Ballistol Universalöl
 

Gemeinschaftsarbeit

Begonnen von Uli, 22. März 2001, 12:53:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Uli

Hallo Gartenfreunde

Kurze Frage. "Kann man Vorstandsarbeit als geleistete Gemeinschaftsarbeit anrechnen?"

Danke für Euer Interesse

Horst

"Gemeinschaftsarbeit
dient der Errichtung und Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen"
steht in einer Mustergartenordnung unseres Landesverbandes.

Vorstandsämter sind Ehrenämter und der Zeitaufwand für ihre Tätigkeit ist (meistens) kostenlos. Auslagen werden erstattet. Manche Vorstände erhalten von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufwandsentschädiungen. Es gibt auch Vereine/Verbände, die ihre Vorstände von der Gemeinschaftsarbeit befreien. Das sollte in der Satzung des Vereins/des Verbandes stehen.

Euer Horst

Helmut Reger

Denkt bitte an das 630,- DM Gesetzt
Das Frage kann man nicht so einfach beantworten.
Wieviel Zeit verbringt euer Vorstand im Verein?
Wer ist im Vorstand tätig, Rentner?
Um Dir helfen zu können brauche ich mehr Info.
(hregerluebeck@aol.com)

In eigener Sache:
Lieber Horst, Du wirst meinen Eintrag sicherlich auch lesen,
teile mir bitte Deine e-mail Adresse mit, ich hätte noch
sehr viel mit Dir zu bereden.
Aus Deinen Beiträgen kann man ersehen das Du schon lange
als aktiver Kleingärtner am wirken bist.
Da auch ich sehr aktiv bin, würde ich mich über eien
Erfahrungsaustausch freuen.
z. B. Dein Beitrag zu den Waldbäumen?
Ich bin da ganz anderer Meinung, aber ich habe mich nicht
dazu geäussert, weil, naja wir müssen drüber reden.
Erwarte auf diesem Wege Deine Antwort.


Helmut Reger

nicht Dein Beitrag zu .....
sondern der Beitrag zu ....

Antje

Hallo Gartenfreunde!
Gibt es einen gesetzlich festgelegten Geldsatz für nichtgeleistete Gemeinschafts(Pflicht)arbeitsstunden im Gartenverein? Bei uns liegt der Satz momentan bei 30,-DM/Stunde.
Danke für Eure Hilfe-Antje

Uli

Hallo Antje

In unserem Verein beträgt der Stundensatz DM 20. Eine gesetzliche Regelung über die Höhe gibt es nicht.

Tschüß

Horst

Hallo;
die Festlegung des Stundensatzes ist in den Vereins-"Gesetzen" festgelegt, meist in der Satzung unter Aufgaben der Mitgliederversammlung: Z.B. "Festlegung der zu leistenden Arbeitsstunden und deren Abgeltung".

Fast immer erfolgt jährlich im ersten Quartal eine ordentliche Mitgliederversammlung, wo auch die Art der Arbeit, die zu leistenden Stunden und deren Abgeltung bei nicht erfolgter Arbeit duch die Versammlung bestimmt werden.

Bei sich jährlich wiederholenden Routinearbeiten bleibt es oft mehrere Jahre bei der gleichen Festlegung.

Euer
Horst

Anne

Hallo zusammen, mein Problem ist folgendes:
Mit Wirkung vom 03.07.06 übernahm/kaufte ich mir einen Garten in einer Kleingartenanlage.
Festgelegt ist hier im Laufe eines Jahres 5 Std.a 5,-€ Gemeinschaftsarbeit zu leisten bzw. den Geldbetrag zu zahlen.
Nun soll ich diesen Betrag für das gesamte Jahr entrichten.
Ich bin jedoch der Meinung das ich nur die Hälfte zahlen( leisten) muss da ich nur ein halbes Jahr Mitglied bin.
Wie ist Eure Meinung dazu ? Bin ich im Unrecht ?
Eure Meinung würde mich interessieren.
Vielen Dank - Anne

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten August

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den August.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten August

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den August.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten August

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den August.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...