Rasenmähen und Gartenordnung

Begonnen von Carolin, 01. August 2000, 19:46:44

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Carolin

Eine kleine Geschichte:

Hubert K. ist begeisterter Kleingärtner, in Vollzeit berufstätig und möchte sich gern an die Gartenordnung halten.

Das heisst: er darf werktags (um 18:00 h hat er Feierabend) nur bis 19:00 h den Rasen mähen, bis er nach der Arbeit im Garten ankommt, schafft er das nicht mehr.
Am Samstag muß er vormittags den Großeinkauf für die Familie erledigen, da schafft er es erst gegen 12:00 h in den Garten - aber von 13-15:00 h darf er auch nicht mähen. Am Samstagnachmittag hat sich Besuch angemeldet, weil das Wetter schön ist. Hubert überlegt: soll ich den Besuch ausladen, damit ich endlich mal den Rasen mähen kann??? Am Sonntag ist das Mähen generell verboten, da schafft er es auch nicht. Und werktags.....siehe oben.
Hubert hätte auch gern so einen gepflegten Rasen wie all die Rentner um ihn herum, die den ganzen Tag Zeit haben. Aber er schafft es generell nur mit Streß und hängender Zunge, sein Grün mal zu kürzen. In dieser Hinsicht - glaubt er - orientiert sich die Gartenordnung nicht am berufstätigen Menschen.

Erdfloh

Hallo Carolin,
es gibt eine ganz tolle Möglichkeit:
Unter den eingeladenen Gästen einen Wettbewerb veranstalten.
Dazu wird der Rasen in Streifen eingeteilt. Jeder darf nun
einen Streifen mähen (Zeit wird gestoppt).
Als Belohnung gibt es dann aber den Kaffee und Kuchen für
alle.
2. Möglichkeit: einen Rentner suchen, der keinen eigenen
Garten hat aber gerne mähen würde.
Herzliche Grüße
vom Erdfloh

Carolin

Hallo Erdfloh,

von den Gästen, die bei Hubert zu Besuch sind, sind ca. 1% an aktiver Mitarbeit im Garten interessiert. Die restlichen 99% möchten hier bewirtet werden, sich entspannen, ein bißchen geerntetes Obst und Gemüse mitnehmen und ein offenes Ohr für ihre Geschichten und Sorgen finden.
Soviel zu dem Vorschlag Deines "Wettbewerbs".
Einen Rentner fürs Rasenmähen möchte Hubert nicht "mieten", weil er a.) selbst nicht körperbehindert, sondern kräftig ist und b.) deshalb den Grund für eine solche Mehrinvestition nicht sieht.

Aber vielleicht hat der Erfloh ja noch andere, "kreative Ideen"? Wie wäre es z.B. damit, berufstätigen (und nachweislich ausschließlich berufstätigen) Kleingärtnern wegen des Mangels an Zeit zu gestatten, ihren Rasen sonntags zwischen 08 und 10:00 h mähen zu dürfen?
Viele Grüße, Carolin

Erdfloh

Hallo Caroline,
der Gedanke mit Sonntag ist sicher nicht schlecht,
vor allem, wenn es sich um einen Elektromäher handeln
würde. Ich glaube auch nicht, daß der Hergott etwas
dagegen hätte - da es ja keine Arbeit, sondern ein
Vergnügen (Hobby) ist.
Aber in Deutschland sicher unmöglich !!!!!!!!!!!!!!!
Herzliche Grüße
Erdfloh

Carolin

Hallo Erdfloh,
ja, ich fürchte auch, daß Hubert K. weiterhin mit hängender Zunge den Rasen mähen muß, weil die Gartenordnung nicht auf ihre Aktualität hin überprüft wird.
Sicher ist manches im Argen.....

