Rechte von Mitgliedern

Begonnen von Werner keller, 05. Mai 2001, 16:20:00

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Werner keller

Hallo Kleingärtner,
wir haben in unsere Anlage eine besondere Situation. Mehrer Kleingärtner die in der Vergangenheit ihre Gärten gekündigt haben, weiterhin aber als zahlende Mitglieder dem Verein angehören, beanspruchen nun mit Zustimmung des Vorstandes Stimmrecht und aktives Wahlrecht. In unserer Satzung ist im Paragraphen 3 die Definition der Mitgliedschaft wie folgt festgelegt:
Mitglieder des Vereins können volljährige Personen und deren Ehegatten werden, wenn sie sich im Sinne dieser Satzung betätigen wollen.
Ich bin der Ansicht, da diese Mitgliedschaft nur als passive oder fördernde anzusehen ist,  stehen ihnen diese Rechte nicht zu!
Wie seht Ihr die Situation? Gibt es vielleicht einen Präzedenzfall?

Uli

Tja Werner

Unser 1. Vorsitzender hat noch nicht einmal einen Kleingarten im Verein. Daher fällt es Ihm auch nicht schwer mit der Gartenordnung zu winken und auf deren Einhaltung zu pochen. Kann man vergessen,

meint Uli