Koniferen als Gartenbegrenzung

Begonnen von srapse, 08. September 2006, 16:13:00

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srapse

Seit 2002 bin ich Mitglied eines Kleingartenvereins.
2003 wurden am Zaun zum Wegrand hin (nicht zum Nachbargrundstück) Koniferen gepflanzt, da andere Gartenbesitzer dies auch hatten und noch haben.
Dies wurde auch noch nie bei einer vorherigen Begehung beanstandet.
Nach erneuter Begehung in diesem Jahr (bei der ich zum 1. Mal nicht persönlich anwesend war) bekam ich vom Vorstand Folgendes schriftlich mitgeteilt:

 Innerhalb der Kleingartenanlage dürfen Koniferen nicht als/zur Gartenbegrenzung genutzt werden.
 Diese Koniferen sind aus dem Kleingarten zu entfernen.
 Bei Koniferen innerhalb des Kleingartens ist die Höhe von 1,50m einzuhalten.
 Die festgestellten Mängel sind kurzfristig bzw. bis 30.09. zu beheben bzw. abzustellen.

Da ich von diesen Vorschriften nichts wusste, bat ich schriftlich um Einsicht in die eventuellen Verordnungen (Gartenordnung des Vereins etc.) und natürlich interessierte mich auch, wieso die Koniferen erst nach 3 Jahren beanstandet wurden.
Als Antwort bekam ich ein unübersichtliches Schreiben...und angeblich ist alles im Bundeskleingartengesetz und seinen Verordnungen festgelegt.
Der Vorstand erwartet die Realisierung der Beauflagung!

Also noch mal mein Anliegen und meine Fragen
- Hätte die Beanstandung der Bepflanzung, seitens des Vorstandes, nicht schon eher erfolgen müssen?
- Nach  wie vielen Jahren oder wann gilt der „Bestandsschutz“?
- Wer trägt bzw. ersetzt mir meine Kosten? (Anschaffungskosten, Entsorgungskosten)
- Gilt gleiches Recht für Alle? ( Koniferenbepflanzung anderer Gärten)
- Habe ich ein Recht auf die gewünschte Einsichtnahme in die „Verordnungen“? (Im BKG         konnte ich nichts über Koniferenbepflanzung finden)

Ich jedenfalls, bin enttäuscht von der Vorgehensweise unseres Vorstands!!!  Aber freue mich schon auf brauchbare Antworten zu diesem Thema.
 
 Srapse

Eckhard

Lieber scrapse,

Du liegst richt in der Annahme, dass der Vorstand 1. zeitnah und 2. gleichbehandelnd  vorgehen muß.
Außerdem muß diese  Auflage  Teil des Vertrages mit Dir sein und bei Vertragsbeginn Dir  hätten ausgehändigt sein müssen.- (Pachtvertrag, Gartenordnung)
Alle anderen Beschlüssen gelten hier  nicht.

Dein Beispiel ist typisch dafür, dass sich viele Vorstände immer wieder selbst in ,,Bedrullje" bringen.
 Bestandsschutz kannst Du knicken.
Allerdings sind Koniferen aus Gärtnersicht sehr schlecht im Kleingarten. Der Boden im Umkreis wird durch diese für  Gemüseanbau geschädigt. ( deshalb nicht an der Grenze zum Nachbarn, es sei denn, er hat da auch solche Dinger)
Mach dem Vorstand doch mal ein paar Vorschläge zum Vergleich, damit der sein Gesicht waren kann (ich habe da nicht viel Hoffnung)

Gruß eckhard

daisy

Unwissenheit schützt nicht-- vor den Konsequenzen. Man sollte sich nicht daran orientieren, was die anderen machen sondern sich vielleicht vorher beim Vorstand informieren oder im BKG nachlesen. Anderereseits stimme ich euch zu: in der Satzung der Gartenanlage, die jeder Gartenfreund ausgehändigt bekommen sollte, sind solche Ding nocheinmal ohne Gesetzesdeutsch formuliert. Wir "kämpfen" in jedem Herbst bei der Gartenbegehung mit oft uneinsichtigen Gartenfreunden, deren Koniferen mittlerweile zum Wald geworden sind. Und in jedem Herbst habe ich Angst um meinen Garten, weil es schon Fälle gab, bei denen Bäume der Vorstandsmitglieder angesägt wurden!d.

srapse

Hallo, daisy.   Vielen Dank auch für Deine Antwort.   Wenn ich richtig in der Annahme bin, daß Du etwas bei den Gartenbegehungen zu sagen hast, kannst Du mir vielleicht auch sagen, wo im BKG etwas über die Pflanzung bzw. ein Verbot steht.??  Ich habe Nichts gefunden.? Und auch in den Schriftstücken, welche ich bei Gartenübernahme ausgehändigt bekommen habe, stand darüber nichts, sonst hätte ich mit Sicherheit nicht gepflanzt.!!!  Und 3 Jahre lang hat es den Vorstand, bei den Begehungen, ja auch nicht gestört!??  Natürlich habe ich nicht vor, meine Koniferen in den Himmel wachsen zu lassen,(Wald) sondern werde ab ca. 1,50m kürzen. Übrigens, wenn ich irgendwo Etwas gefunden hätte und den Fehler bei mir erkannt hätte, wäre ich den Vorderungen des Vorstandes gefolgt und hätte mich mit meinem „Problem“ nicht in diesem Forum gemeldet.
Aber ich laß mich gern eines Besseren belehren und vielleicht kommen ja auch noch ein paar hilfreichere Antworten
Gruß, srapse

Uwe

Hallo srapse

Von ein paar Jahren wurde die Koniferen als Ursache von Gitterrost an Birnbäumen nachgewiesen und wie Eckard schon gesagt hat versauern sie den Boden. Deshalb sind derartige Bäume auch nicht erwünscht oder sogar in manchen Bundesländer durch die Gartenordnung verboten. Das heißt wenn dein Vorstand, über die schädliche Wirkung, der Bäume bescheid weiß dann hat er gegen deiner Hecke was in der Hand. Und das würde dann aber auch die Entfernung aller solcher Hecke bedeuten.

