Frage zur Schätzung/ Werteremittlung

Begonnen von vetereiner, 12. Oktober 2019, 10:52:45

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vetereiner

Hallo liebe Gartenfreunde,

Wir geben nach 5 Jahren unseren Garten ab. Nach der Wertermittlung wurde uns mittgeteilt, dass wir einen dreistelligen Betrag für die "Entsorgung" eines teils unserer Laube in Rechung gestellt bekommen, weil diese zu groß ist (keine Baugenehmigung). Vor 5 Jahren haben wir allerdings einen mittleren dreistilligen Betrag für eben diese laube bezahlt. Da die Größe der Laube/Baugenehmigung schon danmals bekannt gewesen sein muss, ist meine Frage ob es eine Möglichkeit gibt diese Schätzung anzufechten!? Oder haben wir Pech gehabt, weil wir vor 5 Jahren nicht richtig aufgepasst haben?

Besten dank für Antworten im Voraus.

peter

Ich denke das Ihr vor 5 Jahren eine Kopie des Gutachtens
bekommen habt.Sollte sich in dem Gutachten nicht derartiges
stehen,würde ich innerhalb 4 Wochen EINSPRUCH erheben.
8)

michalski0709

Also generell gilt. Laube darf nicht größer als 24 qm sein. Auch ein Wertermittler hat die Pflicht, die Laube nach den Wertermittlungsrichtlinien zu bewerten. Wenn dieser einen Fehler in der Ermittlung gemacht hat, sollte eigendlich der Verband , wo der Ermittler herkommt, das Gutachten gegenprüfen. Wenn er dieses nicht gemacht hat und im Gutachten nichts von Abriss des zu großen Gebäudeteils drin stand kannst du dich auf das vorherige Gutachten beziehen. Da du die Wertermittlungsrichtlinien nicht kennst, hast du im guten Glauben der Richtigkeit des Gutachten den Pachvertrag unterschrieben. Ich würde beim Verband Nachfragen ob Laube in der Vergangenheit seit jeher mit der zu Grßen Fläche ohne Auflagen weiterverpachtet worden ist.

imGarten1955

Wertermittlung ist ja gut und schön aber letztendlich  entscheidet der Markt über den Wert. Wenn keine Nachfrage besteht ist der Wert wohl ehr negativ anzusetzen (Entsorgungskosten).

diabel

Aus meiner Sicht sollte zuerst geprüft werden mit welchen Abmessungen der Bau der Laube genehmigt wurde. Vielleicht erledigt sich dadurch einiges.

Martina Hinteregger

Würde mich an deiner STelle an eine Immobilienbewertung wenden. Die könntent den Wert deines Gartens am Besten bestimmen.

diabel

Hallo Martina Hinteregger,

Kleingärten sind keine Immobilien! Die Wertermittlung erfolgt nach der Wertermittlungsrichtlinie des zuständigen Landesverbandes.


Julia Meinrat

Für die Wertermittlung solltest du dich am Besten an einen Immobiliengutachter wenden. Der kann dir das am verlässlichsten sagen.

Rosa

Julia, vetereiner kann keinen Immobiliengutachter nehmen, da nur die Wertermittler des Verbandes zuständig sind.

diabel

Auch bei der Abgabe des Gartens muss die Satzung des Vereins berücksichtigt werden. Unter anderen regelt diese den Ablauf des Wertermittlungsverfahrens. So ist nach der Satzung der Vereinsvorstand für die Bestellung des Wertermittlers bzw. des Wertermittlungsausschusses zuständig. Ebenso legt sie fest, auf welcher Grundlage die Wertermittlung erfolgt, i.d.R. nach den Wertermittlungsrichtlinien des zuständigen Landesverbandes.

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