Mauerwegreissen

Begonnen von Marie, 01. September 2005, 22:36:00

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Marie

Hallo Burchard
Ich habe einen Garten gekauft der Vorgänger hat seine Mauern nicht weggerissen dafür haben sie 400â,¬ einbehalten.Ich möchte sie aber gerne behalten den ein Gartenhaus ohne Mauer kann ich mir nicht vorstellen, denn das macht der Garten so echt gemütlich
Habe aber den Vertrag unterschrieben das ich die Mauern entferne,dafür bekomme ich die 400â,¬ zurück.
Wie ist das wenn ich dem Verein die 400â,¬ schenke,kann dann die Mauer dann stehen bleiben.
Es wurde beim vorherigen Garten Mitglied dieses geduldet.
Ist das jetzt neu wenn mann seinen Garten verkauft alles abzureissen.
Die Gartenhäuser wurden noch vor drei Jahren mit Mauern verkauft, da gab es keine Probleme.
Seid wann besteht das Gartengesetz alles zu entfernen, obwohl vieles genehmigt wurde.



emcy

Hallo Marie,
ich glaube, da hast Du keine Chance. Du hast den Garten mit der Auflage "gekauft", die Mauer abzureissen. Dann muss die jetzt wohl weg. Steht es vielleicht sogar im "Kaufvertrag"?
gruß emcy

Marie

Ok emcy ich bedanke mich für die Antwort bleibt uns ja dann nichst anderes über
steht auch im Vertrag
aber warum muss beim Verkauf die Mauern weg das Verstehe ich nicht
Danke emcy

Uwe

Hallo Marie
Du mußt mal nachfragen ob die Mauer den Bauvorschriften entsprechen. ich wüßte sonst nicht, das man alles abreißen muß, wenn man ein Garten aufgibt. Das wäre der sichere Tot für alle Gärten. Gruß Uwe

Marie


Hallo Uwe
Die Mauern haben alle ihre Masse sind ein Meter hoch beim Verkauf müssen sie abgerissen werden oder sie halten pro Seite 400â,¬ ein.Der Fall ist bei uns passiert.
Der Verkäufer hat die Mauer nicht abgerissen der Nachmieter muss sie abreissen dafür bekommt er die 400â,¬ ausbezahlt.
Sie gehen nach dem neuen Garten Gesezt.
Wie ist das in eurem Garten Verein.
Bin schon neugierig auf deine Antwort.
Gruß Marie

ilex

Hi Marie,
mir wird aus den bisherigen Beiträgen nicht klar, aus welchen Gründen genau die Mauer entfernt werden muss - auf welche Bestimmung des Bundeskleingartengesetzes beruft sich denn euer Vorstand?
Müssen denn alle Pächter Mauern aus den Gärten entfernen oder nur ihr?
Was sagt denn euer Vorstand zu dem Wunsch, die Mauer zu behalten?

Gruß
Ilex

Uwe

Hallo Marie
Bei uns läuft das so ab. Wenn ein Garten aufgegeben wird, wird er durch geschulte Schätzer geschätz. Wenn in den Garten was ist, was da nicht hingehört, muß der Nochpächter es entfernen oder es wird von Schätzpreis abgezogen. Das sieht dann so aus, eine Mauer wird von den vorpächter nicht entfernt, dann werden drei leute von Vorstand beauftragt dies in ihre Arbeits stunden abzuleisten. Die drei leute brauchen dafür ca 10 Stunden, das wären dann 30 Arbeitsstunden, die der Vorstand dann in Rechnung stellt, eine Stunde kostet bei uns 10 Euro. Zuzüglich kommt dann noch die Entsorgung von 200 Euro hinzu. Wenn der Garten dann mit 3000 Euro geschätz worden ist, kriegt der Vorpächter nur noch 2500 Euro und 500 behalten wir. Oder der neue Pächter macht die weg, dann brauch er nur 2500 statt 3000 Euro bezahlen. Meistens wählen wir die zweite Variante. Das ist eigendlich alles, was man tun kann. Gruß Uwe

Marie

Uwe danke dir für deine Antwort
so war es auch bei uns
Gruß Marie

Marie

Da gehen sie gar nicht drauf ein es muß nur beim Verkauf des Garten  die Mauern weg. Die Schätzer haben das beanstandet sie sagen nach dem neuen Garten Gesetz ist das so.

