Nachpächter ablehnen ?

Begonnen von Jan, 14. September 2005, 21:59:00

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Jan

Hallo ihr all :)

habe mal ne frage, mein schwiegervater will seinen Kleingarten verkaufen, da er zu alt geworden ist diesen zu bewerkstelligen, und wir unseren eigenen haben. Nun wurde der garten geschätzt und mein Schwiegervater hat auch einen nachpächter, dieser wäre bereit den kompletten hausstand zu übernehmen. Nun sind die beiden zum Vorstand und dieser sagt doch glatt, das er diesen nachpächter nicht will. angeblich kann der Vorstand den nachpächter nicht leiden, ist das rechtens, hat der Vorstand solche macht, über sowas zu entscheiden ? Ohne wirklichen grund ?

Freue mich auf eure erfahrungen oder einschätzungen !

ilex

Hallo Jan,
eine kurze Antwort dazu - Ja, der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines Gartenpächters!
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen Verein.
Ein Vereinsvorstand sollte seine Entscheidung aber auch begründen können, weil ihm sonst ein Handeln nach "Gutsherrenart" angelastet werden könnte.

Gruß
Ilex

daisy

Jan, ich glaube nicht, dass der Vorstand ( das sind ja immer mehrere Personen) den Nachpächter nicht leiden kann. Ich traue diesen Leuten einige Menschenkenntnis zu und denke, sie wissen, was sie tun. Hat man erstmal ein Vereinsmitglied bzw. Pächter, der so gar nicht nach den Vereinsrichtlinien werkeln möchte sondern so richtig quer treibt, wird man ihn aus dem Verein nur seeehr schwer wieder los. Leidtragende sind die unmittelbaren Nachbarn ( Ruhestörungen, Uneinsichtigkeit etc. ) Natürlich kann ich auch deinen  Schwiegervater verstehen- er ist froh, dass er einen Käufer hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie problematisch das so enge, an bestimmte Regeln gebundene Zusammenleben mit manchen Menschen sein kann. Das kann einem das Gärtnern so richtig verderben. verderben. Oft sind neue Pächter im alten Verein überhaupt nicht klargekommen bzw. mussten ihren Garten abgeben und versuchen es in einem Neuen. Natürlich sind nicht alle Pächter so, bei uns in der Anlage häuft es sich aber. Mit unseren neuen Mitglieder haben wir Nachbarn die meisten Schwierigkeiten. Bei uns gibts deshalb einen Pachtvertrag für ein Jahr auf Probe. Oft scheiden sich die Geister schon nach kurzer Zeit und wer in der Gemeinschaft zu leben bereit ist, scheut auch nicht das Jahr Probezeit. d.  

ilex

Moin Daisy,
zum dem Vertrag auf "Probe" (für ein Jahr) kann ich berichten, dass unser Verein eine solche Regelung praktiziert hat. Wobei die Betonung auf HAT liegt. Im Verlauf eines Rechtsstreites wurde unserem Verein klargemacht, dass das BKlG derartige Verträge nicht vorsieht. In § 6 steht: " ...Kleingartenverträge können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden...". So konnten wir uns nicht von einem Gartenpächter trennen, der offensichttlich nicht s anderes im Schilde führt, Unruhe im Verein zu stiften - diese "Aufgabe" nimmt ihn so in Anspruch, dass er keine Zeit findet, seinen Pachtgarten zu pflegen! Wir gehen jetzt den Weg der ordentlichen Kündigung - richten uns aber auf einen längeren Rechtsstreit ein...!
Im übrigen kann ich Deinen Ausführungen nur zustimmen.

Gruß

Ilex

Jan

Hallo ilex,

danke für deine Antwort, weißt du ob es da irgendwas Gesetzliches gibt, gerade zu dem Thema  "Gutsherrenart" weil der Vorstand keine begründung abliefern will !

Wäre super wenn du mir da weiterhelfen kannst !

ilex

Hallo Jan,

leider kann ich Dir im Moment keine exakte Quelle nennen. Schau doch mal unter www.kleingarten-bund.de nach. Dort findest Du unter Fachthemen eine kurze Abhandlung zu diesem Thema. Vielleicht genügt aber auch ein Anruf bei eurem Dachverband.

Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass euer Vorstand seine Entscheidung begründen muss. Tut er es nicht, könnte man ihm unterstellen, den Garten einen "anderen Bewerber" zukommen zu lassen (z.B. einem dem Vorstand "nahestehenden Menschen") - aber diese "bösen" Gedanken sollte "man" ersteinmal beiseite schieben.

Informiere uns bitte über den Ausgang des Verfahrens.

Gruß

Ilex

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