Pächterwechsel: wer trägt Kosten für Rückbau/Müllentsorgung etc.?

Begonnen von SeriousDan, 19. September 2022, 08:02:45

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SeriousDan

Liebe Gartenfreunde,

nach langem Warten sind wir nun kurz davor, einen Kleingarten in Berlin zu bekommen. Letzte Woche fand die Wertermittlung statt. Zu dem Termin hatte ich ein paar Fragen formuliert, die mir der Gartenvorstand und die Vorpächter so gut es ging beantwortet haben. Die Laube im Garten ist mit knapp 32m² viel zu groß. Da kommt höchstwahrscheinlich nur ein Rückbau in Frage. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das dann alles Aufgabe der Vorpächter bzw. wird es bei der Wertermittlung berücksichtigt, so dass wir dann für den Rückbau finanziell entschädigt werden würden. Korrekt? Darüber hinaus steht noch unmengen an Schrott hinter der Laube, der ja sicher auch vom Vorpächter entfernt werden muss, korrekt? An sich bin ich bisher immer davon ausgegangen, jedoch hat mich eine Anmerkung des Gartenvorstands stutzig gemacht:

Der Vorpächter hat in seinem Unterpachtvertrag – wo er den Garten übernommen hat 2011 – keinerlei Auflagen erhalten um etwas – was evtl. durch Schätzer beanstandet wurde – zu verändern. D.h. was jetzt die Schätzer beanstanden oder was ihr selber für euch Beanstandet müsst alles ihr selber tragen.

Meiner Meinung nach, hat der Vorpächter mit der Zahlung seiner Kaufsumme von 2011 auch alle sich in dem Garten befindlichen "Gegenstände" übernommen und ist dementsprechend auch dafür verantwortlich, diese zu entsorgen, so es denn auferlegt wurde, so dass die obige Aussage für mich keinen Sinn macht.

Ich habe mich bisher nicht weiter dazu geäußert und warte jetzt das Wertermittlungsprotokoll ab. Da müsste das ja dann auch alles korrekt drinstehen. Liege ich in diesem Fall falsch oder hat da der Vorstand etwas durcheinander gebracht?

Vielen Dank für eure Hilfe.
VG SeriousDan

peter

Ich würde dem Vorstand noch einige schulungen empfehlen. Im Gutachten sollte geschrieben sein:
alles was entfernt werden muss Altpächter oder Preis des Garten nach unten korrigieren .
Das Garten Haus darf nur 24 qm haben.

SeriousDan

Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin gespannt, was das Wertermittlungsprotokoll sagt, erwarte jedoch genau das, was du geschrieben hast.

VG SeriousDan

Sunnymaus

Leider wirst du auf deine Kosten sitzen bleiben.  Du wirst nicht so viel Geld erhalten dass du sagen könntest der Garten hat sich gelohnt. Mein Nachbar hat letztes Jahr ein Garten übernehmen und wartet bis heute auf die Entschädigung zusätzlich kamen mehr als 15000euro Euro kosten für wiederaufbau....
In Berlin einen Garten zu übernehmen ist immer sehr teuer...wo in Berlin hast du denn den Garten erhalten??

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