Garten"verkauf"

Begonnen von Lutz, 11. Februar 2008, 12:27:00

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Lutz

Hallo,

vor kurzem hat mein Vater aus Alters- und Gesundheitsgründen
seinen Kleingarten samt Laube verkauft. Ein netter Interessent
war schnell gefunden, zumal dieser (A) ein Bekannter meines
Vaters, (B) bereits (Zweit-)Mitglied in diesem Kleingartenverein
war und (C) als Kaufpreis ein symbolischer Euro (Neupächter war
auf Hartz-IV) vereinbart wurde.
Geschätzt wurde der Garten wohl auf ca. 2.000 Euro.
Soweit so gut.

Doch nun kommt das Merkwürdige. Der Vorstandsvorsitzende bzw.
der Vorstand stimmte diesem Verkaufspreis nicht zu! Es müsse ein
Mindestverkaufspreis von 100 Euro plus ca 300 Euro für Wasser
und Elt bezahlt werden! Ich betone nochmals; Mein Vater war
froh, daß so schnell ein Nachpächter gefunden war. Und, obwohl
er irgendwann auch die Kosten für Wasser und Elt an den Verein
bezahlt hatte, er wollte -im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte,
wie es so schön heißt- Garten und Laube de facto verschenken.
Da er weder Kraft noch Muse hatte, sich mit dem Vorstand
anzulegen unterschrieb er den vom Vorstand vorgelegten Vertrag
mit festgelegter Summe. Das Geld wanderte allerdings nur zum
Schein über den Tisch. Doch so kann es doch eigentlich auch
nicht laufen...

Legt Ihr oder Euer Vortand auch Mindestpreise fest?
Ist das überhaupt rechtens?

Und ja: es ist der selbe Verein, aus dem ich schon so manch
abenteuerliches berichten durfte. Aber das konntet Ihr euch doch
ohnehin schon denken.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Uwe

Hallo Lutz

Die Laube und Pflanzen, die sich auf den Garten befinden, sind mein Eigentum, für was für ein Preis ich es verkaufe hat keinen zu intressieren. Ich könnte es eigendlich auch verschenken. Wo soll dieser Mindestverkaufspreis den drin stehen, hat der Vorstand etwas schriftliches vorgelegt? Ich glaube nicht das das rechtens ist. Die 300 Euro für Wasser und Elt laufen wahrscheinlich auf ein Beschluß hinaus und müssen bezahlt obwohl dieser Betrag mir ein bischen hoch vorkommt. Da würde ich mir mal den Beschluß darüber zeigen lassen.

Gruß Uwe

Lutz

Hallo Uwe,

ich hatte auch gedacht, dass der Preis den Vorstand nur bei einem Überschreiten des Schätzpreises -und das auch nur unter Vorbehalt- interessieren dürfte.

Da der Pächterwechsel hier im Verein allerdings über den Vorstand läuft muss dieser dem nicht zustimmen. Oder er stimmt mit bestimmten Auflagen zu, wie hier geschehen.

Schriftlich? Nee, bei dem! Vorstand läuft solches -und nicht nur solches- nur mündlich.

(Wenn ich das richtig mitbekommen habe hat man dem Neuen auch Auflagen gemacht. So in der Art:Vorlage der Einkommensbescheinigung etc. Ist ja klar bei 'nem Hartz-IV-ler...)

Die 300 Euronen für Wasser und Strom, da hatte ich mich unklar ausgedrückt, sind die Kosten, die mein Vater vor (Ur-)Zeiten für den Wasser- und Strom-Anschluss bezahlen musste. Damit sollten sie eigentlich Bestandteil des gesamten Gartenwertes geworden sein. Der, das ist schon klar, zum Schätzpreis dazu käme weil derartiges wohl nicht mit auf der "amtlichen" Schätzer-Liste steht. Kann aber auch kein Posten sein, der 1:1 weiter gereicht werden muss. Oder?

