Auskunftspflicht des Vorstandes

Begonnen von Alex, 15. Januar 2010, 15:11:00

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Alex

Hallo zusammen,

im Rahmen der Vorbereitung auf die nächte Hauptversammlung interessiert mich folgender Sachverhalt:

Nach BGB hat der Vorstand eine umfassende Auskunftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung und zwar auf Verlangen und in allen Vereinsangelegenheiten. Ist der Vorstand verpflichtet in der Hauptversammlung auf verlangen  der Vereinsmitglieder die in Zahlungsverzug geratene Mitglieder namentlich zu nennen oder würde er damit evtl. gegen andere Gesetze verstossen?

Alex

Eckhard

Hallo Alex,
der Vorstand muss keine Auskunft über solche Mitglieder geben, weil damit schützenswerte Personendaten genannt würden.
Da auch nur im Rahmen der TO solche Fragen gestellt werden dürfen, ist es klug, die Begründung zur Ablehnung der Antwort ins Protokoll zu schreiben -  falls ein Mitglied dieses Vorgehen später kritisiert.

gruss eckhard

Andreas

Hallo,
m.E. dürften die Namen der Säumigen nicht genannt werden, da es für den Fakt, nämlich dem Verein fehlt das Geld, unerheblich ist, wer schuldet.
(Wahrung der Persönlichkeitsrechte) Die Pflichtverletzung -mangelnde Zahlung- muß vom Verstand gemahnt werden. Kommt es aufgrung der Zahlungsunwilligkeit zum Antrag auf Ausschluß, wenn die Satzung es so vor sieht, werden die Schuldner sowieso publik.
Andreas

Bernd

Hallo alle zusammen

Nach BGB hat der Vorstand eine umfassende Auskunftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung und zwar auf Verlangen und in allen Vereinsangelegenheiten.

Natürlich darf er die Namen nennen aber nur den Mitgliedern das heißt alle nicht Mitglieder müssen in dem Fall den Raum verlassen. Macht man es nicht kommt dies einer Öffentlichen Bloßstellung gleich. Es darf also nicht Öffentlich gemacht werden. Eine Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Beim Ausschlussverfahren dürfen die Namen auch nicht bekannt gegeben werden sondern in der Einladung wenn Sie öffentlich über die Schaukästen der Anlage oder über die Presse erfolgt darf eben nur stehen unter TO Ausschluss eines Mitglieds. Die Information hat dann in der MV nur gegenüber den Mitgliedern zu erfolgen warum und weshalb das Mitglied ausgeschlossen werden soll

Ich bin der Meinung das auch bei einen säumigen Beitragszahler die MV auf Anfragen zu Informieren ist, denn das Vereinsgeld gehört nicht den Vorstand sondern allen Mitgliedern und Sie haben bekanntlich das Recht zu erfahren was mit Ihren Beiträgen passiert. Denn auch von einen säumigen Zahlungsmitglied müssen die Beiträge an Stadt oder Landesverband abgeführt werden was ja beim nicht Bezahlen erst einmal die Gemeinschaft trägt.
Andreas

Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hat was mit Falschberichterstattungen und Verleumdungen zu tun.
Dies trifft ja hier nicht zu wenn das Mitglied nicht gezahlt hat

Bernd

Hans

Hallo,

selbst wenn ich mit meiner Meinung wieder mal allein dastehe:
Deutschland Juristerei betreibt Täterschutz.
Hartnäckige Pacht- und Beitragsverweigerer sind Kriminelle !
Sie müssen die Ächtung durch die Mitglieder der Gemeinschaft, die sie schädigen, zu spüren bekommen. Dazu ist es wichtig, dass sie jedes Mitglied der Gemeinschaft kennt. Das ist vereinsintern und keine Öffentlichkeit.
Abgesehen davon ist es Pflicht des Vorstandes, der Mitgliederversammlung die Negativposten in der Bilanz und die Ursachen ihrer Entstehung zu nennen.

Hans

Bernd

genau Hans so sehe ich das auch!!!

schönes Wochenende
Bernd

dora

hallo

bei uns wurde vor Jahren der Name eines solchen Mitgliedes auf der MGV auf Nachfrage genannt und im Protokoll festgehalten.

Gruß dora

Eckhard

An die Vorschreiber

Ja, wenn ihr es als Vorstand  wollt, dass Gartennachbarn an den Pranger gestellt werden - da wird man schon Wege finden....

