Kündigung des Gartens; jetzt Ärger mit Vorstand

Begonnen von Helga, 02. Oktober 2004, 22:09:00

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Helga

Hallo,<br />
ich habe zum 30.11.04 meinen Garten gekündigt. Ein Vorstandmitglied teilte mir daraufhin Ende Augsut mit, es hätte sich bereits ein Nachfolger gemeldet, welcher auch von den anderen Gartenfreunden akzeptiert würde und der sich auch gut in die Gemeinschaft einpassen würde. Ich solle mich mit ihm in Verbindung setzen und alles Weitere mit ihm klären (Übernahme meiner Laube, des Inventars etc.) Einen Wertschätzer hatte ich bereits im Mai, der Garten wurde auf rd. 1000,-- geschätzt. Der mir genannte Nachfolger war dann auch bereit, diese 1000,-- Euro zu zahlen. Da ich den Garten ja noch bis November habe und ihn im ordentlichen, sauberen Zustand übergeben muß, habe ich mit dem Nachfolger vereinbart, er bringt alles soweit in Ordnung und bekommt einen gewissen Nachlass im Preis.<br />
So weit, so gut, glaubte ich. Heute höre ich von anderen Gartenfreunden: der mir selbst vom Vorstand genannte Nachfolger solle den Garten nicht mehr bekommen, man habe einen anderen in Aussicht. Und außerdem dürfte er sich gar nicht in meinem Garten beschäftigen. Er hat das aber in meinem Auftrag gemacht, weil ich selbst zur Zeit hierzu nicht in der Lage bin. Nun will der Vorstand ein neues Gutachten erstellen (meines ist erst 5 Monate alt), weil er der Meinung ist, durch das Aufräumen wäre der Wert gemindert, und 1000,-- kommen da auf keinen Fall mehr bei raus!<br />
Ich habe das Gefühl (und da stehe ich nicht allein), das ein bestimmtes Vorstandmitglied den Garten selbst haben möchte und nun versucht, mit allen Mitteln den Preis zu drücken. Ich kann das hier gar nicht alles wiedergeben, was da bereits gelaufen ist.<br />
Nur meine Frage: kann man einfach ein neues Gutachten verlangen, obwohl das alte vor 5 Monaten von einem Gartensachverständigen offiziell erstellt und auch von mir bezahlt wurde? Kann man aus fadenscheinigen Gründen dem 1. Nachfolger den Garten verwehren, den er nur noch nicht überschrieben bekam, weil der 1. Vorsitzende im Urlaub war?<br />
Vielleicht weiß ja jemand einen Rat. Vielen Dank schon mal und schönen<br />
Gruß, Helga<br />

Edgar Uhrig

Hallo Helga,ich bin selbst Vorstnd eines KlGV. Bei uns wird ein Garten beim Vorstand gekündigt und über einen evtl. neuen Bewerber in einer Vorstandsitzung entschieden.<br />
Ein fünf Monate altes Gutachten eines autorisierten Sachverständigen ist auch für den Vorstand bindend und kann nich so ohne weiteres außer Kraft gesetzt werden. Standhaft bleiben!

Helga

Hallo Edgar,<br />
vielen Dank für Deine mail, ich bleibe auf jeden Fall standhaft. Es beruhigt mich schon mal, das ich nicht mit einem neuen Wertgutachten rechnen muss, obwohl sich in meinem Garten ja nichts geändert hat (außer, das alles zurückgeschnitten wurde). <br />
Schönen Gruß, Helga

André Koplin

Hallo, Helga!<br />
Es ist schon bedauerlich, daß Du das Medium Internet dazu benutzt, um andere Gartenfreunde öffentlich bloß zu stellen, statt das persönliche Gespräch zu suchen. Ok., das ist Dein Ding. Im Sinne der Fairness wäre ich Dir allerdings sehr dankbar, wenn Du a) Deinen Beitrag mit Deinem richtigen Namen versiehst und b)die Geschichte allen Interessierten vollständig und korrekt wiedergibst, denn hier hast Du eine verzerrte Wiedergabe abgegeben! So wie der Fall jetzt liegt ist eine Lösung des Konfliktes, bei der sich alle Beteiligten auch anschließend noch in die Augen sehen können, in weite Ferne gerückt. Sehr bedauerlich!! André Koplin

Re(e)Bell

Hallo Andre`<br />
gibt es dir nicht zu denken, wenn sich jemand scheut, seinen Namen zu nennen ? Warum antwortest Du nicht in der Sache und stellst falsche Darstellungen richtig ?<br />
Liegt Helga in Ihrer wertung denn so voll daneben ?<br />
Re(e)Bell

André Koplin

Hallo!<br />
Ich beteilige mich nur wiederwillig an anonymen Foren und habe den Weg zu persönlichen Gesprächen aufgezeigt, welche ich im allgemeinen bei Problemen - wie bereits erwähnt - bevorzuge. Die betroffenen Personen wissen somit Bescheid und niemand muß sich irgendwovor fürchten. Wo wären wir denn sonst?? André

Harry

Hallo Helga,<br />
<br />
ein Wertermittlungsprotokoll hat 1 Jahr Gültigkeit!!! Gruß Harry

Schreibliesel

Hallo Harry,<br />
<br />
ein Wertermittlungsprotokoll hat 1 Jahr Gültigkeit! Diese Aussage trifft aber nur zu, wenn in dem besagten Jahr nichts im Garten verändert und entfernt wurde. Anderenfalls ist schon ein neues Gutachten erforderlich.

Werner

Es ist schon sehr merkwürdig, wenn sich jemand in einer "anonymen, unkorrekt dargestellten Geschichte" in der keine Namen genannt sind, selbst wiedererkennt.

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