Ausschluss/Kündigung/fristlose Kündigung

Begonnen von Andreas, 20. Dezember 2004, 21:37:00

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Andreas

Bitte um Ratschlag<br />
<br />
Guten Tag auch,<br />
<br />
wir haben nach einem Jahr vom Vorstand einer Kleingartenanlage folgendes Schreiben erhalten:<br />
<br />
"X, den 21.11.2004<br />
<br />
Kündigung !<br />
<br />
Betr.: Stören des Vereinsfriedens durch vereinsschädigendes Verhalten<br />
Der Vorstand macht die Pachtverträge, schickt die Abmahnungen und stellt die Kündigungen aus. Am 17.08.04 erhielten Sie eine schriftliche Abmahnung, weil zu diesem Zeitpunkt Ihr Garten total verunkrautet war. Alle 5 Vorstandsmitglieder hatten das am 13.08.04 festgestellt. Alle 5 sind langjährige Kleingärtner. Sie bekamen eine Frist, bis zum 10.09.04 Ihren Garten unkrautfrei zu machen. Mit einem Schreiben an den Stadtverbnd der Kleingärtner versuchten Sie der Abmahnung zu wiedersprechen. Herr X., der Vorsitzende des Stadtverbandes der Kleingärtner teilte Ihnen mit, dass die Sache vereinsintern zu klären sei. Darauf fingen Ihre vielfältigen Beschuldigungen gegenüber dem Vorstand, insbesondere dem 1. Vorsitzenden Herrn B. an. Sie teilten Herrn X schriftlich mit, dass neun Gärten leer würden, fünf Abmahnungen wären verschickt worden. <br />
Beim Pächterwechsel von Herrn Ks Garten behaupten Sie, es wäre alles mündlich und nach Gutdünken gemacht worden. Falsche Behauptung. Es gibt einen Kaufvertrag und eine schriftliche Vereinbarung. Kopien davon liegen  beim Stadtverband. <br />
Ein gewisser Herr P L wollte einen Garten kaufen, welcher noch nicht gekündigt war. Beim Treffen mit dem Vorsitzenden rief er aus einiger Entfernung schon: Ich weiss, dass sie ausländerfeindlich sind. Auch dieses teilten Sie Herrn X mit. Herr X hat Sie des öfteren schriftlich gebeten, sich nicht in vereinsinterne Dinge einzumischen. Auch entsprechen all Ihre Behauptungen nicht  der Wahrheit. Das Ablesen der Wasseruhren stand an. 26 Gärten waren offen und begehbar, nur Ihr Garten war verschlossen. Hier musten die Ableser einen 1,20 m hohen Zaun übersteigen. Ein Aushang war 2 Wochen vorher mit Datum und Uhrzeit einzusehen. Welche Intrigen wollen Sie sich noch einfallen lassen ? Ich denke, es reicht. Deshalb hat der Vorstand und die anderen Mitglieder Ihre Kündigung beschlossen. Die Kündigung zum 01.10.05 zum Ende des kommenden Gartenjahres ist somit fristgerecht und unwiederruflich. Sollten Ihre Intrigen und falsche Behauptungen dennoch nicht aufhören, wird die Kündigung in eine fristlose Kündigung umgewandelt.<br />
<br />
Der Vorstand"<br />
<br />
5 Unterschriften<br />
(Kann man einer Abmahnung nicht widersprechen ? Lt Stadtverband hätte sich der Vorstand zu dem Widerspruch äussern müssen. Nach der Abmahnung erfolgte eine Innenbegehung: es wäre jetzt alles im grünen Bereich laut Vorstand. Wir gingen von 5 Kündigungen aus, weil der Fachberater uns vorwarnte: er hätte soundsoviel Schreiben unterschrieben, eines wäre auch für uns dabei...Dass jemand, der eine Wohnung will, seinen künftigen Vermieter so anmacht, ist abstrus ... Unser Garten ist zugänglich durch die Seitentür beim Nachbarn... usw usf - aber das ist jetzt Geschichte...)<br />
<br />
1) Nach Mitgliedsbuch und Satzung des KGV hätte vorher eine Anhörung stattfinden müssen. Das ist nicht geschehen. Ist die Kündigung damit nichtig ? Oder ist das nur im Fall eines "Ausschlusses" nötig ?<br />
