Gemeinschaftsleistungen / Pflichtstunden - ein Geheimnis?!

Begonnen von Naturfreund, 29. Januar 2014, 21:12:06

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Naturfreund

Liebe Gartenfreunde,

es gibt im Kleingärtner-Verein viele Arbeiten, die der Vorstand alleine nicht leisten kann, wie z. B. die Pflege der Außenanlagen, der Rasenschnitt der Gemeinschaftsflächen, Reparaturen. Diese werden dann von freiwilligen Helfern im Rahmen ihrer jährlich abzuleistenden "Pflichtstunden" (bei uns z. Zt. 5) ausgeführt. Für jede geleistete Stunde erhält ein Vereinsmitglied 10,- €, jede nicht geleistete Stunde wird mit 15,- € berechnet.

Da sich immer die gleichen ca. 50 % der GF angesprochen fühlen und ihrer Pflicht nachkommen, kommen bei manch einem schon mal 100 oder auch 150 Stunden im Jahr zusammen (darunter auch Vorstandsmitglieder), die dann aus der Vereinskasse ausgezahlt werden. Die Einnahmen aus nicht geleisteten Stunden sind meistens viel niedriger, so daß das Vereinsvermögen in nicht unerheblichem Maße reduziert wird. 

Als es auf der letzten MV darum ging, die Stundenanzahl zu erhöhen und für einige Jahre festzuschreiben, bat ein Mitglied, Einblick in das sog. 'Stundenbuch' nehmen zu dürfen. In diesem Buch werden vom 1. und 2. Vorsitzenden Datum, Anzahl der Stunden, Tätigkeit und Name des GF festgehalten. Dies wurde dem Mitglied aber verweigert.

Was meint Ihr:

• Welche Tätigkeiten gehören zu den Gemeinschaftsleistungen und sind unbedingt auszuschreiben?

• Welche Tätigkeiten sind im Rahmen der Vorstandsarbeit unentgeltlich zu leisten?

• Wozu zählen z. B. Besorgungsfahrten (Baumärkte, Lebensmittel, Getränke für Gartenfeste)?

• Kann der Vorstand den ,einfachen' Mitgliedern Einsicht in das Stundenbuch verweigern mit Hinweis darauf, daß nur Vorstandsmitglieder die Details kennen dürfen?

• Genügt es, das 'Erhöhungsbegehren' den Mitgliedern damit zu erklären, daß man mit den kalkulierten Stunden schon seit einigen Jahren nicht auskomme, weil doch leider immer wieder unvorhergesehene Arbeiten (dieses, jenes) unbedingt zu erledigen waren?

• Wenn ,einfache' Mitglieder die Summe der von allen bzw. vom Vorstand geleisteten und der nicht geleisteten Stunden erfahren, handelt es sich dann um eine 'grobe Fahrlässigkeit' seitens des Informationsgebers, also sozusagen um ,Geheimnisverrat'?

• Könnte der Verräter dieser Geheimnisse vom restlichen Vorstand mit sofortiger Wirkung von der Vorstandsarbeit ausgeschlossen und der Mitgliederversammlung empfohlen werden, einen neuen Kandidaten zu wählen (also jemand, der Geheimnisse besser behalten kann)?

Auf Eure Antworten bin ich sehr gespannt!

Viele Grüße,

Naturfreund
(Kassenwart)

Hardy

Naturfreund,ich greife mal aus Deinen 1. Abschnitt das heraus: " Für jede geleistete Stunde erhält ein Vereinsmitglied 10,- €, jede nicht geleistete Stunde wird mit 15,- € berechnet".
Meine Meinung:
1. Wenn die GF für ihre Pflchtstd. bezahlt werden, stellt Ihr mit dieser Satzungsfestlegung den Sinn der Gemeinschaftsarbeit auf den Kopf. Dass GF für nicht geleistete Pflichtstd. zu zahlen haben, ist sicher beim überwiegenden Teil der GV Normalität.
2. Würde ich Dich bitten, mal über die Suchfunktion bei Gemeinschaftsstunden und Aufwandsentschädigung (für Vorstände!!!) zu suchen.
Du kannst auch hier, wo Du diesen Fragenkomplex stellst, weiter nach unten gehen. Da findest Du viele Beispiele, wie die von Dir gestellten Fragen schon mal von GF, wie Hans, Gino u.a. beantwortet worden sind.
Also bitte selbst im Forum mehr oder überhaupt mal recherchieren!
Viele Grüße Hardy aus Sachsen 
 


