Gemeinschaftsarbeit, wie händelt Ihr es?

Begonnen von Boraras, 09. Februar 2012, 14:23:42

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Boraras

Liebe Gartenfreunde,

die Gemeinschaftsarbeit ist bei uns folgendermaßen geregelt:
Mit der Jahresrechnung für das kommende Jahr überweist jedes Mitglied 48 EUR als Vorschuss für 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit à 8 EUR/ Stunde. Im Laufe des Jahres (so die Theorie) erbringt das Mitglied seine 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit und bekommt die 48 EUR am Jahresende wieder ausgezahlt.
In der Praxis war es so, dass alle gezahlt haben aber nur wenige an der Gemeinschaftarbeit teilgenommen haben. Diese haben natürlich mehr als ihre 6 Stunden gearbeitet und am Jahresende mehr ausgezahlt bekommen. (Die gesetzlich vorgegeben Höchstgrenzen für Steuer- und Sozialabgabenfreiheit wurden eingehalten). Leider hat sich in den letzten Jahren der Kreis der Aktiven immer mehr verkleinert, so dass Arbeit liegen geblieben ist und am Ende des Jahres "ungenutzte" Stunden in der Vereinskasse blieben. Da das Geld für diese Stunden zweckgebunden ist, kann es auch nur für Gemeinschaftsarbeit ausgegeben werden.
Findige Mitglieder kamen auf die Idee, man könne die Teilnahme an der jährlichen MV mit 2 Gemeinschaftsstunden vergüten. Dies würde zu einer besseren Teilnahme führen und würde auch in einigen Vereinen so gehandhabt.
Ich frage mich allerdings, ob es Gemeinschaftsarbeit ist, wenn ich mein gesetzlich vorgegebenes demokratisches Recht in Anspruch nehme?!? Ich bekomme, wenn ich an einer Bundestagswahl teilnehme auch kein Geld vom Staat erstattet!
Da nur deshalb ein "Überschuss" an Gemeinschaftsarbeitsstunden zu Stande gekommen ist, weil Arbeit liegen blieb, müsste man statt 6 Stunden 8 Stunden im vorhinein kassieren, um 2 Stunden für die MV auszahlen zu können.
Andererseits ist es keine "Bezahlung", da das Mitglied das Geld nur "vorgestreckt" hat...
Und was nützt es einer MV, wenn die Mitglieder "nur wegen des Geldes" kommen? Ein paar Köpfe mehr, die auf den Boden starren, wenn es um die Besetzung neuer Ämter geht.  :-X

Wie sehr Ihr das?

Die derzeitige Gemeinschaftarbeitsregelung ist natürlich für die meisten Mitglieder sehr bequem. Mit 48 EUR kann man sich von seinen Pflichten im Verein "freikaufen". Und andere, die mehr Stunden leisten, können ihr Einkommen ein wenig aufbessern. Leider funktioniert dieses System nicht mehr richtig, weil es inzwischen zu wenige sind, die arbeiten wollen.
Sollte man den Stundenlohn erhöhen? Wären dann mehr Leute bereit, ihre Stunden zu leisten?
Oder sollte man sich von dem System verabschieden und jeden verpflichten seine Stunden zu Leisten (keine "Vorkasse" mehr)? Was ist dann mit den leuten, die mehr Stunden leisten müssen? Die Wegewarte z.B., die die Gemeinschaftsarbeit organisieren und beaufsichtigen oder die 2 Personen, die den Rasen auf den Gemeinschaftsflächen mit dem Aufsitzmäher mähen. Die müssten ja irgendwie entschädigt/ bezahlt werden.
Ich persönlich fändes es auch für das vereinsleben und das Gemeinschaftsgefühl besser, wenn jedes Mitglied im Jahr ein paar Stunden Gemeinschaftsarbeit leistet. Man lernt sich besser (oder überhaupt erst!) kennen und ist dann vielleicht auch eher bereit, andere Vereinsveranstaltungen zu besuchen.
Andererseits kann man fragen, ob es sinnvoll ist, jemanden "zu seinem Glück zu zwingen". (Dieses Argument/ Frage habe ich zumindest schon gehört.) Ich denke, dass die meisten, die anfangs vielleicht mit Widerwillen angefangen haben, im Gespräch mit den anderen diesen Widerwillen auch vergessen werden und am Ende sagen, "Es war ja doch ganz nett!".

Wie macht Ihr das mit der Gemeinschaftsarbeit und wie sind Eure Erfahrungen? Wie bezahlt ihr die Leute, die viel Arbeit im Verein verrichten?

Lieben Gruß
Boraras

Hardy

Hallo Boraras,
die "große Liebe zur Gemeinschaftsarbeit ist auch bei mir im GV sehr unterschiedlich ausgeprägt. Wer die Pflichtstunden nicht leistet zahlt lt. Satzung bzw. Vereinsordnung. Aber manchem ist das "wurscht": er zahlt, auch wenn wir seit mehreren Jahren den Satz pro Std. auf 10 € erhöht haben (6-8 Std./Jahr).
Allerdings hat der GV auch Pflichtaufgaben als Anrainer: Hecken, Bäume an den Vereinsaußenzäunen zu öffentlichen Wegen (Wanderwege in einer schönen Gegend).
Das müssen wir nach der Ortssatzung machen. Wir hatten schon die Situation, dass niemand sich fand das im Rahmen der Pflichtstunden zu machen. Da teilte der Vorstand per Aushang und an die Mail-Adressen seiner Mitglieder mit, dass diese Aufgabe nun einer ortansässigen Firma übertragen wird. Das muss dann mit der Jahreskostenabrechnung durch die Mitglieder bezahlt werden. Das half. Aber es bleibt ein immerwährender Kampf.
Die VS-Mitglieder erhalten bei uns ihre Aufwendungen lt. BGB § 670 ersetzt und eine Aufwandsentschädigung. Das wurde aber schon hier im Forum an anderer Stelle beschrieben. Es ist auch einem e.V. nicht verboten, Mitglieder im Rahmen eines Vertrages mit einem bestimmten Std.-Satz zu bezahlen. Allerdings sollten dabei die Relationen gewahrt werden. Wir hatten da keine Probleme mit dem Finanzamt, aber fragt lieber nach.
Viele Grüße   

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