<br />
2) Wir wollen den Garten mit Ablauf des Gartenjahres 2005 endgültig verlassen. Daher sind wir auch nicht an einem Schlichtungsverfahren interessiert. Wir wollen unsererseits mit Hinweis auf Punkt 1) eine eigene Kündigung aussprechen, um Rechtsklarheit zu haben für den Fall, dass dieses Schreiben keine wirksame Kündigung ist und für den Fall, dass sie nachher zurückgezogen wird, wenn wir uns längst einen neuen Garten ausgesucht haben zum Jahresende hin.<br />
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3) Es gibt einmal den "Ausschluss": der hätte innerhalb von 2 Wochen erfolgen können. gemäss Merkblatt<br />
Mitgliedsbuch und Satzung des KGV <br />
"§ 6 Abs 6 <br />
Über den Auschluss entscheidet der erweiterte Vorstand. Vor seiner Beschlussfassung ist das betroffene Mitglied zu hören."<br />
<br />
§ 6 Abs 6<br />
"Dieser kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Ausschussbescheides das Schlichtungsverfahren beantragen.<br />
Im Ausschlussbescheid ist der Betroffene auf sein Recht, die Frist und die Adressaten des Einspruchs hinzuweisen "<br />
<br />
Gemäss Unterpachtvertrag für Kleingärten gibt es die "Kündigung": und zwar fristlos auf Grund von nachhaltiger Störung des Vereinsfriedens oder regulär zum Ablauf des Gartenjahres zum 31.11.<br />
<br />
Wir wurden aber zum 01.10.05 gekündigt.<br />
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4) Wir sind uns nicht einig darüber, ob wir jetzt auf dieses Schreiben reagieren sollen, indem wir unsererseits die reguläre Kündigung zum 31.11.05 aussprechen. Meine Frau meint, damit würden wir wieder Staub aufwirbeln und unseren Vorstand dazu verleiten, uns für die restliche Zeit in der Anlage erst recht das Leben schwer zu machen (z.B. sind in der Anlage 2 - 3 freilaufende Mäusejäger, die seit Jahr und Tag vom Fachberater, uns und einem dieses Jahr ausgeschiedenen Pächter gefüttert werden. Vom Verein gibt es keine Entscheidung darüber, die Katzen aus der Anlage zu entfernen. Wir haben eine kleine Hütte für den Winter in unseren Garten gestellt - das könnte uns als Tierhaltung im Garten ausgelegt werden...)<br />
Ich bin der Meinung, wenn wir nicht auf dieses Schreiben reagieren und erst im Juli/August kündigen (um bis dahin in Frieden gelassen zu werden - wäre das erste Mal hier...) , dann akzeptieren wir den Beschluss des Vorstands. D.h. unsere Kündigung ist dann nichtig. Mal abgesehen von der Drohung, uns jederzeit fristlos zu kündigen bei jedem weiteren Vergehen...<br />
<br />
Wie würdet Ihr verfahren ?<br />
<br />
P.S. Klar dass sich das alles ganz gruselig liest. <br />
Ein Hinweis, sich an den Stadtverband zu wenden, bringt gar nichts,<br />
da die "Intrigen" in der Anlage alle nur mündlich abliefen - und auch solche Vereinsvorstandsmitglieder, die uns zuerst beistanden, das jetzt nie gemacht haben - wodurch wir auch beim Stadtverband "unten durch " sind und ziemlich allein auf weiter Flur stehen. Den Vereinsfrieden gestört haben wir anscheinend bei einer Person vom Vorstand: dem ERSTEN VORSITZENDEN. Na gut: wir haben gewagt, uns zu wehren und waren nachher auch nicht immer sehr diplomatisch. Am Ende sind wir ausmanövriert worden. (Vereinsfrieden: den Rest unserer Vereinsnachbarn haben wir im ganzen Jahr nicht kennengelernt vor lauter Unkraut und Vorstandsbrimborium.)<br />

