Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet

Begonnen von Andy, 05. August 2009, 20:45:00

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Andy

Sven die Sache hat sich heute morgen beim Frühschoppen erledigt. Hab jetzt meinen unbefristeten Pachtvertrag bekommen. Der Vorstand hat mir auch erklärt warum das so gehandhabt wird.

gG
Andy

Sven

Hallo Andy

So etwas lese ich gerne,wenn sich Probleme beim Frühschoppen von selber auflösen.

Gruß sven

bruno

He Sven, ich kann die ganze Diskussion nicht verstehen. Erstens: Im § 6 des BKlGG steht eindeutig. Kleingartenpachtverträge in Daueranlagen werden auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Zweitens: Einen befristeten Vertrag brauche ich nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen. Darin besteht der Widerspruch. Wer gibt dem Vorstand das Recht Bundesgesetz zu brechen, aber vom Mitglied (Pächter) die Einhaltung von Festlegungen der Satzung bzw. Gartenordnung des Vereins fordern

Sven

Hallo Bruno

So ist der richtige wortlaut
Bundeskleingartengesetz § 6 Vertragsdauer
Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn du schon Gesetze Zitierst dann bitte auch vollständig und nicht nur das was Dir in den Kram passt. Nun stelle ich die gegen Frage warum ist der Anhang mit den befristeten Verträgen?  

Bei uns im Unterpachtvertrag für Dauerkleingärten und sonstigen Kleingärten (Einzelpachtvertrag)

Steht unter dem § 2 Pachtdauer und Kündigung

Der Pachtvertrag beginnt mit Wirkung vom..................... und ist unbefristet oder befristet bis....................... geschlossen. Er endet spätestens mit Beendigung des Zwischenpachtvertrages. Stirbt der Kleingärtner, endet der Unterpachtvertrag mit  Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt.

Diesen Unterpachtvertrag verwenden wir schon seit Jahren und ist auch vom Kreisverband in der Art nicht bemängelt wurden. Leider kann ich Dir nicht sagen wer diese Verträge aufgesetzt hat noch seit wann sie so verwendet werden. Ich habe meinen Garten vor 12 Jahren gekauft und dort worden sie schon Verwendet. Wo steht geschrieben das man einen Befristeten Vertrage nicht Kündigen muss? Verträge sind meiner Meinung nach immer zu Kündigen.

Wer gibt dem Vorstand das Recht Bundesgesetz zu brechen, aber vom Mitglied (Pächter) die Einhaltung von Festlegungen der Satzung bzw. Gartenordnung des Vereins fordern.
Lieber Bruno eins verstehe ich nicht warum stellst Du mir Diese Fragen Du kannst doch nicht beurteilen was ich fordere und was nicht. Nur weil hier einige Mitglieder mit Ihren Vorstand nicht zu Recht kommen kann man doch nicht alle Vorstände über einen Kamm scheren mir scheint es auch das einige Teilnehmer den Sinn der Satzung und der Gartenordnung nicht verstehen. Diese Teilnehmer möchte ich mal sehen wenn die Gemeinnützigkeit oder gar der Kleingartenstatus aberkannt wird weil die Vorstände eben diese Sachen nicht mehr beachten.
Wenn der Verein Steuern bezahlen soll oder gar das 5-fache der Pacht weil es Erholungsgärten sind, eben diese  Leute die Ständig hier versuchen Vorstände madig zu machen, das sind dann die Mitglieder die den Vorständen an allen die schuld geben wenn so etwas passiert ist.
Ich habe in meiner Anlage jedenfalls keine Probleme mit meinen Kleingärtnern das liegt aber vielleicht auch daran das wir für unsere Mitglieder da sind wenn Sie uns brauchen. Das Uwe hier manchmal aussteigt kann ich schon Verstehen. Weil es eben hier Teilnehmer gibt die der Meinung sind Satzungen und Kleingartenordnung sind Druckmittel für den Vorstand, richtig ist es das es Mittel sind die alle Mitglieder vor Pachterhöhungen und Steuergeldern schützen. Wenn alle diese Kritiker selber einmal im Vorstandvorsitzende waren und mal sehen was dahinter steckt dann lieber Bruno sollte man sich hier weiter Unterhalten.

Mit freundlichen Grüssen

Sven

Parzelle 46

Das war eine echte Lachnummer...erst wurde mir erzählt das ist der endgültige Pachtvertrag und dann wars ein Satz mit X...der Pachtvertrag war nix....bis letztes Jahr Dezember immer noch ein Nutzungsvertrag und jetzt sich weigern die Kündigung anzunehmen.....dieser Verein kann mich....absofort nur noch über meinen Anwalt erreichen

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