Ich glaube aber, dass verantwortungsbewusste Vorstände das nicht tun, denn sie werden diese Probleme auch ohne "Hilfe" der MV zügig abarbeiten können. Leider machen sich viele Vorstände durch inkonsequentes Handeln selber "hilflos".
Es geht hier auch nicht nach Mehrheitsmeinung, sondern ob dieses Bekanntgeben rechtlich sauber ist - da habe ich so meine Zweifel.
Der beste Weg ist es sicher nicht.

Bernd

Hallo Eckhard

Der beste Weg ist es sicher nicht. Da stimme ich Dir zu. Es sollte auch der letzte Weg sein den ein Vorstand nimmt, wenn alle anderen Maßnahmen ins leere laufen. Wen man es aber aus der Sicht des Vorstandes betrachtet, haftet er Rechtlich für den Verein. Sollte man mehrer Mitglieder haben die säumig mit Ihren Zahlung Verpflichtungen umgehen kann das auch schnell zur Insolvenz des Vereines führen. In diesen Fall ist doch der Vorstand dran, nicht die Mitglieder. Jede Maßnahme die der Vorstand trifft um an das Geld zu kommen kostet sobald Anwälte und Gerichte tätig werden den Verein unnötiges Geld (von der Zeit will ich mal gar nicht erst ausgehen). Bei uns sind einige sozial benachteiligte Familien in der Anlage unser Vorstand hat darauf reagiert das die Menschen nicht mehr soviel Geld in der Tasche haben sie lassen uns 3 Monate Zeit mit der Rechnung somit können unsere Sozial schwachen Mitglieder in Raten bezahlen (nach Absprache mit den Kassierer unsere Anlage) die MV ist darüber Informiert wurden und das Haut so auch hin. Wenn du aber ein Mitglied hast was nicht Zahlen will oder kann. Ist es da nicht besser man entfernt das Mitglied aus dem Verein. Der Weg der Klage ist der längere und kostet Geld was der Verein im schlimmsten Fall in den Sand setzt, wenn bei den Beklagten nichts zu holen ist. Die Vorstände sollten ja Ihre Mitglieder kennen, und dann Entscheiden was Sie machen. Wenn ich weiß das bei den säumigen Zahler nichts zu holen ist glaube ich ist es besser in als Mitglied zu entfernen bevor den Verein ein größerer Schaden entsteht. und bei einen Ausschlußverfahren werden Name und Begründung der MV mitgeteilt Aus diesem Grund denke ich ist es legitim wenn die oben genannte Frage aus der MV kommt auch sauber und Ordentlich durch den Vorstand beantwortet wird. wen man säumige Zahler in der Anlage hat sollte dies schon im Bericht des Vorstandes auftauchen natürlich erst einmal ohne Namen kommt dann die Frage aus der MV ist diese Frage auch Wahrheitsgemäß zu beantworten.
Dies ist meine rein persönliche Meinung. Oder siehst Du eine andere Möglichkeit?

Bernd

Birgit

Hallo Alex!
Wir sind eine Gartengemeinschaft und ich versuche alles im Guten zu regeln, mit Gesprächen und nicht mit Gerichten.Bisher habe ich die Schuldner immer angerufen, obwohl diese sich ja eigentlich melden müßten. Leider wurde das Jahr für Jahr immer verständlicher das einige Gartenfreunde zahlten wann sie wollten, in Raten wie sie es schafften. Ich meine, sie können das ganze Jahr sparen und für ihre Gartenpartys ist das Geld auch da. Da habe ich jetzt die Gartenfreunde abstimmen lassen, wenn bis zum Wasser anstellen kein Geld bezahlt wird, dann bekommen die auch kein Wasser.Es sollen keine weiteren Schulden aufgebaut werden. Ihr glaubt gar nicht wie schnell alle bezahlten, da es nicht auffallen sollte, dass sie kein Wasser haben. Ich halte nichts vom Verklagen, denn wir sind eine Gemeinschaft und müssen miteinander reden können.
Aber bei dieser Ankündigung kam das Geld.
Es grüßt Birgit

Alex

Hallo zusammen,

meine Anfrage wurde aus verschiedenen Sichtweisen schnell und hinreichend beantwortet. Eure Beiträge liefern mir  benötigte Informationen zur Vorbereitung meiner ersten Hauptversammlung.
 
Vielen Dank für diese Beiträge und bis demnächst

Alex

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