Warmwasser-Gas-Heizung in der Laube

Begonnen von andreas, 02. Juli 2008, 11:52:00

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andreas

Die instalierte Heizung, in meiner Laube, soll von mir wieder ausgebaut werden.
Darf ich eine Heizung haben, ja oder nein?
Wer kann mich beraten?

>FL

Hallo,

wenn Du im "Rheinland" deinen Garten hast - dann bestimmt!

Wir haben hier Lauben mit voller Ausstattung - Bad Küche WC. Alles seit über 20 Jahren mit Duldung/Erlaubnis des Stadt- und Landesverbands.


Viola

Hallo Andreas,

so eine Gastherme wie in Etagen-Wohnungen üblich? Seid Ihr an eine Gasleitung angeschlossen und habt einen eigen ausgeschleuderten  Schornstein?

Die geduldete Austattung der Laube sind ja von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden, aber das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

Hast Du denn Deine Laube in einem Kleingartenverein oder handelt es sich um eine "Wochenendsiedlung"? Da kann es schon wieder andere Vorschriften geben.

Gruß Viola

Kaffi

Hallo
Auch ich habe einen Gasherd eine Gasheizung und
einen Gaskühlschrank in der Laube.
Normal ist das verboten wird aber zur Zeit noch
geduldet.Wie lange weiss ich nicht.
Ich verarbeite meine Ernte sofort im Garten
und koche Marmelade Gele rexe ein und mache Saft.
Das verarbeiten von Gartenerzeugnissen müßte doch
eigentlich auch zur Kleingärtnerichen nutzung
zählen.Wie soll einer der zur Untermiete wohnt
sonst seine Ernte verarbeiten.Anbauen und dann
auf den Kompost ???Alles kann man ja nicht auf einmal in sich reinschaufeln.Hier müßten unbedingt mal klare Verhältnisse geschaffen werden und eine Bundesweite Regelung in Bezug
auf Ausstattung der Laube her. Die einen haben
Strom und Wasser in der Laube die Anderen müssen
 auf alles verzichten.Jeder Vorstand und jede Gemeinde handelt nach gutdünken wie es Ihnen gefällt.
MfG Kaffi

lutz

Hallo zusammen!

Kaffis letzter Satz beschreibt ganz klar ein Grundproblem, um das wir in diversen Foren immer wieder kreisen.
Das BKleinG ist ja recht moderat verfasst, so daß die oben beschriebene Laube (in einfacher Ausführung) sicher immer noch dem Sinn! des Gesetzgebers entsprechen könnte. Dieser war, auf \'nen kurzen Nenner gebracht: "Sozial Benachteiligten" soll durch Pachtbindung und -Garantie (also Subvention im weitesten Sinne) eine familienfreundliche Möglichkeit zur Erholung und zur "Selbstversorgung" gegeben/geschaffen werden. Punkt. Nicht mehr und auch nicht weniger!

Nun kommen aber zwei Dinge ins Spiel.
1. Die/einige Kleingärtner selber, die, sobald sie glauben, nicht mehr zu besagter Zielgruppe zu gehören, das auch unbedingt zeigen/genießen wollen ohne auf die staatlichen Subventionen verzichten zu wollen. Sei es, daß die Lauben besser ausgestattet sind als so manche Sozialwohnung, sei es, daß ganze Vereine über "Luxus-Mitgliedsbeiträge" die eigentliche Zielgruppe des Gesetzes auszuschließen versuchen.

Da regt sich, nicht ganz unbegründet, Widerstand.

2. Die/einige Funktionäre, von den Verbänden angefangen bis hinunter zum Blockwart, wittern natürlich die Gefahr, wissen sie doch seit langem von besagten Zuständen in -wohlgemerkt einigen- Vereinen und mussten mit ansehen, wie plötzlich aus einem Kleingartenverein eine Wochenend-Siedlung mit viel höherer Pacht wurde. Felle schwimmen davon. Nicht nur die subventionierte Pacht, nein auch Mitglieds- und Verbandsbeiträge, ergo Funktionärsgehälter. Präventiv und in vorauseilendem Gehorsam wird, entsprechende charakterliche Dispositionen vorausgesetzt, reguliert und interprätiert auf "Deibel komm raus!"

So -also auf der einen Seite die nicht ganz unbegründeten Vorbehalte gegen "Die Kleingärtner" und auf der anderen Seite die Wahrer des Status quo- so also wird aus einem moderat verfassten Gesetz plötzlich ein Monster, das von allen Seiten verbogen, sprich interpretiert wird wie es den Herren so gefällt.

