Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit / Zäune und Hec

Begonnen von Achim, 08. Dezember 2003, 13:56:00

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Achim

Hallo Horst,<br />
Sorry, ich habe mich solange nicht gemeldet, weil ich in Bad Steben zur Kur war.<br />
Meine Auswertung hat ergeben, dass wir als Verein die Heckenhöhe als Teil unserer Gartenordnung definieren müssen in Übereinstimmung mit der Kontrollbehörde (Landratsamt).<br />
Dazu muß ein Vorschlag erarbeitet werden, der in der nächsten Jahresvollversammlung diskurtiert wird, damit er dann frühestens 1/2 Jahr später beschlossen werden kann.<br />
Danke für Eure Unterstützung<br />
AYchim<br />

Horst

Liebe Freunde.<br />
Die Bayer. Bekanntmachung über Anerkennung und Überwachung<br />
der kleing. Gemeinnützigkeit des Innenministeriums vom 30. 4. 87 habe ich jetzt. Inbezug auf die Überwachung handelt es sich im Formblatt vor allem um fianzielle Dinge u.a. über Kosten und Art von Fortbildungsveranstaltungen.<br />
Zum Schluß (Punkt 5.) will man ohne nähere Anforderungen was über sonstige Tätigkeiten zur Förderung der kleigärtnerischen Gemeinnützigkeit wissen. <br />
Wir lieferten da immer eine Übersicht mit Anlagen, <br />
kein eigenes Formblatt um Eigentore zu vermeiden.<br />
Unser Verband macht uns bei diesen Dingen auch keine Vorschriften. Anscheinend "füttern" unnötigerweise in einigen Bundesländern die Verbände ihre staatlichen Stellen.<br />
Maßgebend ist in Bayern neben dem BKleingG die Vereinssatzung, die Gartenordnung noch nicht. <br />
Anforderungen über Heckenhöhen sind unbekannt.<br />
Wir lassens dabei und "wecken nicht schlafende Hunde".<br />
<br />
Grüße<br />
von Horst<br />

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