Burchard

Hallo Andreas!<br />
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Mal was ganz banals zum Anfang - Euch wurde doch nur die Mitgliedschaft im Verein gekündigt sprich Ihr seit vom Verein ausgeschloßen?<br />
Schau doch mal in euren Pachtvetrag und in die Satzung - dort unter Mitgliedschaft. Die Standard Satzungen enthalten - zumindest bei uns im Rheiland folgenden Absatz:<br />
"1.Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die sich im Sinne dieser Satzung betätigen will durch<br />
a.) praktische Kleingartenarbeit nach Abschluß des entsprechenden Pachtvertrages als aktives Mitglied = Gartenpächter oder<br />
b.) Förderung und Unterstützung des Kleingartenwesens als inaktives Mitglied."<br />
<br />
Somit muß Du eine Pachtvetrag haben um Vereisnmitglied zu sein - nicht umgekehrt.<br />
<br />
2. Wer hat den Pachtvetrag unterschrieben - Euer Vorstand oder der Stadtverband. Nur der kann dann  auch den Pachtvetrag wieder kündigen.<br />
<br />
Normalerweise nimmt der Stadtverand alle Kündigungen vor - zumindest bei uns und Unkraut ist nie und nimmer ein Kündigungsgrund. Andererseits; was habt Ihr das ganze Jahr im Garten gemacht wenn da nur Unkraut ist??<br />
<br />
Andererseits git es soviel Ungereimtheiten in dem  Schreiben da kannst Du mit Sicherheit einzelne Punkte auch zu deinen Gunsten auslegen. <br />
Als gröbstes Beispiel ist wohl der Hausfriedensbruch - das Ablesen einer Wasseruihr ist kein Notfall und berechtigt niemenden in Deien Garten einzudringen. Was währe wenn dabei der Zaun beschädigt worden währe??<br />
<br />
Eine reguläre Kündigung kann nicht automatisch zu einer fristlosen Kündigung werden. Die muß dann gesondert erfolgen.<br />
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Das sind einfach nur ein paar Anmerkungen - so auf die schnelle.<br />
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Bleib locker- <br />
Dir und den Deinen ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute zum neuen Jahr.<br />
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<br />
Gruß<br />
Burchard

Andreas

Hallo Burchard,<br />
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ich weiss ja, dass es ziemlich verrückt ist - na das erzähl ich ein andermal... <br />
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Also bei uns: (Rheinland)<br />
ist es Punkt 1.Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die sich im Sinne dieser Satzung betätigen will durch<br />
a.) praktische Kleingartenarbeit nach Abschluß des entsprechenden Pachtvertrages als aktives Mitglied = Gartenpächter<br />
<br />
Ich nehme mal schwer an, dass unser Pachtvertrag und die Vereinsmitgliedschaft gemeint ist. Wir hatten dem Stadtverband ja mitgeteilt, dass wir zum Ende 2005 gehen wollen. Er hat uns alles Gute gewünscht - und Tschüss.<br />
Aber unser Hausmeister musste eben noch einen draufsetzen - das ist so sein Stil...<br />
<br />
Aber stimmt: da stimmt was nicht: wir haben einen "Unterpachtvertrag", der von meiner Frau als Mitglied, dem 1. Vorsitzenden des Kleingartenvereins UND vom Stadtverband der Kleingärtner (2 Unterschriften) unterschrieben ist !<br />
<br />
Wir wollen ja weg hier - aber diese Drohung von wegen fristloser Kündigung, wennn wir noch mal Piep sagen - das ist heftig. Der 1. Vorsitzende sieht die Gartenanlage so in etwa als sein kleines Reich an, wo nur seine Gesetze gelten. Wenn er wieder losmobbt, werden wir "Piep " sagen müssen - oder uns dumm/taub stellen - aber dann folgt  laut seiner Auffassung wohl die fristlose K. <br />
(ist ja nicht so, dass uns das besonders beeindruckt - aber wir haben nicht die geringste Lust auf Gerichtsverfahren und sonstwas - nur bitte den "geordneten Rückzug " antreten bis Ende 2005 wollen wir.<br />
<br />
(Hausfriedensbruch: die konnten ja rein: da ist eine offene Tür vom Garten unseres Nachbarn in unsere Parzelle.)<br />
<br />
Danke für die Info erstmal.<br />
Euch auch frohe Weihnacht und guten Rutsch.<br />
<br />
Andreas

