Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens

Begonnen von Bernhard, 13. April 2009, 20:28:00

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Uwe

Hallo Kaffi

Regenwald und Bäume im Klgv sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Weil ein Baum im Garten kann und wird auch in Zukunft nicht den Regenwald ersetzten können. Da hast du in der Schule wohl nicht richtig aufgepasst. Wenn wir was gegen Abholzung tun wollen dann müssen wir den Kauf von Tropen und Überseehölzer boykottieren. Wenn man überlegt das ein Gartenfreund sagt "mein Baum muß stehen bleiben, egal wie groß, um den Co² Gehalt zu verinnger" aber gleichzeitig seine Terrasse mit Bankiraiholz verlegt oder Bongossi im Garten verbaut, dann läuft da was verkehrt.  

Gruß Uwe

Bernhard

Wir haben uns das Ganze jetzt mal vor Ort mit dem Vorpächter angesehen. Und dann mal die Gartenordnung eingesehen.
Ganz so schlimm, wie dieser das hingestellt hatte ist es nicht.
Die Mängelliste hat schon einige Punkte.
Von insgesamt 3 Obstbäumen soll der große Kirchbaum entfernt werden. Die Überdachung der Terasse soll um 6m² verkleinert werden. Und die Toilette im laufe der nächsten Jahre gegen eine Chemietoilette ausgetauscht werden.
Ein paar kleinere Anpflanzungen, die mir auch nicht wirklich gefallen entfernen, und die Rasenfläche verkleinern.
Aber da gibt es noch einiges an Verhandlungsspielraum, da der Verein an akutem Nachwuchsmangel leidet. 23 Gärten stehen zur Zeit leer.
Die Schätzung lag auch nicht wirklich hoch, und die festgestellten Mängel drücken den Preis auch noch mal um die Hälfte.
Termine zur Beseitigung sind nicht angegeben. Aber sollte der Verein auf das entfernen des Baumes bestehen, kann er den zu dem in der Schätzung angegebenen Kosten gerne im Herbst entfernen. Momentan gehts eh nicht, weil hier einige Vögel am Brüten sind. Die Toilette muss erst ausgetauscht werden, wenn der Verein eine entsprechende Entsorgungseinrichtung bereitgestellt hat. Die soll irgendwann in den nächsten Jahren in Angriff genommen werden.

Uwe

na siehste Bernhard damit kann man doch leben. Oder nicht?

Gruß und viel spaß im Garten
Uwe

Chris2

@Bernhard, die Entsorgung eines hohen Süsskirschbaumes übersteigt um ein Vielfaches den Schätzwert. Abrennen ist nun wirklich nicht mehr zeitgemäß. Ich nehme an, der Vorgänger ist voll in die Falle getappt, die ihm die früheren Vorstände gelegt haben......  

Bernhard

In der Schätzung wurde für die komplette Beseitigung der Mängel durch den Verein inklusive Entsorgung mit 790€ angesetzt. Der Baum schlägt da mit ca. 400€ zu Buche.

Chris2

Das Problem ist, das man voll reintappen kann, da es Grauzonen gibt. Z.b. eine noch nicht zu hohe Korniferenhecke (möglichst immer auf 1,60m halten), sonst können die Schätzer bei der späteren Abgabe die Komplettentsorgung von Dir verlangen und das wird teuer ! In diesem Fall für Deinen Vorgänger (400,- sind kein Pappenstiel) Kein Wunder, daß er sich aus dem Staub gemacht hat Gruß Chris

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