Vorstandsarbeit als Arbeitsstunden abrechnen?

Begonnen von Cyra, 29. März 2010, 17:58:43

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Cyra

Hallo,

mich würde mal interessieren wie ihr es bei euren Vereinen macht.

Bei uns ist mir jetzt aufgefallen das, dass Revisionskomitee die freiwillige überprüfung der Unterlagen als Arbeitsstunden abrechnet.

Ich dachte eigentlich immer das ist Ehrenamtlich und seine Arbeitsstunden macht man "extra".

Da bräuchte man als Vorstand ja keinen Finger mehr im Garten krumm machen.
Ich bin aber immer noch der Meinung das man diese beiden Dinge trennen sollte.

Also wie haltet ihr es so?

Liebe Grüße Cyra

emcy

Hallo Cyra,
bei uns ist der Vorstand vom Arbeitsdienst befreit.
Ich weiß ja nicht, was bei Euch als Arbeitsdienst gesehen wird, aber Vorstandsarbeit ist kein "Popelsjob". Es ist harte Arbeit.
Ein "normales" Mitglied macht seine 5,10 oder auch 20 Stunden Arbeitsdienst und sagt dann "Leck mich". Wenn das der Vorstand auch macht, dann kann der Verein jedes Jahr spätestens im März zumachen.

Natürlich ist das Ehrenamtlich und er wird ja auch nicht bezahlt (oder ist das bei Euch anders?). Arbeitsdienst ist Dienst für den Verein und der Vorstand macht nichts anderes, nur halt nicht auf Stundebasis, sondern her hat neudeutsch eine Arbeitsflat.
Also, ich weiß nicht wie es die anderen hier sehen, aber Vorstandsarbeit ist Arbeitsdienst.

Frohe Ostern
Gruß Emcy

gino

Hab leider beim " 2.Kassierer" geantwortet.
Und weiß nicht, wie ich das hierher verschieben könnte.
gino

Hans

Hallo,

im folgenden  beschreibe ich mal wie wir es bisher gehandhabt haben:
1. Jeder Arbeitseinsatz wird durch ein Vorstandsmitglied geleitet (Vorbereitung, Materialbeschaffung und -transport Material- und Gerätebereitstellung, Mitarbeit, Kontrolle, Nacharbeit, Abrechnung). Diese Zeit wird wie bei allen anderen Beteiligten bezahlt (7,50 €/Std)
2. Jede über die normale Vorstandsaktivität hinausgehende Tätigkeit wird nach abzurechnendem Aufwand vergütet (Tagungen, Schulungen, Behördengänge)

3. Die hierfür benötigten Mittel werden bei der Planung berücksichtigt
4. Es gibt in unserem Verein keine Befreiung von den Arbeitsleistungen.

Das machen wir seit über 30 Jahren so.

Hans

emcy

Hallo Hans,
Ihr habt also keinen Arbeitsdienst, sondern bezahlte Arbeiter?
Der Vorstand wird auch für seine Arbeit bezahlt?
Was sagt das Finanzamt dazu? Oder zahlt Ihr für alle die Sozialabgaben?

Da haben wir aber ein anderes Verständniss von Vereinarbeit.
Bei uns hat jeder im Jahr 10 Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Der Vorstand leistet diesen Pauschal automatisch mit dem Vorstandsposten (auch wenn weit mehr dafür benötigt).
Diese Zeiten werden jedes Jahr neu überdacht und bei Bedarf neu angepasst.
Wenn nun einer diesen Arbeitsdienst nicht machen kann, will oder darf, dann kann er sich "freikaufen". Soll heißen, er zahlt pro nicht geleisteter Stunde einen festgelegten Betrag.
Nun gibt es Mitglieder, die machen mehr Stunden als sie müssen. Manche Mitglieder machen dies Freiwillig. Andere wollen einen Ausgeilch dafür haben. Die bekommen dann das Geld, mit dem der "Freikäufer" sich halt freigekauft hat. Auf unseren Quittungen steht zusätzlich drauf, daß diese Beträge als Nebeneinkünfte angeben werden müssen.
Ich würde Eure Abrechneung mal einem Steuerberater geben. Zudem könnten Ihr (meines Wissens) die Gemeinnützigkeit durch die bezahlte Vorstandarbeit verlieren.
Ich nehme mal an, wenn ich hier was falsches schreibe, werde ich schnell eines Besseren belehrt. Aber so lange vertraue ich meinem WIssen und dem unseren Landesverbandes. ;-))

Gruß Emcy

Horst

Liebe Freunde;

in unserer Gartenordnung ist festgelegt, dass Gemeinschaftsarbeit
der Errichtung und der Pflege von GemeinschaftsEINRICHTUNEN dient.
Der Stundensatz pro Garten und die Abgeltung bei nicht gebrachter Arbeitsleistung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt;
bei uns jährlich.
Die Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder bezüglich GemeinschaftsARBEIT
auch deren Vorbereitungen usw., sind befreit.
Es ist unmöglich, deren Stunden zwecks Abrechnung exakt zu erfassen

Aktivitäten bei Veranstaltungen, Festen u.ä. zählen nach obiger Festlegung
nicht zur Gemeinschaftsarbeit. Die Stunden werden jedoch extra erfasst;
z. B. für spätere Belobigungen. Ausserdem haben diese Personen
Verzehr und Getränke frei.