Gruß Uwe

srapse

Hallo,Uwe. Danke für Deinen Beitrag. Daß Birnengitterrost etwas mit den Koniferen zu tun hat, wußte ich noch nicht,und ich glaube der Vorstand auch nicht. Denn davon stand Nichts in der Begründung, weshalb  die Koniferen aus dem Garten zu entfernen sind. Selbst wenn,wieso erst nach 3Jahren und nur in meinem Garten? Übrigens meine direkten Gartennachbarn (legen Garten neu an) dürfen Koniferen, mit der Erlaubnis des Vorstands pflanzen. Was sagt man dazu,was kann ich tun?
Gruß,srapse

Eckhard

 Lieber Uwe, soll Rostgefahr als Begründung dienen, so muß der Vorstand gegen alle Koniferen in der Anlage sein.

Lieber srapse,

schriftlich die Beseitigung der Koniferen in Aussicht stellen, wenn die nachgelieferte genaue Begründung dazu  schlüssig ist und in allen anderen Gärten genauso verfahren wird.
Sollte der Vorstand stur so weiter macht wie bisher (Nach der Kündigung folgt die Räumungsklage), die Koniferen beseitigen und dann auf Schadenersatz wg Nichtbeachtung der Gleichbehandlung klagen (bzw in Aussicht stellen).
Hier steht so viel Ärger für Alle ins Haus, dass ein Schlichter, der das erkennt sicher Vergleichsvorschläge macht, die beide Seiten tragen können.
Gruß eckhard

Horst

Liebe Freunde.
In Stichworten:
BKleingG § 1 (1) 1.: "... gärtnerische Nutzung, insbesondere Gartenbauerzeugnisse ..." Daraus ergibt sicht folgende Schlußfolgerung: Nadelgehölze gehören zu den Waldbäumen. Diese gehören nicht zum Gartenbau, sondern zur Forstwirtschaft. Mehr ist im BKleingG nicht zu finden. Verordnungen dazu von Behörden kenne ich auch nicht. Die Einschänkung oder das Verbot verlangen dann die Grundstückseigentümer oder die Kleingartrenverbände oder -Vereine. Das muß aber vorher in Pachtverträgen, Gartenordnungen usw. geregelt sein, oder durch Beschluß von Mitgliederversammlungen. Bezüglich des Birnengitterrosts sind nicht alle Nadelgehölze Zwischenwirt, sondern nur bestimmte Wacholder. Bekanntlich gibt es noch weitere Nachteile von Nadelgeölzen in KleinGärten.
Das begründet noch immer nicht das kurzfristige Ansinnen des Vorstandes.
Kurz: So einfach auf dem Befehlsweg geht das nicht.
Den Ratschlägen von Eckhard folgen.

Grüße von Horst

srapse

Hallo Gartenfreunde, insbesondere Horst,
danke für Deine aufmunternde Botschaft.  Im Moment gebe ich mich zur Hälfte geschlagen.  Ich bin bereit, einen Teil der Koniferen aus dem Garten zu entfernen.
Das bedeutet folgendes: Links und rechts vom Gartentor befinden sich (noch) die Koniferen.
Ich habe eine Seite der Koniferen, per Handzettel zum Verkauf ausgeschrieben und komme dem Vorstand damit etwas entgegen.  Sollten sich jedoch keine Abnehmer finden, werde ich wie von Euch geraten, noch einmal einen schriftlichen Versuch starten. (...Termin bis 30.09.2006)
 Zum Thema „Birnengitterrost und Nachteile von Nadelgehölzen im Kleingarten“, ich hatte einen Birnenbaum, der o.g. Krankheit hatte.  Der Baum ist (jedoch aus anderen Gründen) entfernt worden und durch einen Süßkirschbaum ersetzt worden.  Dieser hat nun auch wieder eine ,mir nicht bekannte, Blattkrankheit. (Blätter werden braunfleckig und fallen vorzeitig ab)
 Was gibt es denn noch für Nachteile von Nadelgehölzen (Koniferen) im Garten und worauf ist  zu achten?  

Gruß, srapse

Horst

Grüß Gott aus Bayern.
Botanisch handelt es sich um die Gruppe der Nadelgehölze und der Eiben. Von den Nadelgehölzen sind bestimmte Wacholder Zwischenwirte des Birnengitterrostes und bestimmte Kiefern (die Weymouthkiefern) Zwischenwirte des Johannisbeersäulenrosts. Von Eiben sind alle Pflanzenteile giftig, ausgenommen nur die roten Samenmäntel!
Weitere Nachteile für den KleinGarten findet man u.a. unter www.l-b-k.de/fachinfo.php (Landeasverband Bayerischer Kleingärtner).
Jedoch stimmt dort, wie erwähnt, nicht das angebliche direkte Verbot durch das BKleingG.

Der kurze Termin Deines Vorstandes ist auch deshalb unmöglich, weil die Entfernung von Gehölzen am besten vom Herbst bis Frühjahr erfolgt.
Der Vorstand ist wohl nur Funktionär, d.h. keine Ahnung von der Gartenpraxis.

Beim Kirschbaum war es wahrscheinlich die Sprühfleckenkrankheit, ein Pilz. Der überwintert im Laub.
Laub entsorgen, verbrennen.

Das wärs.
Horst

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