Der Verein als (Wieder-)Verkäufer?

Begonnen von lutz, 03. August 2009, 10:44:00

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lutz

Ich schon wieder.
Leider.
Und dabei wollte ich die nächsten Wochen sorglos genießen, den lieben Gott \'nen guten Mann sein lassen...

Da flattert uns also eine Rechnung vom KG-Verein ins Haus.

"Rechnung 131/09 Wasser
...Unsere AG-Wasser hat in Ihrem Garten für das Wasserprojekt Instandsetzungsarbeiten ausgeführt. Das dafür benötigte Material möchten wir ihnen hiermit in Rechnung stellen." Es folgt eine Auflistung diverser Doppelnippel, Winkel, Ventile etc. Die MwSt. ist gesondert ausgewiesen. So kommen wir auf einen Bruttobetrag von ca. 60 Euro. (Bei den Gartennachbarn, die ein gleiches Schicksal trifft, bewegen sich die Preise, wie man hört, von etwa 30 bis 120 €.)

Die vorhandene Leitung war intakt, soviel also zu den "Instandhaltungsarbeiten". Sie wurde so von uns mit dem Garten übernommen und natürlich auch so (wertermittelt) bezahlt. Ebenso wurde die 1991 errichtete (Vereins-)Wasserleitung von uns separat (extra ausgewiesen auf dem Kaufvertrag) mit der Gartenübernahme bezahlt. Ausführung draußen wie drinnen in PE.

Das  "Wasserprojekt":
Nachdem sich über viele Jahre ein Fehlbetrag von 13-tausend Euro bei der Wasserabrechnung angesammelt hatte (Messdifferenzen wurden trotz \'Umlage Wasser\' von 6 €/a nicht ab- bzw. angerechnet. Folge: \'Wasserverlust\'. Betrag wurde über eine Extra-Umlage ausgeglichen) stellte unser Vorstand fest: Die Kleingärtner sind schuld! Alles Schlampen oder Kriminelle! (Okay, das haben sie so nicht gesagt. Sondern: "Es ist davon auszugehen, dass in einigen Gärten Wasser unkontrolliert wegläuft.")

Und legte der MV folgenden Beschluss vor: (Kurzfassung. Originaltexte in "-".)

"Beginnend ab 2008 ist...bis 2012 das Prinzip umzusetzen, dass jeder Kleingarten mit einer separaten Leitung an der Hauptwasserleitung angeschlossen ist." (War bislang so: Außerhalb des KG verläuft die Hauptleitung. Von dort 1 Anschluß in den daneben liegenden Garten. In einem Schacht; Absperrventil. Ende Vereinseigentum. Von dort dann ein T-Stück und Abzweig in die hintereinander liegenden Gärten. Absperrventil mit Entleerung und Wasseruhr -privat- nahe der Entnahmestelle.)
"1. Dazu ist ein Wasserschacht ...in unmittelbarer Nähe der Hauptwasserleitung anzuordnen. Maße...verbindlich... in den Zaun...(ist) ein Tor einzufügen.
2. Der Verein übernimmt die Anbindung des Kleingartens bis zum Wasserschacht einschließlich des vereinseigenen Hauptabsperrhahns. Für die Verlegung der weiteren Rohrleitung ab Wasserschacht sowie den Einbau der Wasseruhr und des pächtereigenen Absperrhahns ist der Pächter zuständig. Pächtern, die...diese Baumaßnahmen nicht selbst ausführen können, bietet der Verein...Unterstützung an. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Pächter zu tragen.
3. Der Pächter ist verpflichtet, die Wasseranbindung des Gartens entsprechend den oben angeführten Festlegungen zu gestalten. Andernfalls kann der Garten nicht mehr an die vereinseigene Wasserversorgung angeschlossen werden.
...
5. Durch den Vorstand sollte geprüft werden, ob es möglich ist, die Kosten für die Materialbereitstellung zu übernehmen." Soweit der Beschluss.

Im Frühjahr 2009 dann Vor-Ort-Termin bzw. telefonische Information mit folgendem Inhalt: In diesem Jahr wird unser Garten neu angebunden wie vom Vorstand geplant. Kosten entstehen, wenn wir eine zusätzliche Wasseruhr wollten. Ansonsten wird unsere vorhandene von hinten nach vorn verlegt und es entstehen null Kosten!

