Kaution für Stromanschluß von 250 € !!! damals ja .. jetzt nein

Begonnen von OneRose2003, 06. Februar 2011, 20:08:24

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OneRose2003

Hallo liebe Gartenfreunde..

kurze Schilderung..

Ich bin seit anfang 2003 Mitglied bzw. Angehöriger des Garten-Vareins
KGV Dortmund-Nord e.V.
Damals als ich den Garten übernommen habe, habe ich zzgl. über den Wert des Gartens noch eine sogenannte Stromanschluß-Kosten im Wert von 250€ bezahlt.
Dies wurde mir damals als eine sogenannte Kaution erklärt, die ich später bei übergabe des Gartens wieder zurückkriegen würde.

Da es soweit ist, und ich den Garten jetzt übergeben will (am 09.02.2011), wurde mir vom Vorstand jetzt gesagt, das diese Regelung seit 3-4 Jahren nicht mehr gilt, und ich diese (Kaution) nicht mehr kriegen würde...

Es wurde angeblich im Jahreshauptversammlung abgeschafft..

Aber ich habe es doch damals bezahlt..

Was muss ich tun... Bin um jede Rat dankbar...

MFG - OneRose2003

Wiederstandszwerg

Hallo OneRose 2003

Wenn besagte 250 € seinerzeit im Pachtvertrag explizit als Kaution aufgeführt wurden,sind die selbstverständlich zurückzuerstatten, sofern der Gegenstand, der mit Kaution belegt wurde, in diesem Fall der Stromzähler, ordnungsgemäß und unversehrt zurückgelassen wird.
Daran ändern auch eine zwischenzeitliche Satzungsänderung oder sonstige Beschlüsse in der Jahreshauptversammlung nichts.
Satzungsänderungen betreffen nur Angelegenheiten ab dem Zeitpunkt der Satzungsänderung, aber nicht solche vor der Änderung.
Falls der Vorstand sich nicht einsichtig zeigt, bleibt nur der Gang zur Schiedsstelle des Stadtverbandes. Die Angelegenheit muß schriftlich vorgetragen werden und ist mit geringen Kosten verbunden.
Am Besten mal beim Verband informieren....

Viel Glück
Regina

OneRose2003

Vielen Dank Regina...

muss Morgen mal beim Stadtverband nachfragen...

Wass mich nur ärgert, dass damals in dem Übergabe-Protokoll mir dieses als Kaution erklärt wurde, nur nicht schriftlich dargelegt ist..

MFG

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