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Vorstands- Hass !?!

Begonnen von Koleston, 01. Juli 2002, 22:11:00

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Koleston

Autor :  Koleston@web.de  <br />
Verfasst :  01.07.2002 / 22:08<br />
 <br />
Titel :  Vorstands- Hass !?!  <br />
Text :  Also liebe Gartenfreunde, auch wenn es nicht in der Satzung intregiert ist- §§ 37 BGB: 1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. 2. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muß bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden. Mit einfachen Worten: An den Vorstand Wir, die Unterzeichner dieses Antrages, beantragen die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Folgende Punkte stehen zur Tagesordnung an: 1.Eröffnung und Begrüßung 2.Feststellung der Beschlußfähigkeit 3.Genehmigung der Geschäftsordnung 3a. Bestimmung eines Wahlleiters 4.Beschlußfassung über geheime Abstimmung in allen folgenden Beschlußpunkten 5.Beschlußfassung über Abberufung des Vorsitzenden 6........Rechnungsführers 7........Stellvertretenden 8.Wahl des Vorsitzenden 9.Wahl des Rechnungsführers 10.Wahl des Stellvertretenden 11.Verschiedenes So in etwa könnte es aussehen. Es bedarf Überzeugungsarbeit und Nerven. Aber, gemeinsam wird es schon klappen. Auf jedenfall bekommt der Vorstand einen Denkzettel. (Wenn er tatsächlich unbegründete,undemokratische Entscheidungen trifft. Auf jeder Versammlung sind es die Mitglieder, die mehrheitlich das Sagen haben. Der Vorstand soll dafür sorgen, daß die Beschlüsse eingehalten werden. Wenn der Vorstand diesen Antrag innerhalb einer von Euch gesetzten Frist nicht bearbeitet, ist das Amtsgericht dran. Alles Schritt für Schritt !! Bin weiter für Euch da....... Gute Nacht. <br />
<br />
 <br />

Horst

Gartenfreunde;<br />
Grundlage für eure Vereins-Satzungen sind die Mustersatzungen eurer Verbände, z.B. der Landesverbände. Oft übernahmen bzw. übernehmen die Vereinsvorstände für sie eventuell unangenehme Dinge nicht. Sie werden verschwiegen ; man stellt sich ahnungslos.<br />
In der Mustersatzung unseres Verbandes, des LV Bayer. Kleingärtner steht u.a.:<br />
§ 9 Mitgliederversammlung (2) "Weitere Mitgliederversammlungen sind vom Vostand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung von einem Drittel der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Vorstand beantragt wird" (Unsere Vereinssatzung sieht ein Fünftel vor, § 37: Ein Zehntel)<br />
§ 10 Der Vorstand (6) "Die Abberufung des Vorstandes - auch einzelner Vorstandmitglieder - ist aus wichtigem Grunde durch die Mitgliederversammlung zu beschließen. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere die grobe Pflichtverletzung, die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder die ssonstige völlige Unzumutbarkeit der weiteren Tätigkeit des Vorstandes oder einzelner Vorstansmitglieder für den Verein dar".<br />
(Wir haben schon vor Jahren einen 1. Vorsitzenden abberufen).<br />
Man braucht also den § 37 (1) BGB nicht unbedingt, jedoch ist (2) wichtig falls der Vorstnd sich weigert eine MV einzuberufen.<br />
Falls notwendig Satzungen ändern!<br />
<br />
Horst<br />
<br />

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