Jetzt waren also die Klempner da. Ich habe ja schon so manche Klempnerleistung gesehen doch die hier scheinen ihre Prüfung vor dem allbekannten Bildschirmschoner gemacht zu haben. Folgende Konstruktion haben sie abgeliefert. Zuleitung von der Hauptleitung wie gehabt für beide Gärten unverändert(*). Altes Absperrventil wurde gegen neues ausgetauscht. Ist egal, weil Vereinssache. T-Stück und Abzweig zu den zwei Gärten. Absperrventil vor der Wasseruhr. Entleerung dahinter. Insgesamt und nur für unseren Anschluss wurden ohne Wasseruhr 18 Teile verschraubt. In Messing! War ja klar! Vorwärts zu güldenen Wasserhähnen!
(*)Nix da mit dem o.g.Prinzip, jeder Garten mit einer separaten Leitung an die Hauptwasserleitung angeschlossen.

Wir sind verwirrt.

Folgende Fragen stellen sich uns (und ich hiermit auch euch):

Kann, darf ein KGV überhaupt in großem Stil (350 Gärten x ca. 80 €) mit Sanitärmaterial handeln?

Darf der Verein überhaupt, Beschluss hin oder her, an unserem Privateigentum ohne unsere Zustimmung herumbasteln (wenn keine Gefahr in Verzug)?
Darf er uns die Leitung kappen, weil die vorhandene Lösung (die 20 Jahre lang so ohne Beanstandungen blieb) nicht gefällt?

Wenn nach Beschluss,gültig oder nicht, die Pächter -also wir- zuständig sind, wir aber die Arbeiten (bislang) weder über den Verein noch über Handwerker in Auftrag gegeben haben, der Vorstand -der hat ja seinen 4-Jahresplan- also von sich aus hat bauen lassen; Müssen wir das klaglos löhnen?

Ist dieser Beschluss überhaupt rechtens?
Hatten wir doch einen bestehenden "Liefervertrag" für Wasser und alle Kosten dafür auch getragen.
Speziell Punkt 3 im Beschluss erscheint uns so nicht haltbar.

Sollen wir nun also Widerspruch einlegen und unter Vorbehalt zahlen?

Oder sollten wir, mit Hinweis auf den MV-Beschluss gleich die Zahlung verweigern?

Sollen wir uns auf die mündliche Zusage, dass die Maßnahme uns nicht koste, berufen und die Zahlung verweigern/unter Vorbehalt leisten?

Darf ich den Vorstand mit dem Stöckchen pieken oder sollte ich gleich den Jäger rufen?

Mir persönlich gefiele der letztgenannte Lösungsansatz am besten.
Reset und gut.
Doch dann kennt der Große Vorsitzende den Jäger noch aus alter SED-Kaderschmiede...und der Schuß geht nach hinten los.

Gespannt auf Eure Antworten und Hinweise wartend

Mit  Grüßen aus Dresden

Lutz

Hans

Hallo Lutz,

grundsätzlich ist der Beschluss, so wie er ist, aus meiner Sicht zu begrüßen. Ob er denn auch rechtskräftig und damit verbindlich ist hängt wohl davon ab, ob satzungsgemäß beschlossen worden ist (Über die mannigfaltigen Kriterien und Fallstricke will ich mich hier nicht verbreiten).

@ "Speziell Punkt 3 im Beschluss erscheint uns so nicht haltbar."

Da bin ich anderer Meinung. Bei einem veralteten und maroden Netz muss irgendwann mal ein Strich gezogen werden - im Sinne einer ordnungsgemäßen und möglichst einheitlichen Entleerungs-, Störungssuch- Ablese- und Abrechnungsmöglichkeit.

@ "5. Durch den Vorstand sollte geprüft werden, ob es möglich ist, die Kosten für die Materialbereitstellung zu übernehmen."

Wenn dadurch Vereinheitlichung und Preisoptimierung (durch Mengenrabatt) erreicht werden kann, warum nicht ?

@ "Kann, darf ein KGV überhaupt in großem Stil (350 Gärten x ca. 80 €) mit Sanitärmaterial handeln?"

