Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung

Begonnen von K. Schreiner, 16. September 2002, 13:10:00

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K. Schreiner

Hallo liebe Gartenfreunde, ich bin Mitglied des Vereinsvorstandes und habe eine Frage zu einem speziellen<br />
Fall der erstmals bei uns aufgetreten ist.<br />
Die Laube eines Mitgliedes wurde durch Brandstiftung zerstört. Die Brandversicherung, Versicherungsnehmer ist der<br />
Verein, hat eine ziemlich hohe Entschädigung (7200 EUR)<br />
zugesichert. Der Gartenpächter wollte die Laube neu aufbauen<br />
hat es sich aber jezt anders überlegt und gekündigt. Er kassiert also die hohe Versicherungssumme und läßt uns das Grundstück ohne Laube zurück. Kann der Verein einen Teil der<br />
Versicherungssumme einbehalten um eine neue Laube aufzubauen. Denn wer will schon einen Garten ohne Gartenhütte.<br />
mfG K.Schreiner

Franz

Hallo<br />
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Hallo<br />
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Das ist sicherlich kein einfacher Fall.<br />
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Wenn man seinen Kleingarten kündigt, müsste man eigentlich die Laube entfernen, da sie, obwohl fest mit dem Boden verbunden, nur als Hilfsmittel zur kleingärtnerischen Nutzung des Kleingartens dient. <br />
Da die Entfernung seines Eigentums aus der Parzelle für den scheidenden Pächter meistens nur mit Zerstörung gleichzusetzen ist, steht ihm eine von einer Wertermittlungskommission ermittelte Ablösesumme zu. <br />
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Ich würde nun spontan meinen, dass die Versicherungsleistung die Ablösung für die Laube darstellt.<br />
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Ein neuer Pächter müsste eben eine neue Laube erstellen. Er bekommt ja auch einen kleingarten ohne Ablöse zahlen zu müssen.<br />
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Ich würde hier aber doch mal beim Verband nachfragen, die haben sicher einschlägige Erfahrungen.<br />