Andreas

Hallo nochmal <br />
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Im Unterpachtvertrag ist der KGV der Verpächter. Er kündigt auch - aber nur zum 30.November ! Ausser bei Störung des Vereinsfriedens: dann fristlos.<br />
Dieser Sommer war die Hölle - Regen/Sonne im dauernden Wechsel am linken Niederrhein. Wir waren jedes Wochende da - und donnerstags oder freitags. Wir sind/waren blutige Anfänger (jetzt nicht mehr...) Wie man mit der Grabgabel vernünftig umgräbt, hat uns der Fachberater irgendwann im August/Sept. gezeigt - vorher sollten wir den Garten komplett mehrmals im Jahr spatentief umlegen (das ist alte Schule vom Hausmeister).<br />
Die Abmahnung von wegen verunkrautet haben wir als Gängelung vom Hausmeister angesehen - da die Aussenbegehung 4/6 Wochen vorher ohne Probleme ablief. Deshalb hatten wir Widerspruch eingelegt, bekamen keine Antwort, und liessen die Innenbegehung dann über uns ergehen. Am Abend vorher gingen wir zum Hausmeister: der begrüsste uns damit, dass, wenn wir nicht mitmachen, er sich eben eine Genehmigung (!) vom Landes -?/Stadtverband? holt, uns zu kündigen.<br />
Die Begehung ergab, dass alles jetzt in Ordnung war.  Danach ging das Theater weiter...<br />
Na gut: im Forum unter Verschiedenes fragt Anfang des Jahres jemand, was im KG erlaubt/verboten ist. (3 - 4 Seiten zurückblättern - ich hatte den Moderator vom Forum mal gebeten, die Beiträge nach vorne zu rücken - war aber nix geschehen.)  Die ganze Häme über den Ärger steht NUR in diesem Forum ! Wir haben uns nur das "Piep" erlaubt: Widerspruch zur Abmahnung, Gespräche mit dem Stadtverband - unsererseits etwas dämliches Vorgehen, als der ältere Nachbar für 0 Euro  seinen Garten verliess, und dauernd die Hinweise vom Fachberater, dass jetzt endlich Frieden einkehren würde...<br />
<br />
Ist also doch eine Kündigung, die aber regulär zum 30.11. hätte laufen müssen ?<br />
<br />
Wie gesagt: ich habe keine Lust, dafür neben dem Verlust von Geld, Freizeit, Nerven und Arbeit, die wir dieses Jahr reingesteckt haben, noch einen Anwalt bezahlen zu müssen...<br />
<br />
Na jetzt ist erstmal Weihnachtszeit - wie gesagt alles Gute<br />
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Andreas<br />
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Schreibliesel

Wie bereits erwähnt, kann eine Kündigung nicht ohne weiteres wegen Verunkrautung erfolgen. Eine Kündigung überhaupt ist nur schwer vom Verein durchsetzbar und u. U. mit hohem Kostenaufwand für ihn verbunden. <br />
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Verträge im Kleingartenverein.<br />
1. Der Pachtvertrag<br />
2. Die Mitgliedschaft<br />
Über den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
Was wurde dir nun gekündigt? Ist es die Mitgliedschaft, dann bleibt der Pachtvertrag bestehen. Man muss kein Mitglied sein um einen Pachtvertrag abzuschließen. Auch wenn die Kleingartenvereine natürlicher Weise daran interessiert sind. <br />
Wurde dir der Pachtvertrag gekündigt, bist du immer noch Mitglied.

Andreas

Hallo,<br />
<br />
wir haben nur dieses Schreiben (ganz oben) vom Vorstand bekommen. Da steht:<br />
"Der Vorstand macht die Pachtverträge, schickt die Abmahnungen und stellt die Kündigungen aus. " Überschrift ist eben: "Kündigung"<br />
<br />
Ich gehe davon aus, dass der Erste Vorsitzende dieses Schreiben als Kündigung des Pachtvertrages ansieht.<br />
(Die anderen haben nur mit unterschrieben, weil sie ihre Ruhe vor ihm haben wollten...)<br />
Wir hatten eigentlich vor, dieses Jahr zum Ende des Gartenjahres, was bei uns grundsätzlich der 30.11. ist, zu kündigen.<br />
<br />
Danke für den Tipp, dass wir dann ausdrücklich den  Pachtvertrag UND die Mitgliedschaft im Verein kündigen müssen.<br />
<br />
In zwei Wochen ist Versammlung und Wahl des Vorstands. Wir gehen nicht hin, weil wir genug von dem Ärger haben. Von Seiten des Vorstands wird die Sache mit uns wahrscheinlich unter den Teppich gekehrt. Mit einem Ausschluss durch die Mitgliederversammlung rechnen wir eigentlich nicht, da die cholerischen Anfälle des Ersten Vorsitzenden bekannt sind und wir auf der letzten Versammlung auch nicht als "Intriganten" oder sonstwas aufgetreten sind. <br />
1) Wir werden also in diesem Jahr regulär kündigen und dieses Schreiben einfach ignorieren (?) Muss man doch nicht noch mal drauf antworten per Brief, dass dieser Wisch als Kündigung "nichtig" ist, oder ? <br />
(Ausserdem geht das Theater dann weiter - obwohl: der Olle liebt es, die Leute zu triezen und immer mal nachzutreten: vielleicht geht das Elend sowieso weiter in 2005. )<br />
2) Wenn wir einer "fristlosen Kündigung" widersprechen, geht es wohl vor eine Schiedsstelle (?) Wie gesagt: für den Mist bezahle ich nicht noch einen Anwalt.<br />
<br />
Hätte der Erste Vorsitzende doch den Vorsitz von einem Eisenbahnverein oder Briefmarkenverein angenommen. Dann wär es hier richtig nett geworden...<br />
<br />
Andreas