Hugo

Hallo Naturfreund, soetwas habe ich noch nicht gehört, das Pflichtstunden vergütet werden. Bei uns sind auch Pflichtstunden, sechs im Jahr pro Parzelle, abzuleisten. Aber die werden nicht bezahlt. Wer keine Pflichtstunden macht muss pro Stunde 15 Euro im Jahr zahlen. Alle weiteren freiwilligen Einsätze werden nicht vergütet, denn die sind ja freiwillig und für unsere Kleingartenanlage. Bei den freiwilligen Stunden kommen auch immer die gleichen Gartenfreunde. Und deshalb haben wir es so eingerichtet, das nach den freiwilligen Arbeitzeinsätzen Gegrillt und Bier vom Verein spendiert wird.
Der gesamte Vorstand mit Beisitzer bekommen einmalig im Jahr eine Aufwandsentschädigung in verschiedenen Höhen. Damit hat sich auch das Vergüten von Besorgungsfahrten (Baumärkte, Lebensmittel, Getränke für Gartenfeste) erledigt.
Einsicht in das Kassenbuch hat meiner Meinung nur der Vorstand und die Revisionskommission.
Man kann aber bei der Mitgliederversammlung nach dem Stand des Kassenbuches nachfragen.
Der Stand des Kassenbuches dürfte kein Geheimnis sein.

Tapsi

Hallo,
eine feste Regel, der Vorstand ist kein Geheimbund!
Jedes Gartenmitglied kann nach Anmeldung als Zuhörer an der Vorstandssitzung teilnehmen, ausser wenn es um finanzielle Dinge zB. rückständige Zahler geht.
Um Einsicht in das Stundenbuch zu bekommen muss eine schriftliche Eingabe rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung gemacht werden.
Der Vorstand ist dann verpflichtet Auskunft zu erteilen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet die Gemeinschaftsstunden zu leisten,
akzeptiert wird eine Bezahlung nur bei schwerer Krankheit.
Gemeinschaftsarbeit darf nicht bezahlt werden, es sei denn sie wird als Minijob angemeldet und versteuert. Jeder Gartenfreund kann auch ohne Vorstandsamt an Lehrgängen der Landesverbände teilnehmen. Hier erfährt man alles über das Bundeskleingartengesetz!
Viele Grüße aus NRW
Euer Tapsi :)

Hardy

Hallo Tapsi,
http://www.iww.de/vb/archiv/vereinsordnungen--teil-3-die-geschaeftsordnung-fuer-den-vorstand-f18120
Deshalb sehe ich Deine Auffassung nicht so durchsetzbar:" Jedes Gartenmitglied kann nach Anmeldung als Zuhörer an der Vorstandssitzung teilnehmen, ausser wenn es um finanzielle Dinge zB. rückständige Zahler geht".
Das muss der VS nicht, auch nicht wenn Du das möchtest. Es sei denn, dass er eine Dich selbst betreffende Sache besprechen will. In der MV ist er jedoch daran gebunden, auf Fragen zu antworten. 

Tapsi

Hallo Hardy,
ich selbst bin Vorsitzende! :)in einem Kleingärtnerverein mit 50 Parzellen.
Offenheit im Vorstand allen Gartenfreunden gegenüber hat noch nie geschadet, ganz im Gegenteil.
Ich weiß nicht aus welchem Bundesland Du bist, ich bin aus NRW und gehöre dem
Landesverband Lünen an. Auf zahlreichen Schulungen, die letzte im Dezember 2013,
"Wo drückt der Schuh" wurden wir darauf hin gewiesen, das jeder Gartenfreund nach Anmeldung eine Vorstandssitzung besuchen kann.
Dieses ist natürlich nicht die Regel und ist in meiner Amtszeit auch noch nicht vorgekommen, da ich immer ein offenes Ohr für alle Gärtner habe!

Gruß Tapsi

Hardy

Hallo Tapsi, lies bitte mal die Auffassung der Rechtspfleger, hier:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?1112-Vorstandssitzung-f%EF%BF%BDr-alle-Mitglieder-%EF%BF%BDffentlich

Ein VS kann das, muss es aber nicht. In dem GV (Sachsen) in dem ich als stv. Vors. und als Vors. von 1990 bis 2003 angehörte, haben wir das nicht in der Satzung konkret angeführt, sondern eben von Fall zu Fall im VS entschieden.

Die von Dir vertretene Meinung stimmt mit meiner überein! Aber eine VS-Sitzung ist wie eine MV eben nicht öffentlich. Sh. bei den Rpfl. bzw. hier im Forum in einem anderen Posting, wo man Nichtmitglieder zu MV bzw. Wahlen einladen möchte.
Hardy aus DD

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