensordnung für den Zutritt anderer Personen zum Kleingarten" speziell für den Verein/die Anlage zu beschließen, wenn
das in den vertraglichen Bestimmungen z.B. Gartenordnung und Pachtverträge nicht geht.
Nicht nur theoretisieren und lamentieren.
Tut was!

So sieht doch die ganz normale Praxis aus:
Jeder sorgt für erste Abhilfe bei anderen: Verletzung der Privatspähre?
Jeder informiert jeden einschließlich Vorstand.
Hat jeder außer Vorstand
Name, Anschrift, Telefonnummer?
Fazit:
Die Gemeinschaft - das sind andere -
schützt Individualisten;
Individualisten bilden die Gemeinschaft
= Gleichgesinnte = Kleingärtner = wir.
Übrigens:
Bei Privatsphäre und Gemeinschaftssinn
wurde Egoismus vergessen.
Egoismus ist eine negative Ausprägung des Individualismus, der Privatsphäre.

Euer
Horst
mit Gedanken zum neuen Jahr

Schlumpf

Bei einem möglichen Einbruch in meiner Laube wäre ich äußerst sauer, wenn jemand da hrumstapft und dabei möglicherweise verwertbare Spuren zerstört.
Wenn jemand schon bei mir einbricht, habe ich ein Interesse an der Verfolgung des Täters.
Wer dann bei mir herumturnt und Spuren verwischt, verletzt nicht nur meine Privatsphäre sondern bekommt obendrein eine Anzeige wegen Strafvereitelung.
Sollte es jemand aus dem Vorstand sein, so braucht er nicht wieder zu kandidieren, denn ein Verein mit Strafvereitlern im Vorstand kann wohl kaum als gemeinsnützig gelten und muss mit entsprechender Presse rechnen.

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