Das muss man lesen! - Die Modernisierung des Kleingartenwesens

Begonnen von Disputator, 09. August 2017, 09:05:56

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Disputator

Das deutsche Kleingartenwesen kämpft um das Überleben!

Die uralten Regeln haben mit der heutigen Realität nichts mehr zu tun.

Wenn es Kleingärten auch in Zukunft noch geben soll, muss sich einiges dringend modernisieren - und das wird es auch!

Der VDGN - Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat in einem großartigen Artikel dazu Stellung genommen und einige hervorragende Vorschläge zur Modernisierung des Kleingartenwesens ausgearbeitet.

Den Artikel des VDGN findet Ihr auf der Website des VDGN unter diesem Link:

https://www.vdgn.de/rat-und-hilfe/kleingaerten/aenderungen-kleingartenwesen/

Hier der Text des VDGN von der Website VDGN.de

ZitatWas muß sich im Kleingartenwesen ändern?

Für die Modernisierung sind Umdenken und entschlossenes Handeln auf allen Ebenen der Politik nötig

Von Eckhart Beleites, Hans-Joachim Hauck, Dr. Klaus-Joachim Henkel, Dr. Michael Jagielski, Dieter Lundström, Peter Ohm, Heinz Schuster, Johann Thelen, Peter Vossen

Die derzeitige Politik ignoriert das enorme sozial-ökologische Potential des Kleingartens wie auch die seit längerem anhaltende Erosion und Deformierung des Kleingartenwesens. Sie fördert und duldet kommunale und private Grundstücksspekulation mit Kleingartenland, der in den letzten Jahrzehnten bereits weit mehr als die Hälfte der ursprünglichen Kleingartenflächen zum Opfer gefallen ist.

In Sonderheit Bundespolitik mißachtet die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und sieht jahrzehntelang über das Auseinanderfallen von geltendem Recht und Rechtstatsächlichkeit hinweg.

Politiker aller Ebenen leugnen die Tatsache, daß das geltende Recht weder den Kleingarten noch den Kleingärtner schützt einschließlich der akuten Notwendigkeit neuer, zukunftsfähiger Rechtsgrundlagen. Diese kurzsichtige Politik ist nach wie vor das Haupthindernis für eine prosperierende Entwicklung und Modernisierung eines der lebensnotwendigen Elemente des Gemeinwesens in Deutschland, und diese Politik muß sich grundlegend ändern.

Dazu bedarf es zuerst des Umdenkens der Politiker auf Bundes-, Länder- und auf kommunaler Ebene. Sie sollten erkennen und anerkennen, daß Millionen Mieter in Deutschland – vor allem in den Städten – eine wachsende Zahl von ihnen mit mehr freier Zeit und weniger Geld, ein bezahlbares Fleckchen familienfreundlichen Grüns, möglichst in Wohnnähe, benötigen, im Grunde genommen, darauf einen Anspruch haben, zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung in und mit der Natur, für eine gesunde Lebensweise, für soziale Kontakte, für gesellschaftliche Integration, und daß dies zutiefst im Interesse des Gemeinwesens liegt.

Sie sollten ebenso erkennen und anerkennen, daß die Ballungsräume angesichts des Klimawandels dringender denn je grüne Oasen brauchen, die zugleich die Quartiere aufwerten und daß das öffentliche Grün allein (Parks, Friedhöfe, Sportstätten) diese Aufgabe schon aus Kostengründen nicht zu schultern vermag, daß es in den Innen- wie in den Außenbereichen der Kommunen aus ökologischen und ökonomischen Zwängen heraus eines kräftigen privaten Grüns bedarf, das den Kommunen zudem jährlich Grünpflegekosten im Milliardenbereich erspart.

Ein solches Umdenken der Politiker aller Ebenen ist Voraussetzung dafür, daß sie ihr Verhältnis zum Kleingarten und zu den Kleingärtnern zum Positiven verändern, die Kleingärtner nicht mehr als eine etwas exotische Wählergruppe betrachten, die man mit Augenzudrücken, Sonntagsreden und Gnadenakten versucht, bei der Stange zu halten.

Der Kleingarten braucht bundesweit die rechtsverbindliche gesellschaftliche Anerkennung als unverzichtbares und unantastbares hohes soziales und ökologisches Potential, und die Kleingärtner brauchen die Achtung und Anerkennung als wertvolle und unverzichtbare Dienstleister des Gemeinwesens, Ehrenamt und bescheidene Investitionen mit eigenem Geld eingeschlossen.

