Mitgliederbeschluss

Begonnen von Nelke, 20. Mai 2012, 14:18:27

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Nelke

Hallo liebe Gartenfreunde,
könnte mir jemand eine Auskunft geben?
Und zwar hätte ich gern einmal gewusst, wie ich vorgehen kann, wenn unser Vereinsvorstand einen auf einer Mitgliederversammlung gefassten Beschluss nicht einhält. Mal kurz sie Sachlage erklärt: Unser Verein besitzt eine Gaststätte (Kantine), welche bewirtschaftet (von mir) ist. Daneben befinntet sich ein Gebäude, in welchem sich eine kleine Bar und für ca. 15 Personen Siltzplätze befinden. Es wurde zu einer Mitgliederversammlung beschlossen: wenn ein Gartenmitglied diese Bar für eine Feier anmietet (10,--Euro Raumkosten für den Verein) müssen entweder die Getränke oder das Essen über die Gaststätte bezogen werden. Dieses wurde aber nicht eingehalten und somit entstand dem Pächter wirtschaftlicher Schaden (ca. 200 Euro/Vermietung). Trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits, dies zu unterlassen, wird die Bar weiterhin (persönlich vom Vorstand) vermietet. Wie kann ich dagegen vorgehen und habe ich Chancen auf Schadenersatz?
Liebe Grüße und danke im voraus.

ullich

Hallo Nelke,
der Vorstand eines Vereins hat sich sogar besonders an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu halten.
Wie du dagegen vorgehen kannst?
Zuerst der Versuch der gütlichen Einigung, wenn die nicht zustande kommt müsstest du dir wohl einen Rechtsanwalt nehmen.
Der wird auch alles andere klären:
Schadenersatz, darf der Verein die Gastsätte über dich betreiben, ausschließlicher Bezug der Speisen und/oder Getränke über die Gaststätte.
freundlich grüßt: Ullich

Nelke

Lieben Dank für die Antwort, das gleiche habe ich mir auch gedacht. Gütlich gehts glaube ich nicht, hab dem Vorstand meine Forderung schriftlich schon mitgeteilt, selbst auf mein Schreiben hab ich keine Antwort bekommen, es wird halt ignoriert. Aber mit dem Anwalt das werde ich wohl machen müssen, denn durch die Vermietung entgehen mir ja einige Einnahmen. Aber ich verstehe das nicht, jeder Gartenverein ist doch froh, wenn seine Vereinskantine noch betrieben wird und weiss, dass man zu kämpfen hat, aber nur mit fremden Gästen kann man nicht existieren... die eigenen Mitglieder sind zwar freundlich und nett aber ihre Feiern machen sie in anderen Gaststätten (gehobeneren). Wir haben nur fremde Gäste, die sind überzufrieden mit uns und kommen gerne wieder, aber die Gartenmitglieder nutzen ihre eigene Vereinsgaststätte nicht    ???   Das Problem hat man aber in vielen Gartenanlagen. Aber komischer Weisse, die Einnahmen von der Vermietung tauchen in keiner Abrechnung auf, auch weiss ich, dass der Vorstandsvorsitzende sich aus der Vereinskasse bedient und das "geliehene" Geld irgendwann wieder mal einzahlt, dadurch dass wir leider keinen Kassierer haben, hat der Vorstand die Kontogewalt und wir als Mitglieder können das nicht verfolgen, muss man nicht einen Kassierer im Vorstand haben? Wir haben auch seit dem 1. Januar 2012 keinen 2. Vorstand mehr, keiner möchte dieses Amt machen...naja hier läuft einiges schief, aber keiner traut sich, den Vorstand zur Rede zu stellen...weil er eh alles dementiert...
Wünsche noch eine schöne Woche, liebe Grüsse, Nelke.

Hardy

Hallo Nelke,
auch weiss ich, dass der Vorstandsvorsitzende sich aus der Vereinskasse bedient und das "geliehene" Geld irgendwann wieder mal einzahlt, dadurch dass wir leider keinen Kassierer haben, hat der Vorstand die Kontogewalt und wir als Mitglieder können das nicht verfolgen, muss man nicht einen Kassierer im Vorstand haben? Wir haben auch seit dem 1. Januar 2012 keinen 2. Vorstand mehr...
1. Wenn Du Kenntnis hast, dass der Vors. sich aus der Vereinskasse Geld leiht ist das ein Fall für Eure Buchprüfer und dann Thema in der Versammlung. Allerdings "Vorsicht", dass das nachprüfbar auch ist. Ansonsten hast Du einen Anwalt u.U. als Gegner.
2. Falls in der Satzung steht, dass die Kassiererfunktion in Personalunion durch ein anderes Vorstandsmitglied gemacht werden darf, geht das. Ansonsten ist schnellstens einer "durch den Vorstand auszugucken" und dann zu wählen.
3. Und falls der 2. Vorstand ein Vorstand nach § 26 BGB und u.U. gemeinsam mit einen anderen Vorstand den Verein vertritt, muss der umgehend kooptiert werden.
Hardy

Nelke

das mit der Satzung ist so eine Sache, für den Verein selbst gibt es keine, es ist zumindest niemandem bekannt, nur Allgemeine Vereinsvorschriften, aus welcher aber nicht hervorgeht, aus was sich der Vorstand zusammensetzen muss. Allgemein gehöhren dazu: Vorstandsvorsitzender, 2. Vorstand, Kassierer, Schriftführer und ein Fachberater. Ich habe aber nichts gefunden, woraus das erkenntlich ist, bzw. gesetzlich geregelt ist. Und mit dem "geleihten" Geld das weiss ich persönlich von der Person, von der er es sich hat geben lassen, damit er das fehlende Geld in der Vereinskasse ausgleichen kann, da er selbst keines hatte, aber da diese Person zu seiner Verwandtschaft gehört, wird diese nicht gegen ihn aussagen wollen. Also denke ich mal, haben wir da keine Chance.
Ich habe morgen einen Termin beim RA wg der Vermietung der Bar, mal sehen, was dieser mir ratet.
Liebe Grüsse Nelke.

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