So rät z.B. der Landesverband aus Gründen des Artenschutzes zum Anlegen von Totholzhecken. Wenn Hubert K. eine solche aufschichtet, wird er von seinen konservativen Nachbarn der Rattenzucht bezichtigt. Auch rät der Landesverband dazu, sämtliche Grünabfälle auf dem Grundstück zu kompostieren. Da aber die aufrechten Rentner jeden Halm mit dem Auto (!) zur Mülldeponie fahren (!), wird Hubert, der seine Abfälle häckselt und kompostiert, gern böse beäugt. Noch immer gilt im sozialen Gefüge der Kleingärtnerkolonien derjenige mehr, der mit Gummistiefeln, Mundschutz und Giftspritze alle Produkte von Bayer-Leverkusen auf die Fläche bringt, als der, der eine kleine Wildblumenecke in seinem Garten einrichtet. Liegt an an der Altersstruktur? An mangelnder Aufklärung? An der deutschen Ordnungsliebe wider jeden Verstand? Hubert rätselt weiter....

Horst

Demokratie now!!
Hubert sollte den Vorstand mit einem Antrag zur Mitgliederversammlung zwecks Änderung der Gartenordnung bombardieren. Oder sind dem Vorstand Andersdenkende Querulanten? In der Gartenordnung geht es doch wohl nur um unnötigen ruhestörenden Lärm; Kinder selbstverständlich ausgenommen, oder? Man sollte (leise) Handrasenmäher und (leise) Elektrorasenmäher generell zulassen, auch sonntags.
Anders ist es mit alten, stinkenden,   lauten Bezinrasenmähern.
Worin liegt der Sinn des Rasenmähens nur bis 19 Uhr?
Ich bin übrigens 62 und seit einem Jahr im Ruhestand.
Ich brauche (noch) nicht unbedingt ein Schläfchen zwischen 13 und 15 Uhr halten.
Bitte auch Rücksichtnahme gegenüber berufstätigen = jüngeren Gartenfreunden.

N. Lange

Carolin!

Hier wird ein Problem angeschnitten, was auch mal aus einer anderen Sicht beleuchtet werden sollte.
Wenn ich schon das Wort Rasen höre, da hört sich bei mir alles auf. Warum müssen in einem Garten große Flächen existieren, die einheitsgrün sind? Hier haben einheimische Tiere und Pflanzen keine Chance. Dabei ist gerade der Garten gegenüber allen anderen Flächen, die der Mensch der Natur abgetrotzt hat, relativ naturnah. Hier könnten insbesondere seltene und bedrohte Tier und Pflanzenarten ein Refugium haben. Natürlich nur solche Arten, die sowieso in der Umgebung leben und dadurch auch im Garten vorbeikommen. Arten einzusetzen ist ein schwerer Fehler, der auch lt. Gesetzen bestraft wird.
Ich habe z.B. nur an der Stelle kurzen Wiesenwuchs, wo mein Campingtisch ab und an mal aufgestellt wird, oder manchmal das Zelt. Ansonsten gibt es bei mir auch Wiesenflächen, wo ich das Gras etwas länger wachsen lasse.
Gruß! N.L.

Carolin

N.L.! (leider ohne Namen, also ohne Anrede - Herr? Frau?),

hier meine Antwort auf Deinen Beitrag:

Schön, schön.....Leute, die Rasen mähen, sind also "unökologisch".

Dazu: Ich habe 1.) eine große Totholzhecke, 2.)
8 Nistkästen für verschiedenartige Brüter, 3.) 200 qm "wilde" Staudenrabatten mit Wildraritäten wie z.B. Wegwarte, 4.) folge dem Prinzip "jäte nur, was Du kennst" und lasse Wildkräuter auch gern einmal stehen, 5.) plane einen Teich mit Feuchtbiotop auf 10 qm.
TROTZDEM habe ich zusätzlich eine große Rasenfläche zu mähen und die geschilderten Probleme. Manchmal sind die Dinge eben nicht schwarz-weiss.
Carolin

Sabine

Hallo Carolin,

aufgrund der bisherigen Korrespondenz scheint es so, als ob Du über alles und jeden sauer bist. Auch ich habe einen Kleingarten, bin berufstätig und habe nie genug Zeit. Wenn ich es an einem Wochenende nicht schaffe, den so geliebten Rasen zu mähen, so geschieht es eben später. Vielleicht solltest Du etwas entspannter und ruhiger werden und aus allem das Beste machen. Denn schließlich soll der Garten doch Spaß machen und keinen Streß auslösen!