Wenn die Politiker und die regierenden Parteien dies erkannt und anerkannt haben, geht es um die daraus zu ziehenden praktischen Konsequenzen:

1. Die Praxis, Kleingartenland als ,,vorgehaltenes Bauland" zu behandeln, muß beendet und dauerhaft gesetzlich unterbunden werden. Sollte im Ausnahmefall eine Parzelle für einen dringenden Zweck des Gemeinwesens benötigt werden, müssen vor eine Umwidmung höchste parlamentarische Hürden gesetzt sein. Standortsicherheit im Innen- wie im Außenbereich und das Vorhalten einer bedarfsgerechten Kleingartenfläche sollten oberste gesetzliche Priorität erhalten. Dazu müssen die für Kleingärten benötigten Flächen dauerhaft aus dem Grundstücksmarkt herausgenommen und gesetzlich wie baurechtlich als Grünflächen (Dauerkleingartenanlagen) geschützt und auch die nach § 16(2) bzw. § 20 a Bundeskleingartengesetz geschützten Anlagen in der Praxis als Dauerkleingartenanlagen respektiert werden. Damit sind Kleingartenflächen ähnlich entwertet wie Flächen in Naturschutzgebieten, und der Grundstückseigentümer kann sich glücklich schätzen, dennoch eine Pacht zu erhalten.

Dem derzeitigen Konstrukt der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, dem in Gestalt des Kleingartenlandes möglicher Ertrag verlorenginge, was nur durch Askese der Kleingärtner grundgesetzlich zu rechtfertigen sei, wird damit der Boden entzogen. In der Verantwortung der Kommunen liegt es zu entscheiden, welche Flächen aus sozialen und ökologischen Erwägungen heraus als Dauerkleingartenflächen ausgewiesen und damit dem Grundstücksmarkt entzogen werden und welche Flächen den Sondergebieten, die der Erholung dienen, zugeordnet werden, deren Nutzungsbedingungen dem Bürgerlichen Recht sowie Angebot und Nachfrage unterliegen.

In der Verantwortung der Kommunen liegt es ebenso – als obligatorischer Teil des Stadtumbaues –, für eine kräftige Revitalisierung des Kleingartens in den Innenbereichen sowie für einen öffentlichen Zugang zu sämtlichen Kleingartenanlagen einschließlich einer effizienteren städtebaulichen Verbindung von öffentlichem und privatem Grün Sorge zu tragen.

2. Die Kleingärtner müssen finanziell entlastet werden. Angesichts ihrer sozialen und ökologischen Leistungen für das Gemeinwesen und ihrer Sozialstruktur verbietet es sich, den Kleingärtnern auch noch die öffentlich-rechtlichen Lasten einschließlich Grund- und Zweitwohnungssteuer aufzubürden, die inzwischen vielerorts die Höhe des Pachtzinses erreicht und überschritten haben.

Diese Verpflichtung gehört aufgehoben. Die Kleingartenpacht muß in Verbindung mit einem starken, langfristigen Kündigungsschutz weiterhin eine sozialverträgliche gesetzliche Begrenzung behalten.

In Abhängigkeit von der Intensität der Kleingartennutzung (Tagesgärtner mit Laube einfacher Ausführung, Wochenend- oder Sommerbewohner mit Ver- und Entsorgung der Laube, Dauerbewohner) könnte die Pacht aber durchaus im Rahmen eines gesetzlich definierten Korridors gestaffelt werden. Und für sozial schwächere Familien müssen Sonderkonditionen für den Erwerb und die Bewirtschaftung eines Kleingartens gelten.

3. Der Widerspruch zwischen geltendem Recht, Rechtstatsächlichkeit und zeitge-mäßen, familiengerechten Mindeststandards muß aufgelöst werden. Das Bundeskleingartengesetz in Verbindung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung bestimmt, daß Kleingartenanlagen, in denen etwa ein Drittel der Lauben über Ver- und Entsorgungseinrichtungen verfügt, dem Leitgedanken des Gesetzes widersprechen und im Streitfalle als Erholungsgrundstücksanlagen nach bürgerlichem Recht zu behandeln sind.

Das gefährdet den Status der Mehrzahl der Kleingartenanlagen in Deutschland und behindert die Entwicklung eines attraktiven familiengerechten Kleingartenwesens. Die Laube ,,einfacher Ausführung" mit 24 m2 Grundfläche, ohne Wasser- und Stromanschluß und mit Übernachtungsverbot ist familienunfreundlich und durch die (gesetzwidrige) Praxis vielerorts ohnehin überlebt.

Strom, Wasser, ökologische Abwasserbehandlung müssen Standard werden. Die zulässige Laubengröße muß familienfreundlich und zeitgemäß definiert sein. Sämtliche rechtmäßig errichtete Lauben müssen legalisiert werden, unabhängig von ihrer Laubengröße. Übernachten und Sommerwohnen müssen erlaubt sein, ebenso in einem vertretbaren Umfang entsprechend der vorhandenen Infrastruktur das Dauerwohnen (wie im Falle der Sachenrechtsbereinigung in den neuen Ländern ohnehin gängige Praxis), einschließlich einer zulässigen Rechtsnachfolge.

Zugleich sollte eine obligatorische Erschließungspflicht der Kommune für Kleingartenanlagen mit Sommer- und/ oder Dauerbewohnern gesetzlich ausgeschlossen werden. Die Drangsalierung von Kleingärtnern durch Kommunen und Zwischenpächter wegen Laubenrückbaues und Wohnverbotes muß ein Ende finden.

