Zahlung einer nicht-rückzahlbaren Sicherheitsumlage

Begonnen von parathion, 02. April 2018, 15:12:22

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parathion

Hallo erstmal an alle in diesem Forum.
Ich bin ganz neu hier, sogar ganz neu was einen Kleingarten anbelangt - nicht so neu was rechtliche Dinge angeht, dennoch bräuchte ich hier mal einen Rat, bzw. eine Bestätigung meiner Vermutung:


Ich habe also nun meinen Pachtvertrag trotz Hinweis auf die "nicht-zurückzahlbare Sicherheitsumlage" unterschrieben. Im nachhinein habe ich mir die Passage dazu im Pachtvertrag und dann auch in der Satzung durchgelesen.

Im Pachtvertrag steht: "§3 Abs. 3 - Der Pächter hat eine Sicherheitsumlage nach den geltenden Beschlüssen des Verbandes sowie des Vereins (siehe §13 Zusatzvereinbarung) zu entrichten"

"§13 - Zusatzvereinbarungen - Es wird nachstehend weiter vereinbart: Zahlung einer nichtzurückzahlbaren Umlage in Höhe von 150,00 Euro, zahlbar sofort auf das Konto......."


Nun lese ich in der Satzung unter §10 (Finanzierung des Vereins) Folgendes: "Bei Übernahme eines Gartens ist durch den Pächter eine nichtrückzahlbare Sicherheitsumlage von 150,- Euro an den Verein zu entrichten. Diese Sicherheitsumlage dient zur Abdeckung möglicher finanzieller Leistungen, welche der Pächter aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr leistet bzw. leisten kann oder will (offene Rechnungen, Rückbau von Gebäudeteilen usw.)"

Daraus verstehe ich nun, dass diese Sicherheitsumlage eigentlich eine einfache Kaution darstellt. Nun sagen die aber, dass ich das Geld am Ende meiner Mitgliedschaft in dem Verein so oder so nicht mehr wiederbekomme, egal ob ich allen meiner Verpflichtungen nachgekommen bin oder nicht.

Dies würde also bedeuten, dass - sofern ich alle Forderungen vor Beendigung meiner Mitgliedschaft erfüllt habe - sich der Kleingartenverein durch die Einbehaltung meiner "Sicherheitsumlage" auf meine Kosten daran bereichert, denn eine rechtliche Basis ist m.E. zur Einbehaltung nicht gegeben... ODER SEHE ICH DAS FALSCH ??

PIT

Hallo neuer gartenfreund !
Wichtig ist immer alles vorher und gründlich lesen und nachfragen ehe man unterschreibt !!!
wir haben Ähnliches auch, da bei uns viele garten haben wollen, nach 1-2 Jahren rumgammeln, nichts machen nichts zahlen usw.
Für solche Fälle wird am Ende bei Abgang, Rauswurf . . . das Geld verrechnet !!!
Wenn bei Euch steht : NICHTRÜCKZAHLBAR !!!, dann brauch man auch keine Erläuterung geben, dann ist es eine Bereicherung.
Das wäre dann eine sehr hohe " AUFNAHMEGEBÜHR " !!!
Gruß , viel Erfolg.

parathion

Nunja, die "Aufnahmegebühr" sind laut Satzung 5,00 Euro, dann kommt hinzu der jährliche Mitgliedsbeitrag von 15,00 Euro. Beides habe ich bezahlt. Es kann sich also NICHT nochmal um die Aufnahmegebühr handeln. Eine Kaution sollte je generell zu erstatten sein und die Gründe zur Erhebung dieser "Sicherheitsumlage" gleichen der einer Kaution. Darum wundere ich mich halt warum man sagt dass der Betrag nicht zu erstatten wäre. Es steht zwar so in der Satzung geschrieben, aber ich glaube nicht dass das - egal ob Vertrag unterschrieben oder nicht - rechtlich überhaupt zulässig ist ??!

Hardy

Hallo neuer Gartenfreund, na sicher, ist eine Kaution zurückzuzahlen. Aber Du hast Dich auf dieses Modell , ich nenne es mal so "Bedingungseintritt in den Gartenverein" per Unterschrift eingelassen. Falls Du eine RSV hast sprich mit dem Versicherer, ob es da Wege gibt, denn hier im Forum ist das keine Rechtsauskunft.
Hardy

PIT

Hardy hat Recht, warum fragst Du hinterher, man muß vorher fragen und alles klären und dann unterschreiben und dann bezahlen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß PIT

kuhao1

Hoffentlich gehts euch gut streiten ist keine Lösung

PIT

Hallo letzter " FREUND",
wir streiten uns nicht, die Antworten sollen dem Frager helfen und zeigen, was er alles falsch gemacht hat.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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