Carolin

An Sabine:

1. ich bin bereits entspannt und ruhig und versuche stets, aus allem das Beste zu machen. Danke für den Tipp.
2. ich glaube nicht, daß persönliche Anfeindungen, die auf Vermutungen beruhen, im Forum etwas zu suchen haben.
3. ich gehöre eben nicht zu den Leuten, die unter dem Motto leben: "was Du heut nicht kannst besorgen, das erledige übermorgen".
4. ja - ein Garten soll Spaß machen: aber, wenn man ihn pfleglich behandeln will und als "Lebewesen" ernst nimmt und bereit ist, in Verantwortung zu treten, dann macht er eben auch Arbeit - nicht alles ist Fun,Fun,Fun.

Carolin

Horst

Ich
finde die Beiträge von carolin gut:
Zum Thema sind sie immer sachlich.
Ihre Sachaussagen kann   i c h   von ihren "persönlichen" Bemerkungen unterscheiden. Frust? Nein.
Sie stellt ganz einfach Situationen dar.
Ich mache es auch so.

Carolin


Danke für Deinen freundlichen Beitrag, Horst.
Carolin

Horst

Kommen wir nun nach 12 Beiträgen doch zum Ausgangspunkt zurück: Gibt es schon iregndwelche Bestrebungen zur Änderung
von zu engen Gartenordnungen wegen Rasenmähens für Berufstätige? Unsere verbietet nur Rasenmähen wegen ruhestörenden Lärms an Sonn- und Feiertagen.

Gartenzwerg

Liebe Gartenfreunde,
zufällig konnte ich heute die Beiträge lesen.
Das Problem ist doch durch die Gartenordnung eines Vereins nicht zu lösen. Hier geht es um höherrangiges Bundesrecht, denn die sogenannte Rasenmäherlärmverordung als Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes legt die Zeiten, zu denen Rasenmäher nicht betrieben werden dürfen eindeutig fest. Diese Verordnung sollte wie so einige andere der heutigen Zeit angepasst und geändert werden, dann wäre auch durch die Vereine eine Änderung und Lockerung ihrer Gartenordnung möglich, ohne dass die mehrheit der Gartennutzer wesentlich in ihrem Ruhebedürfnis gestört würden.

Ich wünsche allen Gartenfreunden einen guten Rutsch und viel Erfolg im neuen Gartenjahr!

Horst

Lieber Gartenzwerg, liebe Gartenfreunde;

es ist hier inbezug auf Rasenmäherlärm §-mäßig eine Viererkette zu überwinden: Gartenordnung = Verein/Stadtverband, Gemeinde, Land, Bund. Dazwischen ist zur unserer Hilfestellung ein Landesverband.

Wenn man zur Mitgliederversammlung einen Antrag stellt - meist zwei Wochen vor Termin -, dann wird sich ein guter Vorstand bzw. Vorstitzender bei der Gemeinde und beim Landesverband über alle Möglichkeiten erkundigen. Was für Vorschriften es im Internet gibt finden wir unter dem Suchbegriff "Rasenmäherlärmverordnung".
Interessant: Die Mittagspaue ist Landesrecht.
Es gibt durchaus Möglichkeiten mit der Gemeinde bei zu engen Vorschriften erfolgreich zu verhandeln.

Bei uns ist Rasenmähen nur an Sonn- und Feiertagen verboten.
Unsere Anlage liegt am Stadtrand, schon außerhalb von Baugebieten. Die nächsten Wohnhäuser sind 500m weit entfernt.

PS: Den obigen Dialog zwischen Carolin und Erdfloh finde ich Klasse.

Euer Horst

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