Fehlendes Wertermittlungsprotokoll bei Pächterwechsel

Begonnen von Rollrasen, 19. August 2017, 13:44:46

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Rollrasen

Hallo liebe Parzellenbesitzer,

aus Unwisssenheit und nicht ausrecheichenden Rechercheergebnissen im Netz möchte ich mich mit meiner Frage gern an ein paar erfahrenere Kleingärtner wenden.

Folgendes Problem:

Wir haben vor ca. einem Jahr einen Kleingarten übernommen, bei dem uns aber kein Schätzungsprotokoll vorliegt. Auf Nachfragen diesbezüglich bei Vorpächter und Verein wurde damals ausgewichen und vermutlich haben wir vermutlich einen zu hohen Preis bezahlt bei der Übergabe.

Im Pachtvertrag ist das Protokoll als Anlage zwar eindeutig aufgeführt, wurde aber vom Verein händisch rausgestrichen, verbunden mit der Auskunft, dass das zwischen Alt- und Neupächter geklärt wird.

Nun möchten wir den Garten selber gern weitergeben aus privaten Gründen und man verlangt nun von uns  erstens eine Wertermittlung durchzuführen und zweitens nach Kleingartengesetz einen Bepflanzugszustand herzustellen, der nicht mit dem Kleingartengesetz kollidiert (Koniferen entfernen etc...)

Da uns der Garten in einem wesentlich schlechteren Zustand übergeben worden ist, als er sich im Moment befindet, aber gar keine Grundlage über den tatsächlichen Wert vorhanden ist, befürchten wir nun auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben, was Ablösesumme und eventuellen gärtnerischen Rückbau angeht.

Wie ist in so einer Situation zu verfahren? Kann man bei so einem Vertrags-Verstoß den Verein in die Pflicht nehmen? Welche Möglichkeiten hat man, sich an dieser Stelle gütlich zu einigen?

Ich muss dazu sagen, dass die Zustädigkeit im Verein diesbezüglich wohl schon einige Probleme mit dem Stadtverband hat aufgund o.g. Versäumnisse.

Vielen Dank schon mal für Hinweise und Antworten.

Hardy

Die Wertermittlung selbst wird durch geschulte Fachkräfte vorgenommen. Die
Ausbildung, Erfassung und Bestellung dieser Personen übernimmt die jeweilige als
Verpächter fungierende kleingärtnerisch-gemeinnützige Organisation. Die Pflicht des
abgebenden Pächters zur Wertermittlung des Kleingartens ergibt sich regelmäßig aus
dem Pachtvertrag. Die Wertermittlung soll weiterhin dazu dienen, dem neuen
Pächter eine Parzelle zu übergeben, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der
künftige Kleingärtner darf davon ausgehen, dass die ihm übergebene Parzelle dem
gewünschten (vorgeschriebenen) Standard entspricht.

Hallo Rollrasen, o.a. steht in beim LV der Kleingärtner Sachsen, auch sicher bei Dir in ähnlicher Form (vll. im SV) als Vorschrift zur Verfügung. Guck Dir diese erst mal an und fordere Deinen Vorstand auf das alte Wertschätzungsprotokoll Dir vorzulegen und sichere Dir die Unterstützung des SV dazu.
Da hast Du das vorher unterschätzt und die "Korrektur" ebenfalls.
Evtl. brauchst Du Hilfe durch einen RA?

Hardy

Rollrasen

Danke Hardy!

den SV habe ich diesbezüglih schon gefragt, wie es sich bei der Sachlage verhält (warte noch auf Antwort). Ein altes Schätzprotokoll gibt es meines Wissens nicht. Der Verein hat das m.W. immer Alt- und Neupächter unter sich regeln lassen. So wurde es mir damals auch gesagt bei der Gartenübernahme.

Nun ist der SV wohl auf den Mißstand aufmerksam geworden und damit sollen für meine bevorstehende Weitergabe eben andere (bzw. nach Kleingartenverordnung gültige) Regeln gelten.

Da ich damals mehrfach gefragt habe, wie es mit so einer Schätzung aussieht, sehe ich mich aktuell eben übervorteilt, da sich der KGV eben auf Kosten der Pächter saniert, wenn man so will.

Ich habe seinerzeit einen Betrag X gezahlt für einen Garten, der nun in wesentlich gepflegteren Zustand ist und sehe eigentlich davon ab hier zu Gunsten des Vereins drauf zu zahlen, wenn es keine Bemessungsgrundlage gab.

Deswegen auch die Frage, wen man hier eigentlich zu Verantwortung ziehen kann.