Schreibliesel

Nicht die Mitgliederversammlung zu besuchen halte ich für einen Fehler. Dort hast du die Möglichkeit etwas ganz offen anzusprechen. Da kann dann keiner "hintenrum" etwas anderes erzählen. <br />
Darüber hinaus lies bitte mal die nachfolgende Seite.<br />
http://www.lsk-kleingarten.de/cm/index.php?id=59

Andreas

Hallochen,<br />
<br />
da ist ja die neueste Ausgabe vom BKlGG! Die ältere kennen wir: vor allem zur Frage, ob die Vorständler dauernd in den Garten spazieren dürfen...<br />
und § 8 Kündigung wg Störung des Vereinsfriedens...<br />
<br />
Wir sind schon amtlich geworden und haben versucht, uns zu wehren.<br />
<br />
Im Idealfall sollten wir wirklich da hingehen - aber das heisst neues Theater, zumal der Olle es wirklich fertigbringt mit Drohungen und Verdrehungen wirklich jeden zu "disziplinieren". Das haben wir mittlerweile schriftlich vom Stadtverband: etwas, was er dauernd vorschreibt: seine spezielle Aufteilung des Gartens - hat er nie gesagt usw usf. <br />
Es gibt einfach Leute, gegen die ist kein Kraut gewachsen. Und der Stadtverband hatte mit uns wahrscheinlich so viel Arbeit gehabt, dass er gar nicht mehr die Zeit hatte, mal andere vom Vorstand anzuhören (bevor die Ende November alle umgekippt sind), oder sich mal umzuhören: z.B. beim Vor-Vorstandsvors., den er sehr gut kennt, und der gerade reinkam, als unser Informationsgespräch bei ihm zuende ging...<br />
<br />
Ausserdem kennen wir wirklich kaum jemanden aus der Anlage - alle nur vom Sehen vor lauter Unkraut und Vorstandsmobbing. Kommen tut sowieso nur die Hälfte - wer davon mit uns heult ist sehr unsicher. Am Ende manövrieren wir uns wieder aus und werden vor versammelter Mannschaft zum Unfriedensstifter... also keine Chance.<br />
<br />
Kommt sowieso nur die Hälfte zur Versammlung.<br />
<br />
Im Oktober war ich so weit, an alle Parteien ein Blatt zu geben: à la "bitte lasst uns hier bleiben - haben wir wirklich Euren Frieden gestört ? " als Vergackeierung sozusagen. Dann waren aber kaum noch Leute in den Gärten  - war ja alles geerntet. Die Hälfte, die nicht erscheinen wird, hätte so vielleicht aktiviert werden können. Ich war zu spät dran und meine Frau wollte nicht mehr bzw hoffte auf Ruhe, endlich... <br />
<br />
Ausserdem hätte das geheissen, dass der Olle seinen Posten verliert: dann sind aber nicht genug Personen da für den Vorstand: Folge: 300 Euro pro Monat pro Parzelle Kosten, wenn ein Anwalt vorübergehend kommissarisch die Verwaltung macht (lt. Stadtverband). Also hätte von den anderen wer mitmachen müssen - wir waren dazu bereit in Absprache mit den vier Leuten vom jetzigen Vorstand, die den Ollen auch loswerden wollten. (Das war noch im Sommer.) Aber dazu war / ist wohl keiner bereit. So wird er wieder Erster oder mindestens Zweiter Vorsitzender mit vollen Kommandorechten über das Revier. <br />
<br />
Von den 4 - 5, die wir kennen, kommt höchstens der besagte Vor-Vorstandvors. zur Versammlung, mit dem wir gesprochen hatten, als der Terz anfing: "reden Sie doch mal mit dem Stadtverband" war sein Rat...harr, harr<br />
<br />
Nachbarschaftsstreit und Klüngel ist normal. Aber KGV-Klüngel ist was gaaanz Besonderes ...(siehe die ganze story unter dies + das)<br />
<br />
Auch wenn ich die dummen Gesichter des Vorstands , wenn wir da auftauchen, schon gern sehen würde- aber z.Z. haben wir noch andere Sorgen. - Hat gereicht, dass die komplette Freizeit 2004 ab Mai versaut war...<br />
<br />
Ich hab noch ein, zwei andere Ideen, wie wir - hoffentlich ! - halbwegs unbehelligt durch 2005 und dann da weg kommen.<br />
<br />
Andreas<br />

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