--
Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Uwe

Das ist richtig, Lutz, das eine Neuverpachtung über den Vorstand läuft und das er entscheidet wer den Garten bekommt. Als Auflage die Einkommbescheinung vorzulegen brauch der Neupächter nicht drauf eingehen, der Vorstand darf dieses aus Datenschutz garnicht erst verlangen. Vieleicht müßte ich bei ihn mein Lohnabrechnung vorzeigen, oder was. Es ist aber verständlich das der Vortstand besorgt um die zukünftige Pacht und Beitragzahlung ist, da Hartz IV Emfänger nicht gerade Vermögend sind. Wenn dein Vater die 300€ für den Strom und Wasseranschluß bezahlt hat, darf er nicht ein zweitesmal berechnet werden und muß in der Schätzung mit berechnet sein da es ja Eigentum deines Vaters ist.
So läuft das jedenfalls bei uns.

Gruß Uwe

Viola

Hallo zusammen,

nee,nee, Lutz hat da schon recht, die erstmaligen Anschlußgebühren für Wasser und Strom fließen nicht in die Schätzung mit ein. Bewertet werden nur Wassergrube, Rohrleitung, Zapfventil, Wassermesser.

In der Regel werden werden diese einmaligen Gebühren 1:1 an den Nachpächter weitergegeben.
Aber kein Verein der Welt kann mir vorschreiben, daß ich diese Summe mir erstatten lassen muß.Auch ein Mindest"verkaufspreis" kann nicht vorgeschrieben werden. Laube und Pflanzen sind mein Eigentum und das kann ich auch verschenken.

Ein Bespiel andersrum:
der Nachpächter zahlt nach Unterzeichnung des Pachtvertrages nicht die vereinbarte Ablösesumme, dann muß ich ihn privat verklagen, damit hat der Verein überhaupt nichts zu tun.

Gruß Viola

Eckhard

ein typischer Fall von kleingärtnerischer Regulierungsmanie

Uwe

Hallo Viola

Das ist nicht ganz richtig. Ein Vorstand muß darauf achten das ein Garten schuldenfrei übergeben wird. Sonst kann kein neues Pachtverhältnis zustande kommen.

Gruß Uwe

Viola

Danke Uwe

für Deinen Hinweis!

Das ist natürlich klar, "keine Schulden auf der Scholle".


P.S.
Unsere Kleingarten-Vereinsgruppe verlangt vom neuen Unterpächter noch zusätzliche "Abgaben"

Aufnahme                               50,-€
Bau-Umlage                            150,-€
5%-Anteil der Schätzsumme, mindestens
jedoch                                155,-€

ist das bei Euch ähnlich geregelt?

Viola  

Lutz

Hallo,

schuldenfrei wäre der Garten doch aber so oder so gewesen, oder übersehe ich etwas?

@ Viola;

Aufnahmegebühr fällt für den Neuen an,
ein ?-%-Anteil der Schätzsumme zahlt wohl meines Wissens der abgebende Gärtner (genaueres müsste ich nachsehen)

Den Garten verschenken war auch mein und meines Vaters erster Gedanke. Doch schien es uns aus formellen Gründen einfacher, einen Kaufvertrag zum berühmten symbolischen Euro rechtlich korrekt abzuschließen. Das war eine Rechnung, die wir ohne den Wirt gemacht hatten. Eckhard umschreibt es ja ganz treffend.

Übrigens; ich habe meinen Garten noch, also das Handtuch noch nicht geworfen. (Die Mitgliederversammlung steht ja noch aus.)

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Uwe

Hallo Lutz

Wenn keine Pacht, Beitrag oder ähnliches von abgehenden Pächter offen sind, dann ist der Garten schuldenfrei.

Gruß Uwe

Hans

Hallo Lutz,

zu diesem bei Euch offenbar üblichen Verfahren äußere ich mich nicht, werde aber bei nächster Gelegenheit mal reinstellen wie der Ablauf bei uns ist.
Übrigens: bei uns werden in diesem Jahr 2 schöne Gärten frei zu guten Bedingungen - aber niemals zum Nulltarif. Du könntest also bei uns weitermachen.

viele Grüße

Hans

Lutz

Hall Hans,

sorry für die späte Antwort. Am 14.02. wollte ich den Provider wechseln. Böser Fehler! Telefon ist immer noch tot aber seit heute in ich wenigstens wieder online.

Danke für das Angebot. Mal sehen, wie die Mitgliederversammlung läuft, eventuell werde ich im Frühjahr darauf zurück kommen. (Pieschen ist auch nicht weiter weg von unserer Wohnung und umscehen wollte ich mich dort ohnehin einmal.)

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

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