Gemeinschaftsarbeit

Begonnen von Uli, 22. März 2001, 12:53:31

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Uli

Hallo Gartenfreunde

Kurze Frage. "Kann man Vorstandsarbeit als geleistete Gemeinschaftsarbeit anrechnen?"

Danke für Euer Interesse

Horst

"Gemeinschaftsarbeit
dient der Errichtung und Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen"
steht in einer Mustergartenordnung unseres Landesverbandes.

Vorstandsämter sind Ehrenämter und der Zeitaufwand für ihre Tätigkeit ist (meistens) kostenlos. Auslagen werden erstattet. Manche Vorstände erhalten von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufwandsentschädiungen. Es gibt auch Vereine/Verbände, die ihre Vorstände von der Gemeinschaftsarbeit befreien. Das sollte in der Satzung des Vereins/des Verbandes stehen.

Euer Horst

Helmut Reger

Denkt bitte an das 630,- DM Gesetzt
Das Frage kann man nicht so einfach beantworten.
Wieviel Zeit verbringt euer Vorstand im Verein?
Wer ist im Vorstand tätig, Rentner?
Um Dir helfen zu können brauche ich mehr Info.
(hregerluebeck@aol.com)

In eigener Sache:
Lieber Horst, Du wirst meinen Eintrag sicherlich auch lesen,
teile mir bitte Deine e-mail Adresse mit, ich hätte noch
sehr viel mit Dir zu bereden.
Aus Deinen Beiträgen kann man ersehen das Du schon lange
als aktiver Kleingärtner am wirken bist.
Da auch ich sehr aktiv bin, würde ich mich über eien
Erfahrungsaustausch freuen.
z. B. Dein Beitrag zu den Waldbäumen?
Ich bin da ganz anderer Meinung, aber ich habe mich nicht
dazu geäussert, weil, naja wir müssen drüber reden.
Erwarte auf diesem Wege Deine Antwort.


Helmut Reger

nicht Dein Beitrag zu .....
sondern der Beitrag zu ....

Antje

Hallo Gartenfreunde!
Gibt es einen gesetzlich festgelegten Geldsatz für nichtgeleistete Gemeinschafts(Pflicht)arbeitsstunden im Gartenverein? Bei uns liegt der Satz momentan bei 30,-DM/Stunde.
Danke für Eure Hilfe-Antje

Uli

Hallo Antje

In unserem Verein beträgt der Stundensatz DM 20. Eine gesetzliche Regelung über die Höhe gibt es nicht.

Tschüß

Horst

Hallo;
die Festlegung des Stundensatzes ist in den Vereins-"Gesetzen" festgelegt, meist in der Satzung unter Aufgaben der Mitgliederversammlung: Z.B. "Festlegung der zu leistenden Arbeitsstunden und deren Abgeltung".

Fast immer erfolgt jährlich im ersten Quartal eine ordentliche Mitgliederversammlung, wo auch die Art der Arbeit, die zu leistenden Stunden und deren Abgeltung bei nicht erfolgter Arbeit duch die Versammlung bestimmt werden.

Bei sich jährlich wiederholenden Routinearbeiten bleibt es oft mehrere Jahre bei der gleichen Festlegung.

Euer
Horst

Anne

Hallo zusammen, mein Problem ist folgendes:
Mit Wirkung vom 03.07.06 übernahm/kaufte ich mir einen Garten in einer Kleingartenanlage.
Festgelegt ist hier im Laufe eines Jahres 5 Std.a 5,-€ Gemeinschaftsarbeit zu leisten bzw. den Geldbetrag zu zahlen.
Nun soll ich diesen Betrag für das gesamte Jahr entrichten.
Ich bin jedoch der Meinung das ich nur die Hälfte zahlen( leisten) muss da ich nur ein halbes Jahr Mitglied bin.
Wie ist Eure Meinung dazu ? Bin ich im Unrecht ?
Eure Meinung würde mich interessieren.
Vielen Dank - Anne

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