Das eigentliche Ziel wieder ins Auge fassend sollte das Gesetz (ich weiß, einige werden mich jetzt steinigen) unbedingt reformiert werden! Ausreichend wäre mE, wenn die angestrebte soziale Komponente, ähnlich wie bei Sozialwohnungen gehandhabt, mit ins Gesetz gegossen würde. Nix mehr mit Gutdünken. Bis zu einem Einkommen von xxx(*) wird sich niemand eine Luxuslaube bauen KÖNNEN! Da braucht es auch keine Kontrollen mehr wie: "Wasserkocher?Ja!Gasherd?Nein!"
Wenn später dann doch mehr verdient wird könnte "der Staat" ja immer noch zum Mittel der "Fehlbelegungsabgabe" greifen, die ganz im Sinne des Gesetzes, wieder gemeinnützigen Zielen, meinethalben auch innerhalb des Vereins, zugeführt werden sollten. Neben dem sozialen hätte das auch noch einen solidarischen Aspekt, der eventuell wieder etwas frischen Wind durch die Kleingärten wehen ließe...

In der Hoffnung, in nicht zu viele Fettnäpfchen getreten zu sein, verbleibe ich mit besten Grüßen aus Dresden

Lutz

(*) xxx sollte, damit überhaupt eine Laube gebaut und der Garten sinnvoll bewirtschaftet werden kann, schon etwas über den derzeitigen Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen liegen und jährlich (Inflationsrate/Durchschnittseinkommen) angepasst werden. Blanker Acker ist ja auch nicht gewollt und in der Regel billiger zu pachten!

viola

Hallo Lutz,

ich finde Deine Ausführungen ganz im Gegenteil sehr überlegenswert.

Leider wird es mit der Ausführung hapern, wer will schon dem Verein seine Einkommen offenlegen. Und auch die Einziehung einer "Fehlbelegungsabgabe" im Kleingarten wird zum bürokratischen
Monster.

Hier in Berlin bist Du mit ca.40€ monatlich dabei ( Pacht, Strom, Wasser, also Gesamtkosten ). Das ist für viele Leute schon sehr viel. Wo will man da den Schnitt machen? Das ist bestimmt auch für junge Familien sehr viel.

Wie auch immer, mehr von Deinen Ideen, Du machst Dir viele Gedanken  und das ist auch gut so !!!

Gruß aus Berlin

lutz

Hallo Viola,
danke für Dein positives Feedback.

Die "bürokratischen", aber auch die, sagen wir mal, zwischenmenschlichen Probleme sehe ich nicht so dramatisch. Da ohnehin eine Gesetzesänderung Voraussetzung für die Durchführung wäre sollte es kein Problem sein, dass das FA (oder jede beliebige andere Behörde, haben ja alle Zugriff auf die FA Daten) auf Antrag -ähnlich \'nem Wohnberechtigungsschein- ein entsprechendes Papier ausstellt, das dann alle 2, 3 oder meinethalben alle 5 Jahre erneuert wird. Der Verein erfährt nur "Berechtigt" oder "Nicht (mehr) berechtigt". Das FA zieht die "Abgabe" ein und die Gelder gehen wie vorgeschlagen an gemeinnützige Zwecke.
Sicher sollte (im eventuellen Gesetz) auch eine Mindestmenge (33 % ?) an Berechtigten pro Verein für die Anerkennng als Gemeinnütziger Verein verankert sein, wäre ja sonst ziemlich witzlos. Das hätte dann zumindest etwas Steuerungswirkung, würde die derzeit zu beobachtende Ausdifferenzierung in "Hartz4-nahe" und "Schickimicki-"Vereine verhindern.

Die, für junge und eventuell noch kinderreichen Familien, zu hohen Kosten liegen sicherlich nicht nur "am Staat", also i.d.R. der Stadt/Kommune, die ja als Eigentümer nur für die Pachthöhe zuständig sind.
Verbandsbeiträge, aber in vielen Vereinen auch die unsäglichen 49% des Mitgliedsbeitrages für "Vorstandsarbeit" wären zu hinterfragen. Und mit entsprechender Klientel (hier sollte man eventuell dann doch statt der oben vorgeschlagenen 33 % auf 51 % "Berechtigte" erhöhen) wären diese sicher nicht auf Dauer zu halten.

Soviel für heute. Grüße aus Dresden

Lutz

JAN2000

Wo steht denn "schwarz auf weiß", daß Gasheizungen verboten sind?

Ich kann hier nur sagen, was ich "so gehört habe", LEIDER kann auch ich keine Quellenangaben machen. Am besten und schnellstens ist ein Anruf oder Besuch beim zuständigen Schornsteinfeger!

Dem Vernehmen nach, sind nur "mobile" Heizgeräte zugelassen. Eine selbstgebaute "Mobile Gas-Warmwasserheizung" wäre schon wegen der fehlenden DVGW-Zulassung nicht erlaubt.

