Kleingartengesetz

Begonnen von Westerhausen,Klaus, 25. Oktober 2000, 21:44:21

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Westerhausen,Klaus

Hallo!
Ich habe seit diesem Jahr einen Kleingarten von 200 m².
Nun wollte ich mal wissen,ob ein Gerätehaus zu dem laut
Kleingartengesetz vorgeschriebenen 24m² zulässigen Größe
mitgezählt wird.
Laut Kleingartengesetz ist da nur von einer Laube die Rede!

Vielen Dank Klaus Westerhausen!

Horst

Drastisch ausgedückt ist der Kleingarten ein Garten und kein Baugrundstück und die Laube kein Wochenendhaus. Deshalb erlaubt unser "Grundgesetz", das BKleingG, in § 3 für Gärten von 400 qm nur Lauben in einfacher Ausführung bis höchstens 24 qm Grundfläche einschießlich überdachtem Freisitz. Bei 200 qm lassen die meisten Vereine/Verbände nur 12 qm zu.
Die Laube selber dient der Aufbewahrung von Gartengeräten und dem vorübergehenden Aufenthalt von uns.
Deshalb kein extra Geräte"haus".

Klaus