übernachtung im kleingarten

Begonnen von Heiko Kurutz, 14. Mai 2002, 05:14:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Heiko Kurutz

Hallo!
Wir haben seit 30 Jahren einen Kleingarten in Rostock.
Weiß jemand ob das Übernachten im Kleingarten hin und wieder an den Wochenenden oder im Urlaub gestattet ist?
Ich kann darüber nichts finden nur daß das dauerhafte
Wohnen untersagt ist.

Horst

Hallo Nordlicht aus HRO,

ihr dürft sogar dauerd wohnen (BKleingG § 20a 8.).

§3 (2) stammt von 1983 und gilt für Lauben allgemein für die "alten" Länder. Später kamt ihr dazu (§ 20a).
Wo ist eigentlich bei dir in HRO das Problem?
Viele von uns beneiden euch wegen § 20a.
Der Einigungsvertrag wurde hier nicht schlecht verhandelt.

Horst
aus den Südstaaten


günter