sollte man zuschlagen?

Begonnen von Silka, 18. September 2013, 16:07:14

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Silka

Hallo ihr lieben,
ich habe mir erst vor einer weile überlegt, mir zusammen mit meinem freund einen kleingarten anzuschaffen. wir haben viele angebote im internet verglichen und nun gestern einen sehr schönen garten in berlin in unserer nähe angesehen.
das grundstück ist 320qm groß. darauf befindet sich ein ca. 27qm großes massives haus mit ausgebautem dach zum schlafen. das passt für uns prima, da wir sehr viel zeit im garten verbringen wollen. auf der fläche gibts es schon einige obstbäume und sie ist schön grün und abgeschirmt gelegen in mitten der kleingarten anlage.
die bisherigen pächter haben noch nicht gekündigt und auch noch nicht schätzen lassen. sie wollen als abschlagszahlung aber gern 8000€ haben. die summe kommt zustande aus dem wahrscheinlichen schätzwert von ca. 5000€ und dem betrag der in den innenausbau des tollen hauses gesteckt wurde, der ihrer meinung nach, vom schätzer nicht genügend in den endbetrag einbezogen werden würde.
unserem gefühl nach, ist diese summe gerechtfertigt und wir wären bereit sie zu bezahlen. ich habe bei meiner recherche viele grundstücke mit häusern gesehen, die ähnlich teuer sind, aber auch nicht mehr bieten.
ich frage mich nun trotzdem, ob ich vorsichtig sein sollte, auf das angebot einzugehen und über den schätzbetrag hinaus mehr zu zahlen. stimmt es denn dass die kosten die den ausbau im letzten jahr betreffen, vom schätzer nicht genügend berücksichtigt würden? und ist es demnach gerechtfertigt, dass die bisherigen pächter eine höhere summe verlangen? wir als garten neulinge, wollen unbedingt ausschließen über den tisch gezogen zu werden... deshalb wende ich mich an euch erfahrene.
der vorteil an dem garten ist, dass er uns wirklich sehr gefällt! und das beste: wir ihn wohl auch auf jedenfall haben könnten, weil sie uns den garten direkt weitervermitteln würden!

was sagt ihr dazu?

Joey

Moin,

grundsätzlich erstmal herzlichen Glückwunsch für Deine Entscheidung für einen Kleingarten!

Zum Preis kann man ohne den Garten gesehen zu haben recht wenig sagen.
Es ist eigentlich ganz einfach (Küchenpsychologie):
bezahlt nicht mehr, als der Garten Euch wert ist :-)

Daß die Summe für die Bau- und Ausbaumaßnahmen in der Schätzung nicht in der von den Altpächtern gewünschten Höhe einfließt ist normal. Daß sie dann versuchen Nachpächter zu finden, die einen höheren Preis zahlen (leider) auch.

Ihr werdet feststellen, daß im Kleingarten einiges rechtlich genau geregelt ist. Sowohl durch Bundeskleingartengesetz (BKleinG), als auch durch die jeweiligen Gartenordnungen. Das erscheint von außen manchmal spießig, sichert aber halt auch die vielen Vorteile des Kleingartens, wie der Kündigungsschutz für das Pachtland und die niedrige Pacht für die Kleingärtner.

Naja, die Diskussion wird vielerorts im Netz geführt...

Was für Euch wichtig ist:
Der Garten wird vom Verein vergeben. Selbstverständlich kann der Pächter einen Nachpächter benennen, aber das ist für den Verein nicht bindend. Also unbedingt alles mit dem Verein klären, bevor Ihr mit dem Pächter eine Absprache trefft, oder gar Geld bezahlt.

Die Laube entspricht in Größe und Ausbau nicht den Regeln des BKleinG. Dort ist eine Laubenobergrenze von 24qm festgeschrieben. Außerdem darf die Laube nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Beides scheint bei Eurem Traumgarten problematisch zu sein.

Wenn alles korrekt verlaufen würde, müßte die Laube bei Pächterwechsel auf 24qm zurückgebaut werden.

Ja, es gibt den Bestandschutz für Lauben. D.h. wenn sie Größer sind und zu DDR Zeiten erbaut, darf der Pächter sie stehen lassen, solange er sie nutzt. Aber bei Wechsel muß zurückgebaut werden.

Das wird in der Praxis manchmal locker gehandhabt. Dazu kann ich aber in diesem speziellen Fall nichts sagen. Außerdem würde eine Diskussion dieses speziellen Themas einige Seiten füllen und am Schluß wäre das einzige Fazit, daß man sich nicht einig ist...

Ich warte jetzt schon auf die Antworten auf meinen Beitrag, in dem mir das alles von den "Besser-informierten" um die Ohren gehauen wird.

Fazit für Euch: sprecht mal mit dem Verein und ggf. Bezirksverband und sprecht diese Punkte an. Die Laubengröße würde ich nur im Verein thematisieren. Wenn der Bezirksverband das offiziell weiß, könnte er sich verpflichtet fühlen, da etwas zu tun. Und wenn die Laube mit geschlossenen Augen stehen bleiben könnte wäre das ja für alle Beteiligten (momentan) das Beste.

Eine zu große Laube ist ein Grund, die kleingärtnerische Nutzung zu verlieren und dann die Kündigung der Fläche zu erhalten. Also insofern ganz klar, nur MOMENTAN das Beste.

Aber bitte: laßt Euch von dem ganzen Bürokratiekram jetzt bloß nicht verschrecken :-)

Ciao
joey



wolfram

Vosicht mit den 24 qm und dauerndem Wohnen.... bitte Bestandschutzrechte beachten (§ 18 und 20 des BKleiG)

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