Wenn das Material 1 zu 1 weiterberechnet wird - warum nicht ?  Ich sehe darin keinen Handel im Sinne  einer Gewinnerzielung. Das Finanzamt mit Sicherheit auch nicht.

@ "Sollen wir uns auf die mündliche Zusage, dass die Maßnahme uns nicht koste, berufen und die Zahlung verweigern/unter Vorbehalt leisten?
Oder sollten wir, mit Hinweis auf den MV-Beschluss gleich die Zahlung verweigern?"

Sofern es sich nur um eine mündliche Zusage, von  wem auch immer, handelt: Vorsicht !
Zahlen unter Vorbehalt, möglicherweise ja,
Zahlungsverweigerung, Nein !

@ "und nur für unseren Anschluss wurden ohne Wasseruhr 18 Teile verschraubt. In Messing! War ja klar! Vorwärts zu güldenen Wasserhähnen!"

Der Austausch der Fittings (Guss gegen Messing)ist im Rahmen solch einer Maßnahme durchaus empfehlenswert und finanziell wohl tragbar.

@ "Darf der Verein überhaupt, Beschluss hin oder her, an unserem Privateigentum ohne unsere Zustimmung herumbasteln (wenn keine Gefahr in Verzug)? "

Nein, denn es bestand die Möglichkeit, diese Zustimmung einzuholen.

@ "Darf er uns die Leitung kappen, weil die vorhandene Lösung (die 20 Jahre lang so ohne Beanstandungen blieb) nicht gefällt?"

So einfach ist die Sache nicht. Hier müsste man sich den bestehenden Anschlussvertrag nochmals vornehmen.
Die beste Lösung: Einvernehmen nach sachlicher Erörterung aller Fakten.



@ "Mir persönlich gefiele der letztgenannte Lösungsansatz am besten."

Mir in diesem Falle nicht (in Anbetracht des von Dir angedeuteten möglichen Schusses nach hinten).

Vor allen Dingen wichtig: Mehrheiten suchen !

Zuletzt noch: Habe ich (als damaliger Vorstand) alles schon durchexerziert (bei Elt und Wasser).
Patentrezept: Leute überzeugen, begeistern und bei allen Arbeiten immer vornean stehen und mitmachen. Aber ich kann gut reden - ich hab`s ja hinter mir.

Ich wünsche Dir (Euch) Erfolg

Hans

lutz

Hallo Hans,

du schreibst: "Bei einem veralteten und maroden Netz muss irgendwann mal ein Strich gezogen werden." Und da liegt der Hase im Pfeffer! Die Ringleitung ist nach der Wende komplett erneuert worden. Bei dieser Gelegenheit erneuerten die meisten Kleingärtner auch ihre Wasserversorgung in den Gärten. Nach Vorgabe des damaligen Vorstandes. Also (fast) überall "neu", nirgendwo Guß, der zwingend gewechselt werden sollte, nirgendwo marode Leitungen. Die unzähligen Lecks, die vermutet/behauptet wurden? Fehlanzeige! Einzig im Garten des Großen Vorsitzenden wurde von demselben ein Leck an einer "weiterführenden" Leitung gefunden. Nachtigall,...

Nochmals zu meinem Eingangsposting, bzw. dem Beschluss: Der besagt doch eindeutig, wer wofür zuständig ist. Der Pächter für alles hinter Hauptabsperrhahn. Wieso also sollten wir für Leistungen zahlen, die der Verpächter in unserem Zuständigkeitsbereich ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausführen läßt? Ich zahle doch auch nicht, wenn mein Vermieter meine Wohnung neu streichen läßt weil ihm meine Farbgebung mißfällt oder er einem Anverwandten einen Auftrag zuschanzen will.
Wenn das rechtens wäre, dann dürften die Vorstände doch auch, das BKleinG in den Händen, durch die Gärten marschieren und die Waldbäume roden auf Deibel komm raus.
(Bei Mieterwechsel/Pächterwechsel wäre das ja okay!)

Anschlußvertrag? Schriftlich nicht. Sollte auch so zustande gekommen sein mit Zahlung des o.g. extra ausgewiesenen Preises. Einschränkungen/Sonderbedingungen, die daran geknüpft wären, die sollten doch im Vorfeld vereinbart worden sein, oder?

