Geerbte Gartenlaube

Begonnen von SharbaN86, 14. Mai 2020, 17:38:11

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SharbaN86

Hallo alle zusammen,
Ich hoffe Ihr könnt mir vllt etwas weiter helfen.

Mein Opa und meine Oma haben 2002 eine Laube GEKAUFT und das Land dazu von Oranienburg GEPACHTET. Leider verstarb mein Opa 2005 sodass meine Oma dann die einzige Pächterin war. Sie hat wieder Kontakt zu einem Jugendfreund gefunden und hat ihn als Mitpächter 2014 eintragen lassen. Im Dezember starb meine Oma dann und jetzt geht es um die Pachtverhältnisse sowie den Besitz der Laube. Um es kurz zufassen, mein Vater erbt die Laube aber Pächter ist der Jugendfreund meiner Oma. Mein Vater wäre gerne der Pächter, da ihm die Laube laut erbe zu steht. Natürlich möchte der Jugendfreund sein Pachtverhältnis nicht aufgeben.

Kann mir jemand sagen wie man da am besten vorgeht?
Derzeit geht nur noch der Jugendfreund zum Garten sowie in die Laube, weil er der Meinung ist, es ist alles seins, könnte man das Schloss des Hauses auswechseln damit er da nicht mehr ein und aus geht?

Rosa

Laube und Anpflanzungen gehören dem Vater. D.h. wahrscheinlich nicht alle Anpflanzungen.
Der Jugendfreund hat kein Recht die Laube zu betreten. Den Garten als solches - ja.
Der Vater müsste hier den Jugendfreund mit einer Fristsetzung die Herausgabe des Gartenhauses verlangen.

Der Verein braucht den Vater aber nicht als Mitlgied und Pächter aufnehmen. Er kann den Vater i.d.R. ohne Begründung ablehnen.
Hat der Vater einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt? Wenn nein, sollte er es so schnell wie möglich machen.

Dies Problem ist für den Verein nicht ohne weiteres zu lösen. Es wird wahrscheinlich so sein, dass dies ein Anwalt klären muss.




verbandsfrei

Dein Vater sollte dringend eine einvernehmliche Lösung finden. Denn in der jetzigen Situation wird dein Vater im Erbfall zwar Eigentümer der Laube und auch sämtlicher von deinen Eltern eingebrachter bzw. von ihnen übernommener Anpflanzungen. Allerdings hat er mangels Pachtvertrag kein Nutzungsrecht an Grund und Boden. Das übt der Freund als Pächter aus. Er kann deshalb von deinem Vater die Beseitigung der Laube fordern. Wenn er das realisiert, ist er natürlich in einer deutlich besseren Verhandlungsposition.

Da offenbar kein Weg rangeht, dass dein Vater Pächter wird, sollte eine Nutzungsvereinbarung über Laube (und Pflanzen) getroffen werden. Denkbar wäre etwa eine Art Miete oder ein vergleichbares Nutzungsentgelt.

Sollte sich nicht abzeichnen, dass dein Vater in absehbarer Zeit auch oder alleiniger Pächter wird, wäre über einen Verkauf der Laube und der Pflanzen durch die Oma an den Freund nachzudenken.

Falls zwischen Vater und Freund kein vernünftiger Dissens möglich sein sollte, wäre vor der kostenintensiven und nicht immer erfolgversprechenden Einschaltung eines Anwalts der Gang zum Friedensrichter (bei der Gemeinde) anzuraten. Der kostet meist nur um die 30-50 € (je nach Gebührenfestlegung von Land und Gemeinde).

SharbaN86

Hallo, ich danke euch erst mal sehr für eure Antworten.
Da der Jugendfreund in dem letzten Jahr ca. 20.000 Euro an umbauarbeiten in das Haus gesteckt hat, denke ich weniger das er das Haus abgerissen haben möchte. Er hatte auf ein Telefonat heute auch gesagt das wenn es Hart auf Hart kommt, wird er wohl das Feld räumen... wie geht man dann vor? Muss er sich aus dem Pachtvertrag austragen lassen? Ich denke das es kein Problem ist, mit meinem Vater den Pachtvertrag weiter laufen zu lassen, das Pachtverhältnis ist seit 20 Jahren in der Familie und meine Oma war leider so Doof und hat ihn zum Schluss eintragen lassen:(

Rosa

Hat denn der Vater einen Mitglieds-Aufnahmeantrag gestellt?
Was sagt der Vorstand dazu? Ist bereits ein klärendes gespräch geführt worden? Hier, zwischen Vorstand, Erbe und Jugendfreund?

SharbaN86

Nein einen Mitglieds- Aufnahmeantrag wurde nicht gestellt. Wir haben mit der Dame  aus Oranienburg Telefoniert und auch Schriftverkehr gehalten, genau mit der Dame die für das Pachtverhältnis zuständig ist. Uns wurde gesagt sie werden alles Prüfen und sie wissen bescheid, dass wir es gerne Pachten würden. Gespräche wurden bis jetzt nicht geführt ausser mit dem Jugendfreund...

Rosa

Prüfen ist die eine Sache. Tatsachen schaffen die Andere.

Fakten sind etwas anderes. Folgendes würde ich tun:
1. Aufnahmeantrag stellen - hier muss der Vorstand reagieren.
2. Gleichzeig Termin mit dem Vorstand vereinbaren.

Wie gesagt, der Vorstand braucht den Erben weder als Mitglied noch als Pächter aufnehmen.

Sollte der Jugendfreund den Garten räumen, hätte er einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Erben. Hier stellt sich aber noch die Frage,ob die Umbaumaßnahmen an der Laube vom Vorstand abgesegnet worden sind?

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