Wer kontrolliert eigentlich den Vorstand?

Begonnen von Anke, 30. Januar 2007, 08:57:00

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Anke

Hallo liebe Gartenfreunde,
wir sind erst seit 6 Jahren Pächter eines Kleingartens und haben uns mittlerweile ganz gut mit dem ziemlich rigiden Vereinsleben und den oft antiquarisch anmutenden Vorschriften arrangiert.
Leider scheint unser Vorstand jedoch kein Glück bei der Verwaltung seiner Finanzen zu haben. Die Jahresabrechnung erreicht regelmäßig den Frustfaktor eines Steuerbescheides. Es tauchen immer wieder Verluste in allen Bereichen auf, die weder
erläutert noch belegt werden. Die Differenzen sind, natürlich gerecht aufgeteilt, ohne Kürzung, sofort zu zahlen. In 2006 z.B. summierte sich alles auf eine Mehrbelastung von ca.70€, die sich wie folgt zusammensetzt:
- zu viele geleistete Pflichtstunden aller Kleingärtner
  führten zu einem Defizit in der Kasse (30€)
- Wasserschwund (35€)
- Stromschwund, zu viele Beileidskarten usw. (5€)
Bei ca. 150 Gärten in unserer Anlage kommt da eine ganz schöne Summe zusammen. Bei der Jahreshauptversamlung waren weder der Kassierer noch die Rechnungsprüfer anwesend, wurden aber mehrheitlich entlastet (weil das anscheinend immer schon so war). Auf unsere schriftliche Bitte uns die entsprechenden Rechnungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, bzw. uns Einsicht zu gewähren und uns eine Endabrechnung der in 2004 durch- geführten Kanalanschlussarbeiten (Gesamtvolumen ca. 100.000€)zukommen zu lassen, haben wir auch nach mehreren Monaten keine Antwort erhalten. Lediglich unser Blockwart erinnert uns regelmäßig daran, unsere "Schulden" zu bezahlen, da wir die Abrechnung natürlich zunächst um alle nicht nachvollziehbaren Posten gekürzt haben.
Anscheinend hat unser Vorstand die Übersicht/Kontrolle über seine Finanzen verloren, ich möchten niemandem eine Straftat unterstellen, mich aber vor weiteren nicht nachvollziehbaren
"Verlusten" und Rechnungsposten schützen und mein Kleingarten- leben ohne unnötigen Ärger genießen. Gibt es eine unabhängige
Stelle, die die Arbeit der Vorstände kontrolliert und die Finanzen prüft? Oder müssen die Vereinsmitglieder selbst aktiv werden und ggf. einen Anwalt einschalten, falls der Vorstand sich
weiterhin so unkooperativ zeigt? Hat jemand schon Erfahrung mit
einer ähnlichen Situation? Bin für jeden Tip dankbar.
Anke
 

   

Eckhard

Liebe Anke,
Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung das oberste Vereinsorgan. Sie kontrolliert den Vorstand, deshalb auch der Jahresbericht und die Entlastung. (Satzung lesen)

Das funktioniert nur, wenn die Mitglieder diese Selbstverwaltung auch jeweils selbst machen wollen, d h Arbeit im Vorstand übernehmen wollen.

Gerichtliche Klagen und Anwalt einschalten kostet erstmal nur Geld und ist bei solchen Problemen nicht das richtige Mittel .

Ganz offensichtlich ist die Buchführung auch aus Sicht des Finanzamtes  unkorrekt.
Von dort droht bei einer Prüfung (und es werden immer mehr Vereine von Finanzämtern geprüft) ein zusätzlicher Schaden für den Verein (noch mehr Kosten).
 Nicht nur unter diesem Aspekt sollte es  für die Gärtner, die die Zustände anders haben wollen, möglich der Runde ganz genau lesen.

Meist braucht es 10 % der Mitglieder um eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen zu lassen um dann die neuen Vorstandsmitglieder wählen zu lassen.

Was Eure Finanzlage im Verein angeht, ist bei ordentlicher Buchführung (GemArbeit Strom- oder Wasserabrechnungen,- so genannt Umlagen-_ müssen gesondert geführt  und auf Heller und Pfennig abgerechnet werden (keine Überschüsse erlaubt) )notwendig, aber das Geld muß ja irgendwo her kommen  -  (Beitragserhöhungen )
 Ich gehe davon aus, das kein Geld für nicht erlaubte Ausgaben ausgegeben wird, aber das beweist ja erst die ordentliche Buchführung. Diese muß so  aufgeschlüsselt sein, das es von den Mitgliedern nachvollziehbar ist.
Zu diesem Zweck werden alle Ausgabenpunkte vom ReFü bei der Mitgliederversammlung den Mitgliedern erklärt.
Hier 2 net adressen, die sicher weiterhelfen:


http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C32784701_L20.pdf



http://www.vibss.de/vibss/live/show.php3?id=1




Uwe

Hallo Anke

In erster Linie muß die Mitgliederversammlung den Vorstand kontrolieren. Wenn der Kassierer unfähig in sein Amt ist, muß er ersetzt werden. Stößt das Finanzamt auf Ungereimtheiten, kann es passierern das ihr die Gemeinnützigkeit verliert. Bei achten die Mitglieder auf die Tätigkeiten des Vorstandes. Jedes Jahr wird unsere Buchführung, kurz vor der Jahreshauptversammlung, von Zwei Revisoren geprüft. Erst wenn alles in Ordnung ist, beantragen die beiden Kassenprüfer, auf der Versammlung, die Entlastung des Vorstandes. Wenn der 1.Kassierer verhindert ist dann stehen der 1.Vorsitzende und der 2.Kassierer in der Verantwortung.
Eckhard hat deine Frage schon gut beantwortet. Ich wollte nur mal kurz erklären wie es bei uns abläuft.

Gruß Uwe

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