Im Einvernehmen? Ist kein Problem, wenn das Ergebnis das vom Großen Vorsitzenden vorgegebene ist ;-)
Aber das ahntest du schon.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Hans

dann also doch: Zahlungsverweigerung (allerdings mit dem Risiko, den Gröfaz total zu verärgern und gerichtlich belangt zu werden).

Grüße von

Hans

sven

Hallo Lutz


Damit du wieder was für Deine Dokumentation hast, bei uns ist die Wasserleitung auch erneuert wurden. Auf den Hauptwegen ist alles PE- Rohr verlegt von unseren Mitgliedern unter Leitung  eines ausgebildeten Klempners (Mitglied in unserer Anlage) An den Abzweigen in die einzelnen Gärten ist das Hoheitsgebiet des Vorstandes beende, ab dort ist jeder Gartenfreund für die Anlage selber Verantwortlich. Ich habe also kein Recht wen hinter der Abzweigung ein Schaden auftritt irgendjemanden zu beauftragen, das einzige was wir machen ist wenn es vor dem Absperrhahn der einzelnen Gärten auftritt das ich Teile der Anlage abdrehen lasse um den Verlust zu reduziere. Dies wird auf den entsprechenden Gängen per Aushang Öffentlich gemacht. Wenn die Hauptgänge nass sind lasse ich immer aufgraben und die kaputte Stelle (Meine Erfahrung sagen mir das es an den Schraubverbindungen am ehesten zu Wasserrohrbrüchen führt) suchen. Dann entscheiden wir mit dem Gärtner wie es weiter geht und wer für die Schäden aufkommt. Es gilt aber immer nach dem Abzweig zum Garten ist es nicht mehr unser Problem. Wie sich unser Klempner (wird immer von mir empfohlen weil er sich auskennt) und die Pächter einigen geht mich dann auch nichts mehr an. Wenn an Deiner Leitung kein Schaden war würde ich die Rechnung nicht bezahlen. Den es ist Dein Garten und Deine Leitung, da hilft nicht mal ein Mitglieder Beschluss. Als ich vor 2 Jahren den Unterzähler für Strom wechseln musste wurde auch ein Beschluss gefasst. Die Firma die mit der Ausführung beauftragt wurde passte mir nicht. Also habe ich mir meine eigene Firma gesucht und ausführen lassen. Der Vorstand kam dann auch wir haben Beschlossen das es die andere Firma Ausführt und wieso ich eine eigene Firma hatte, Da war meine Antwort  ich habe Beschlossen den Zähler mit zu Wechseln welche Firma es macht ist mein Problem den ich muss es Bezahlen. Also ich würde nicht Zahlen den Du hast den Auftrag nicht ausgelöst. Suche dir die Mehrheit der Mitglieder denn es kann passieren dass dein König dir das Nass nimmt. Übrigens  Wasserverlust haben wir auch jedes Jahr ohne dass ich von Kriminellen Pächtern ausgehe der wird jedes Jahr ausgerechnet und mit den Jahren davor Verglichen(Immer in etwa die gleichen Summen) und dann wird der Verlust auf alle Gärten aufgerechnet und in der Rechnung mit ausgewiesen.


Mach weiter so und zeig Deinen König wo der Hase lang läuft.


Gruß Sven    

lutz

Hallo allen,

danke für die Unterstützung. Wir haben bis gestern hin und her überlegt, das Für und Wider abgewogen und uns nun wie empfohlen entschieden. Wir zahlen nicht.
Mit der Begründung:
Wir haben weder den Verein/Vorstand noch die Handwerker beauftragt/ermächtigt, auf unsere Kosten Arbeiten an unserer bis dato intakten Wasserleitung auszuführen. Auch der Beschluss der MV gibt das nicht her... "Basta!" (Zitat; Schöder)

Ich vermute ja als Zahlungsgrund, dass man diese Aktion nur "zu unserem Besten" so durchgeführte habe -frei nach dem allbekannten/berüchtigten Slogan: "Ich liebe euch doch alle!"- und überhaupt nicht verstehen kann oder will, dass sich der eine oder andere ziemlich entmündigt vorkommt, bei einem solchen Vorgehen. Doch lassen wir uns überraschen!

Wenn dieser Vorstand sich weiterhin nach Gutsherrenart geriert werde ich bald Neues zu berichten wissen.

Man darf also gespannt bleiben...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

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