Einhaltung der Gartenordnung

Begonnen von Rudi, 16. Februar 2001, 18:53:05

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Rudi

Hallo Gartenfreunde !
Wir haben in unserer Anlage einige Gartenfr. die es nicht so genau mit der Einhaltung der Parkordnung nehmen.
Desweiteren haben wir noch einige säumige Pacht-u.Energie-zahler.
Mich würden dringend gesetzliche Grundlagen, sowie andere
Möglichkeiten, im Rahmen der Gartenordnung, interresieren, Sanktionen zu verhängen.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank

Horst

Hallo Rudi, liebe Gartenfreunde.

Parkordnung
Falls die Parkordnung keine Sanktionen enthält, bewährt sich folgende Vorgehensweise: Betreffende Gartenfreunde ansprechen und darauf hinweisen, daß sie im Wiederholungsfall bei Gelegenheit (z.B. Mitgliederversammlung) namentlich erwähnt werden und dann Rede und Antwort stehen müssen. Eventuell in Parkordnung Sanktionen aufnehmen (Vostandsbeschluß) und von jedem Pächter als Teil oder Ergänzung des Kleingartenpachtvertrages unterschreiben lasseen.

Säumige Zahler.
Bei uns gibt es als letztes Mittel für säumige Zahler in der Satzung in Anlehnung an § 8 Nr. 1 BKleingG eine fristlose Kündigung (Vorsicht: Anlehnung, denn § 8 Nr. 1 des BKlein