Horst
aus Bayern

Cyra

Hallo Liebe Gartenfreunde,

danke für eure Antworten.
Bei uns wurde vom Vorstand nie die Ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsstunden angerechnet.

Boah und wir haben immer extra noch Stunden geschrubt.  :P Naja nun weiß ich wenigstens das dies möglich ist. Wir werden mal sehen, wie wir es machen. Arbeitsstunden bei unserem kleinen Verein fallen ja nicht viele an. Und da wir als Vorbild gelten, werde ich 2 oder 3 Stunden der Vorstandsarbeit anrechnen lassen können.

Vielen Dank noch mal und ein schönes Osterwochenende
Cyra

Anuk

Hallo Cyra,

verstehe ich das richtig?
Euer Vorstand bereitet Arbeitseinsätze vor, organisiert Material, Leute usw. und bekommt diese Zeiten nicht  als Arbeitsstunden angerechnet. Die Gartenfreunde vom Vorstand müssen zur Erbringung von Stunden auch bei den Arbeitseinsätzen mitarbeiten?
Ich glaube, ihr definiert den Begriff "Arbeit" sehr eigenartig.
Ich habe dieses Jahr alleine für das Wasseranstellen über 3 Stunden ,,verplempert", da einige Gartenfreunde hier keine entsprechende Vorbereitungen (wie übrigens jedes Jahr und trotz Aushanges) getroffen haben, so dass Wasser ausgetreten ist. Und da muss man erst einmal herausfinden, wo die Ursache ist.

Bei uns leisten die Mitglieder des Vorstandes bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein weit mehr Stunden, als die übrigen Gartenfreunde. Auch organisatorische Tätigkeiten sind Tätigkeiten für den Verein. Der Graben vor dem eigenen Garten muss sauber gehalten und gemäht werden. Solche Arbeiten macht keiner für mich und ich beschwere mich auch nicht darüber.

Ich wünsche alllnen Gartenfreunden ein Frohes (und trockenes) Osterfest, fröhliches Eiersuchen und eine schöne Gartensaison.

                        (http://smilie-land.de/t/m-p/ostern/ostern9004.gif)       Anuk


Hans

Hallo alle,

da muss ich mich doch etwas genauer ausdrücken, damit es keine weiteren Missverständnisse gibt.
Wir haben seit vielen Jahren folgendes System zur Ableistung und Abgeltung unserer Arbeitsstunden:
1. der Vorstand plant die Arbeiten für das kommende Jahr, und die Mitglieder stimmen nach Diskussion zu.
2. die erforderlichen Arbeitsstunden werden durch die Mitgliederzahl dividiert.
3. es wird jährlich ein Betrag als Stundensatz festgelegt und beschlossen (zur Zeit bei uns 7,50 €/Std)
4. jedes Mitglied zahlt bei der Kassierung den Betrag Arbeitsstunden X Stundensatz ein.
5. Für jede gearbeitete Stunden werden dann 7,50 € wieder zurückgezahlt

Das System hat den Vorteil, dass wir dem Geld für nicht erbrachte Arbeitsstunden nicht nachlaufen müssen. Wer mehr leistet bekommt mehr zurück als er eingezahlt hat, d.h. das Geld bleibt im System.
Wir haben bei den bereits 3 erfolgten Überprüfungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit damit keine Probleme mit dem Finanzamt gehabt.
Zur evtl. Befreiung von Vorstandsmitgliedern:
Sie müssen nicht an den Einsätzen teilnehmen, können es aber - und dann kriegen sie auch die 7,50 €/Std.
alles klar ????

Grüße von Hans

nicki

zu dem ganzen Thema habe ich nur eines zusagen: wenn man die ganze Familie in den Vorstand bekommt, dann klappt das auch mit den Arbeitsstunden....

PIT

Hallo NICKI, Du hast Dich ja " gut " hier eingeführt !
Etwas Konkretes auf die Frage hast Du wohl nicht zu bieten ?
Gruß PIT

boernie53

Hallo
Bei uns im Verein ist es folgendermaßen: Die zwei Mitglieder der Revisionkommission arbeiten ohne irgendeine Aufwandsentschädigung zu empfangen und leisten komplett ihre Aufbaustunden ab. Zwei Beauftragte lesen einmal jährlich den Strom ab, bekommen eine Aufwandsentschädigung von 30€ und leisten ihre Aufbaustunden. Der Beisitzer hat die Organisation, und was dazu gehört, der Aufbaustunden als Aufgabe. Er bekommt 30€ Aufwandsentschädigung und leistet dabei das Vielfache der zu erbringenden Aufbaustunden. Der Vorstand als solcher ist jeweils als Ansprechpartner und Organisator bei den anfallenden Aufbaustunden dabei. Er ist also zeitlich mindestens gleich mit den anderen. Außerdem leistet der Vorstand eine Vorstandsarbeit, für eine Aufwandsentschädigung von 30-50€. Wer Vorstandsarbeit gemacht hat, weiß, dass die obige Frage nur von jemanden gestellt werden konnte, der noch nicht im Vorstand war.

Es grüßt boernie53

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