Zu breite Hecken

Begonnen von Camille, 31. Oktober 2015, 10:07:59

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Camille

Hallo liebe Gartenfreunde,

seit einer Begehung im Spätsommer dieses Jahres zweier Mitglieder unseres Vorstandes bekamen viele Heckenbesitzer in unserem Garten vom Obmann die Anweisung, die Hecke bis zur Parzellengrenze zurückzuschneiden.
Nun ist es so, dass viele Hecken schon sehr alt sind und seinerzeit - wohl mit Absprache des Vorstandes, sonst kann ich mir das nicht vorstellen - mindestens zur Hälfte vor der Parzellengrenze gepflanzt wurden. Auch bei meiner Naturhecke (sieben verschiedene Arten) ist das so. Auf meine Frage nach dem Grund dieser einschneidenden Maßnahme wurde nur auf die Gartenordnung und Satzung verwiesen.
In unserer Gartenordnung wird nur die Höhe der Hecke festgeschrieben, aber es steht nichts darin über die Breite. Es wird mit Grenzverletzung argumentiert.

Wenn ich nun dieser Aufforderung nachkommen würde, würde von meiner ein Meter breiten Hecke vierzig cm übrig bleiben, weshalb ich mich weigerte. Ich kürzte die Hecke erst einmal ein auf die vorgeschriebenen 1,50 m und stutzte sie auch in der Breite kräftig.
Das reichte offensichtlich nicht, denn jetzt bekam ich eine Abmahnung.

Jetzt meine Frage: Kann mir jemand sagen, ob der Vorstand tatsächlich das Recht hat, die teilweise Beseitigung der Hecken zu verlangen nach zwanzig bis dreißig Jahren Duldung?, denn so alt ist meine Hecke schon (man kann sie auf einer alten Luftaufnahme sehen)? Ich hab natürlich auch ein bißchen recherchiert und stieß auf das Nachbarrechtsgesetz, wonach ältere Pflanzen so etwas wie Bestandsschutz genießen, wenn sie über die Grenze wachsen, dies aber jahrelang geduldet wurde. Gilt das auch im Kleingarten?

Ich wäre froh, wenn ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.

Hardy

Ihre Heckenbreite widerspricht der Gartenordnung, auch wenn das u.U. schon seit 20 Jahren so, von sicher mehreren Vorständen, hingenommen wurde. Ihr Verein ist jedoch gegenüber dem Eigentümer des Vereinsgeländes  verpflichtet, Gesetze einzuhalten. Ist z.B. in Notfällen gesichert, dass Rettungs- bzw. Feuerwehr-Kfz den so eingeengten Gartenweg überhaupt befahren können?
Den von Ihnen genannten Bestandsschutz gibt es, aber auf den würde ich mich als Vereinsmitglied und erst recht nicht als Vorstand berufen, wenn es um die Gesundheit von Menschen geht!
Schönes WE!
Hardy

Camille

Hallo Hardy,

danke für Ihre schnelle Antwort. Unsere Gartenanlage ist für Autos nicht befahrbar.

Das Argument, die Wege müssten für etwaige Rettungswagen freigehalten werden, macht Sinn und würde die rigorose Heckenentfernung rechtfertigen. Aber die normal gepflegten Hecken behindern nicht, es ist genügend Platz vorhanden - davor ist noch ein knapper Meter Grasstreifen, erst dann kommt der gepflasterte Weg - und stellen keinerlei Gefahr dar (Verkehrssicherungspflicht).

Die Gesundheit von Menschen ist durch die Breite der Hecken also nicht gefährdet, ich sehe eher meine Hecke als solche gefährdet, als wertvollen ökologischen Lebensraum von Kleinlebewesen, als Sichtschutz, aber auch als Schutz vor Vandalismus und Einbruch. Darum würde es mir wirklich leid tun, sie teilweise entfernen zu müssen.

Auch Ihnen ein schönes WE.

Camille

Hardy

http://www.gartenfreunde.de/forum/?topic=31305.0

Hier geht es um die Heckenhöhe und die Gartenordnung. Wohl hier im Forum mal 2006 besprochen, aber sicher interessant zu lesen.

Hardy

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