Noch 2 Jahre Pacht nach Kündigung?

Begonnen von Maria, 02. Mai 2002, 17:38:00

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Maria

Hallo,
unser Gartenverein verlangt, falls man seinen Kleingarten kündigt und kein neuer Pächter gefunden wird, noch für zwei Jahre Pacht. Kann das möglich sein?

Heinz Bungert

Ich bin mitglied im kleingartenverein "gelsenkirchen-süd ev"
bei uns ist eine kündigung zum ende des gartenjahres
30.november möglich.der scheidende pächter bezahlt auch nur
die pacht bis zu diesem zeitpunkt.eine weitere pachtforderung ist nach meiner meinung rechtswiedrig.
ich habe auch noch nie von oben genannter regelung gehöhrt.

mit "gut grün":
heinz bungert

Eckhard