ilex

Hallo Marie,
die Wertermittler/Schätzer haben ja möglicherweise recht - aber gerade dann sollte es ihnen doch kein Problem sein, Dir die entsprechenden Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes zu zeigen.
Auch muss euer Vorstand Dir die geforderte Maßnahme nachvollziehbar erklären können.
Bedenke bitte aber auch, das Du bei Abschluss des Pachtvertrages auf den Abriss der Mauer aufmerksam gemacht worden bist.
Es liegt nun bei Dir, mit dem Vorstand eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich wünsche Dir viel Glück dabei!
Ilex

daisy

Oft war es in der Vergangenheit so, dass sich im Laufe der Jahre im Garten Dinge angesammelt haben, die dort nichts zu suchen haben: Badebecken, Koniferen, Tannen, oder eben Mauern. Manche Pächter nutzen ihren Garten mit diesen Dingen schon über Jahrzehnte und verstoßen damit gegen das Kleingartengesetz.
("Bestandsschutz")Man duldete dies. Wird aber nun ein Garten verkauft, halten sich die Vorstände strikt an das Bundeskleingartengesetz, d. h. normalerweise muss der Vorpächter!! alles, was nicht in einen Kleingarten gehört, entfernen. Oder eine Absprache ( schriftl. festhalten!!!) mit dem Vorstand treffen. Da kann über bezahlte Arbeitseinsätze oder Preisreduzierung oder über den neuen Pächter alles geregelt werden.Weg muss es auf jeden Fall. So kann es also passieren, dass der langjährige Pächter neben deinem Garten eine Mauer stehen lassen darf und deine muss raus. Man ist jetzt strenger mit der Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes. Bei uns gibt es Riesenprobleme mit Koniferen und Tannen bzw. Laubbäumen. Wir sind inzwischen soweit, dass jeder, der zu viele und zu hohe Nadelgehölze im Garten hat, diese entfernen muss. Bei uns ging es vom Kreisverband aus: Koniferen weg oder die Pacht für ein Wochenendhaus auferlegt zu bekommen. So schnell konnte man nicht gucken und die Bäume waren raus. Wochenendhäuser haben eine wesentlich höhere Pacht und wenns ans Geld geht, wird mancher wach.  
daisy

daisy

Nochmal ich: es ist auch so, wenn jemand für seinen Garten bei aller MÜhe keinen Nachpächter findet, muss ALLES!! aus dem Garten entfernt werden: alle Bäume, Laube, Terrassen, alle Pflanzen!! Das finde ich auch ganz schön heftig. Bei und haben schon Pächter ihre Gärten verschenkt, weil sie keinen kaufkräftigen Nachpächter gefunden haben. Das Abreißen kann ja richtig teuer werden. Aber so ist das nun mal: wer sollte das Gelände wohl sonst bereinigen! d.

ilex

Hallo Daisy,
die Situation, so wie Du sie schilderst, findet sich überall in "unserem Lande". Bis zur Änderung des BKlG 1983 und Anfang 1990 haben sehr viele Vereinsvorstände (und zwar auf allen Ebenen) die Bestimmungen zur allgemeinen Freude der Gartenpächter recht "lax" ausgelegt. Die Grundstückseigentümer (überwiegend Gemeinden, Bund)achten nun aber verstärkt auf das Einhalten der einschlägigen Bestimmungen. Dieses hat insgesamt gesehen auch Vorteile für das Kleingartenwesen im Allgemeinen (Schutz vor nicht mehr bezahlbaren Pachten etc.).
Aber  jetzt haben die Vereine unter den Folgen einer  "lockeren" Vereinsführung zu leiden: es werden Rückbauten fällig (sofern kein Bestandsschutz), nicht standortgerechte Gehölze müssen entfernt werden etc.. Und das Ergebnis einer schier nicht endenden "Sammelleidenschaft" einiger Gartenfeunde reißt Löcher in die ohnehin klammen Kassen der Vereine - die Müllentsorgungsgebühren seigen ins unermeßliche. Woher aber das Geld  nehmen - wenn der Verein Pech hat, gibt es beim abgebenden Pächter nichts zu holen - die übrigen Mitglieder "dürfen" dann aus lauter Solidarität für solche Typen auch noch im schlimmsten Falle Sonderumlagen zahlen oder  höhere Beiträge in Kauf nehmen.

"Neueinsteiger" können nur hoffen, einen Garten günstig zu übernehmen, in dem Rückbauten pp. nicht mehr erforderlich sind.
Darum ist es wichtig, dass vor Pachtwechsel eine Wertermittlung
durchgeführt wird. Nur so kann ein "Neueinsteiger" vor unliebsamen und ggf. kostenintensiven Überraschungen geschützt werden.

Ilex

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