Abmahnung Kleingartenverein

Begonnen von Sarifalari, 02. Juli 2020, 07:30:41

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Sarifalari

Hallo liebe Gartenfreunde  :)

Wir haben seit letztem Jahr Mai einen Kleingarten gepachtet. Bei Abschluss des Pachtvertrages wurden uns diverse Auflagen gemacht, u.a. musste die überdachte Pergola so verändert werden, dass das Dach abnehmbar ist, weiter sollte 25m² Kieselbeete entfernt werden und Farne.

Die Kieselbeete haben wir direkt entfernt und dort teilweise Rasen und teilweise Blumenbeete angelegt, was für die Bienen und die Optik auf jeden Fall notwendig war. Die Farne hatten wir nicht direkt entfernt, da sie sich nicht auf unserer Parzelle, sondern hinterm Zaun auf der Seite des Nachbarn befanden, der sie jedoch nicht sieht, weil er etwas von der Parzellengrenze entfernt einen Sichtschutz angelegt hat.

Die Überdachung der Pergola war fest mit dieser verschraubt, wir haben daraufhin alle Schrauben gelöst und jetzt ist die Plane nur noch durch Klett mit der Pergola verbunden, also abnehmbar. Was laut altem Vorstand auch so reichen sollte.

Dann hatte Ende 2019 der Vorstand gewechselt und Ende Februar diesen Jahres haben wir eine Abmahnung erhalten, dass wir die Auflagen nicht/oder nur teilweise erfüllt haben. Wir haben bis Ende Juni Zeit diese zu erfüllen sonst wird uns der Garten gekündigt.

Dann kam leider Corona, das Vereinsheim war geschlossen, wir konnten keinen Kontakt zum Vorstand aufnehmen. Und hatten auch ehrlich gesagt in der Zeit jetzt andere corona-bedingte Probleme. Jetzt ist Ende Juni rum und wir haben sogar den Farn entfernt, ich habe leider immer noch Angst dass es irgendwie nicht ausreicht. Ich wollte mich jetzt mit dem Vorstand in Verbindung setzen. Vorab habe ich jedoch noch ein paar Fragen, durfte der Vorstand einfach so in meinen Garten kommen und sich alles angucken und ist die Abmahnung inhaltlich überhaupt ausreichend bestimmt? Dort wurde nicht wirklich erläutert, was denn jetzt nicht erfüllt wurde. Wir sind jetzt vom Farn ausgegangen... :-[

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Danke schonmal

Liebe Grüße
Sarah 

Tine987

Der Vorstand darf ohne eure Zustimmung den Garten nicht betreten. Er kann den Garten von aussen betrachten und beurteilen. Sobald er aber einen Fuß drauf setzt, ohne euch vorher zu fragen, dann ist das ein Hausfriedensbruch.

In einer Abmahnung muss deutlich erklärt sein, was nach der Gartenordnung nicht in Ordnung ist. Es muss für euch als Pächter ersichtlich sein, welcher Mangel festgestellt wurden ist bzw. welcher Mangel mit angemessener Frist beseitigt werden muss.
Wenn das nicht klar beschrieben ist, dann sehe ich die Abmahnung als nicht ausreichende begründet.

Karlo

Habt ihr vom alten Vorstand den keine Bestätigung erhalten, dass die Mängel erledigt sind?
Es sollte ein Protokoll von den Termin geben,  notfalls mal gaaanz genau nachsehen *zwinkersmiley*

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