Schöne Grüße
Rollrasen

Hardy

Wir haben vor ca. einem Jahr einen Kleingarten übernommen, bei dem uns aber kein Schätzungsprotokoll vorliegt. Auf Nachfragen diesbezüglich bei Vorpächter und Verein wurde damals ausgewichen und vermutlich haben wir vermutlich einen zu hohen Preis bezahlt bei der Übergabe. Rollrasen, seit wann ist Dir bekannt, dass dazu ein Schätzprotokoll vorzuliegen hat?

Im Pachtvertrag ist das Protokoll als Anlage zwar eindeutig aufgeführt, wurde aber vom Verein händisch rausgestrichen, verbunden mit der Auskunft, dass das zwischen Alt- und Neupächter geklärt wird.

Nun möchten wir den Garten selber gern weitergeben aus privaten Gründen und man verlangt nun von uns  erstens eine Wertermittlung durchzuführen und zweitens nach Kleingartengesetz einen Bepflanzugszustand herzustellen, der nicht mit dem Kleingartengesetz kollidiert (Koniferen entfernen etc...)Rollrasen, die Wertermittlung wird durch extra geschulte Mitglieder (sicher nicht aus Deinem e.V. gemacht).Die stellt der SV oder der BV zur Verfügung.
War Dir schriftlich bei der Übernahme Mängel wegen dem Bepflanzungszustand bekannt? (im Pachtvertrag z.B.).
Wenn der Vorstand jetzt von Wertermittlung+von Koniferen spricht, warum nicht bei der Übernahme.

Insofern kann ich nur raten, die Entscheidung des SV abzuwarten.

Rollrasen

Hallo Hardy,

zu 1: Das it dem Protokoll ist mir damals in soweit ein Begriff gewesen, dass es zur Ermittlung des Gartenwerts dient und eine Richtline zu den Übernahmekosten darstellt.
Auch wenn es naiv klingt, ich bin davon ausgegegangen, der Verein hat da Gestaltungsmöglichkeiten was die Übernhameregelungen angeht. Heute bin ich schlauer und weiß, ich es ist seine Pflicht, das Regelwerk einzuhalten.

Nachdem ich mich nun versucht habe zu belesen, soll das protokoll eher dazu beitragen den Garten in einen nach Kleingartengesetz festgelgten Zustand zu bringen, damit die gärtnerischen Richtlinien beibehalten werden unter Berücksichtung des Zustandes. So dass Alt- und Neupächter eine faire Grundlage haben.

Dieses wurde mir damals aber verweigert, ergo habe ich keins was eine Aussage über den damaligen Zustand macht.

zu 2: Über etwaige gärtnersche Mängel ist mir soweit nichts bekannt, bis auf das Koniferen-Problem, was mir kürzlich nochmal verdeutlicht wurde seitens des Vereins. Schriftlich festgehalten wurde das aber damals nicht. Die Koniferen stehn genau so da wie damals (Auch Bambus, was ebenfalls nicht erlaubt ist, m.E.). Abgesehen davon haben wir Beete und Rasen erstmal wieder in einen nutzbaren Zustand gebracht. Es lag einfach vieles Brach. Auch alte gestapelte Pflaster- und Begrenzungsteine haben wir in Eigenregie entsorgt, die dort auf dem Gelände lagen. Ich denke das wären alles Arbeiten/Punkte, die in so einem Protokoll hinterlegt sein sollten.

Dass ich das Recht gehabt hätte den ganzen alten Schrott einer Teichanalage, veraltetes und kaputtes Gartenzubehör entfernen zu lassen seitens Altpächter, darauf wurde ich ebenfalls nicht hingewiesen.

Auch wenn es vielleicht meine Pflicht ist, mich da eingängig im Vorfeld zu informieren, finde ich es doch zeimlich fragwürdig wied er Verein mit Neupächtern umgeht. Man knn schließlich nciht alles wissen und eine gewisse Aufklärungspflicht unterstelle ich einfach mal.

Zumal ich auch selber dafür sorgen muss jetzt einen Wertermittler kommen zu lassen, darum kümmert sich der Verein ebenoswenig, durfte ich selber organisieren.

Grüße
Rollrasen

Hardy

§ 11 Abs. 1 BKleingG:

"Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von den Ländern aufgestellt oder von einer Kleingärtnerorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 sind darüber hinaus die für die Enteignungsentschädigung geltenden Grundsätze zu beachten."
Rollrasen, diese Regeln der Wertermittlung brauchst du, sh. § 11 BKleingG. Hat dein Gartenvorstand sie nicht, musst du bei den übergeordneten Vorständen nachfragen und aushändigen lassen. Dass du selber nach Wertermittlern grasen sollst, geht zu weit und ist Aufgabe der Vorstände. Auch, dass es üblich ist, die dort fixierten Gebühren zu zahlen.
Ich hatte bei meiner 1. Antwort auch von einem RA geschrieben. Hast du eine RSV? Nutze diese!
Hardy
P.S. solltest du eine E-Mail-Adresse haben, kannst du mich anschreiben.

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