4. Die gesetzlich verordnete sogenannte ,,kleingärtnerische Nutzung" sollte durch den freiwilligen Obst- und Gemüseanbau ersetzt werden. Entscheidend ist, daß der Kleingarten Grünfläche bleibt, daß nur ein bestimmter Teil versiegelt werden darf. Ob das Grün ein Nutzgarten oder ein Ziergarten ist, sollte der einzelnen Kleingärtnerfamilie überlassen bleiben. Es ist sozial und ökologisch gleichwertig.

5. Die kleingärtnerische Selbstverwaltung muß modernisiert werden. Das derzeitige Zwischenpachtprinzip, das den Zwischen-pächter zum Erfüllungsgehilfen des Grundstückseigentümers degradiert, gebunden an das 1919 geschaffene Institut der sogenannten ,,kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit", die kommunale wie private Grundstücksspekulation nicht zu verhindern vermochte, sind obsolet geworden. Sie sind durch neue, zeitgemäße Formen der Selbstverwaltung und kommunalen Partnerschaft zu ersetzen, die rechtlich auf ausgewogenen, gleichwertigen, dem Interessenausgleich dienenden Gestaltungs- und Vetorechten von Kleingärtnern und Grundstückseigentümern beruhen.

6. Demographische Veränderungen beeinträchtigen derzeit mancherorts die Nachfrage nach Kleingärten. Das ermahnt zu höherer Geschwindigkeit in der Modernisierung der Rechtsgrundlagen, um den Kleingarten für Familien attraktiver gestalten und in die Innenbereiche der Kommunen zurückholen zu können.

Durch eine deutliche Verminderung der finanziellen Belastung der Kleingärtner sowie durch anspruchsvolle Kleingartenentwicklungspläne könnten die Kommunen dazu einen wertvollen und rasch wirksamen Beitrag leisten. Demographische Veränderungen müssen als eine zusätzliche Chance zur innovativen Höherentwicklung des Kleingartenwesens als sozialer, ökologischer und städtebaulicher Faktor verstanden und gehandhabt werden. Sie dürfen nicht zu Kleingärten als Auslaufmodell und zur kalten Enteignung von Kleingärtnern führen, auch eingedenk der Forderung des vormaligen Präsidenten des Bundes Deutscher Gartenfreunde (BDG) Ingo Kleist, ein Drittel der Kleingärten in den neuen Ländern aus demographischen Gründen zu liquidieren.

7. Das ,,Essener Modell" des Flächenankaufs durch Kleingärtnervereinigungen und die Bewirtschaftung von Kleingärten auf selbstgenutztem eigenem Grund und Boden sollte eine gesetzliche Grundlage erhalten und breit verallgemeinert werden. Es bedarf zudem eines gesetzlichen Verbotes des Verkaufs von landeseigenem oder kommunalem Kleingartenland an private Investoren.

Der VDGN, in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für ein modernes Kleingartenwesen, tritt seit Jahren für diese Veränderungen und für eine entsprechende Novellierung des Bundeskleingartengesetzes ein (vgl. auch VDGN-Ratgeber ,,Muß ich Angst um meinen Kleingarten haben?", Teil Dokumentation).

Das Bundesbauministerium hat unlängst eine Studie ,,Zur städtebaulichen ökologischen und sozialen Bedeutung des Kleingartenwesens" veröffentlicht, die diese Forderungen prinzipiell bestätigt (vgl. auch Heft 7-2008, S. 19).

Nun ist die Reihe an den im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien, an den in den Landtagen und in den Stadtparlamenten wirkenden Parteien und an den kommunalen Spitzenverbänden, die seit längerem anhaltende Erosion des Kleingartenwesens, das Auseinanderfallen von Gesetz und Rechtstatsächlichkeit durch eine rasche und zukunftsweisende Novellierung des derzeitigen Bundeskleingartengesetzes zu beenden.

Der Bundesgesetzgeber ist dabei in der Pflicht, mit einem neuen, zeitgemäßen sozial-ökologischen Leitgedanken des Bundeskleingartengesetzes der Entwicklung des Kleingartens in Deutschland Zukunft, Raum und neue, familienfreundliche Impulse zu geben. Die Förderung des Kleingartenwesens gehört in die Verfassungen aller Bundesländer. Und die Kommunen sind gefordert, ihre baurechtlichen Befugnisse zum Schutz und zur Förderung des Kleingartens auszuschöpfen sowie berechenbarer, zuverlässiger Partner der kleingärtnerischen Selbstverwaltung zu sein und dies in speziellen Entwicklungsprogrammen organisatorisch umzusetzen.

Engagiertes politisches Handeln ist gefordert. Der aktiven Unterstützung des VDGN kann es weiterhin gewiß sein.

Puma

Finde ich sehr gute Punkte, die Kleingärtnerei ist auf jeden Fall ein Gut, das auch in der modernen Zeit erhalten bleiben sollte und finanzierbar sein sollte

Becruily

Das stimmt - leider sehen das nicht alles so ...

Witti

Finde ich gut was VDGN schreibt. Besser als wie es jetzt ist. (Diktatur)

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