Es heißt zwar (angeblich bzw. habe ich gehört...(!)), daß Einrichtungen, die zum dauerhaften Wohnen verhelfen unerlaubt seien, aber das dauerhafte Wohnen ist (leider) schon aus anderen Gründen oft nicht möglich, z.B. drehen wir, wie viele andere "Kolonien" unseren Gartenfreunden im Winterhalbjahr wegen der Frostgefahr das Wasser ab, daraus resultiert, daß man sowieso nicht dauerhaft dort wohnen kann... Tonnenwasser friert auch ein!

Aber hier mal eine Bitte:
Immer wieder wird irgendein Gesetz "in den Raum gestellt", aber keine Quellenangabe, Paragraphenstelle angegeben! Wenn Du sagst, daß es nicht erlaubt ist, sage daß Du "gehört hast"... oder wo es steht (Z.B: FeuVo, Mitgliedsbuch, LBO, oder "hat der Obermacker des Grünflächenamtes gesagt")


Uwe

Hallo Jan 2000

§3 BkleingG
Laube darf in ihre Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.

>FL

Hallo Uwe,

wer entscheidet eigentlich was dieser Passus bedeutet.

Kleingartenanlag in Aachen:

Alle Lauben (ob mna bei 50m² noch von lAuben sprechen darf?) haben Strom- und Wasser- und Kanalanschlu0

Nutzfläche je Garten zwischen 0 und 40%

einige Gärten werden ganzjährig  "bewohnt"

All dies ist mit Duldung des Stadt- und Landesverbandes.

Und da macht ihr euch Gedanken wegen ´ner popeligen Heizung????


Uwe

Hallo FL

Da das BkleingG ein Gesetz ist entscheidet der Gesetztgeer darüber. Wenn bei euch alle Lauben Wasser und Kanalanschluß haben, die größer sind wie 24m² und sogar ein Schlafraum und Küche haben, dann verstoßen sie gegen den § 3 des BkleingG. Selbst dann wenn die Lauben von den Verbänden geduldet werden. Oder sind die jetzt unser Gesetzgeber? Wir haben gerade Probleme mit der Baubehörde, da geht es um poppelige 1/10m² die die Laube zu groß ist oder sie ein paar cm zunah an der Grenze steht. Sollte euere Baubehörde mal das Bedürfnis haben und kontrolliert eure Gärten ob sie tatsächlich der kleingärtnerischen Nutzung dienen dann möchte ich mal wissen ob euere Verbände tatsächlich noch zu ihre Duldung steht. Dann heißt es von denn, wir wissen davon nichts und ihr steht alleine da.

Gruß Uwe

>FL

Hallo Uwe,

die Baubehörde ist wohl noch phlegmatischer als der Verband. Die haben es in über 10 Jahren noch nicht geschafft bei dieser Kolonie Abwassergebühren zu berechnen.

Domenik

Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe. Es geht um folgendes, wir haben uns letztes Jahr einen Wintergarten gebaut und haben diesen Winter gemerkt, dass der einen Heizkörper unserer Zentralheizung den Wintergarten nicht angenehm warm erwärmen kann. Wir wollen nun eine Zusatzheizung anschaffen. Was würde ihr empfehlen?

Sind Infrarotheizungen effizient? Hat jemand von euch so eine Heizung bei sich zuhause?
Liebe Grüße

boernie53

Zu Lutz:Zitat:
"...,aber in vielen Vereinen auch die unsäglichen 49% des Mitgliedsbeitrages für "Vorstandsarbeit" wären zu hinterfragen."
Frage: Ist das ein üblicher Betrag?
Ich weiß nicht, wie es bei euch mit der Belegung der Gärten aussieht. Es gibt Vereine, die froh sind, wenn alle Gärten verpachtet sind. Das Kleingartengesetz muss unbedingt  überarbeitet werden, und zwar so, dass die alten Vorschriften aus der Erfindung der Schrebergärten endlich modernisiert werden. Was ist einzuwenden, wenn sich jemand auch im Winter im Garten aufhält und dafür seine Laube beheizt. Wenn es vom Schornsteinfeger abgenommen ist, spricht doch nichts dagegen. Das heißt doch noch lange nicht, dass es zum Wohnsitz wird. Bei uns ist auch das Wasser im Winter abgestellt. Es gibt keinen Briefkasten und auch keine Müllabfuhr, was zum Wohnen dazu gehört. Was ist dagegen einzuwenden, wenn er sich dort etwas kocht und elektrische Geräte in Gang setzt, die es vor einhundert Jahren noch nicht gab. Ich überwintere z.B. in meinem Gewächshaus Pflanzen, die unsere Winter nicht überstehen würden. Ich habe dieses mit Strom versorgt, an dem moderne Heizlüfter und LED-Beleuchtung angeschlossen sind. Welche Logik spricht dagegen?
Viele Grüße
boernie53

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