Kündigung der Pacht

Begonnen von Lothar, 09. August 2002, 16:50:00

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Lothar

Hallo Gartenfreunde<br />
<br />
wer kann mir einen Tipp geben? Wenn ein <br />
Gartenfreund seinen Kleingarten aufgeben will, muss <br />
er zunächst den Unterpachtvertrag fristgerecht <br />
kündigen.<br />
<br />
Was geschieht nun mit dem Kleingarten, wenn zum <br />
Ende der Kündigungsfrist der Garten nicht neu <br />
verpachtet werden kann, weil kein Interessent <br />
vorhanden ist?<br />
<br />
Zahlt dann der Verein die Pacht für die Parzelle, oder <br />
kann der kündigende Gartenfreund noch herangezogen <br />
werden?<br />
<br />
Danke für Eure Tipps, Lothar

Jürgen

Der Bund der Gartenfreunde hat Grundsätze der Wertermittlung bei Pächterwechsel veröffentlicht.Dort steht:<br />
Wird kein Nachpächter gefunden, ist der Pächter verpflichtet, den Pachtzins als Nutzungsgebühr weiter zu zahlen, solange die Laube auf der Parzelle steht. Letztendlich muss er Laube und Bewuchs auf seine Kosten entfernen.<br />
Freundliche Grüße Jürgen

Helmut


Helmut

Hallo Jürgen, kleine Rückfrage. Wie schnell muß denn die Laube und der Bewuchs entfernt werden? Geben darüber auch irgendwelche Statuten, Gesetze oder Verordnungen Auskunft?<br />
<br />
Im Voraus vielen Dank für die Antwort<br />
Helmut und Manuela

Jürgen

Hallo Helmut! Ich war einig tage verreist, darum die Verzögerung.In der 8. Auflage des BKleingG § 7 Rn 8 u. 8a gibt es zu Deiner Frage den wesentlichen Hinweis. & Monate Frist sind angemessen. Allerdings ist der konkrete Sachverhalt für eine deraertige Entscheidung zu berücksichtigen. Eine alleinstehende Frau, die langjähriges Mitglied ist wird man anders behandeln müssen als einen störrischten Besserwisser. Wir sind bemüht solche Probleme über das Winterhalbjahr zu regulieren, damit der nachfolgende Pächter einen guten Start hat.<br />
Freundliche Grüße Jürgen

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