Muß meine Birke weg?

Begonnen von Knobi, 31. Januar 2003, 21:03:00

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Knobi

Hallo zusammen,<br />
ich bin seit April 2002 stolzer Pächter einer Gartenlaube in Reinbek(Schleswig_Holstein). Nun habe ich auf meiner Pazelle eine alte Birke stehen, die der Vorstand gefällt sehen möchte. In unserem Gesetzestextzusatz zu dem Verbot von artfremden Bäumen steht unter Absatz 4: Vorhandene Wald- und Wiesenbäume müssen spätetens beim Pächterwechsel entfernt werden.<br />
Ich bin der Meinung, mein Vorgänger hätte dann die Birke fällen müssen und der Vorstand hat versäumt, ihm Dieses mitzuteilen.<br />
Die Birke ist hübsch anzusehen, steht am äußersten Ende des Kgv-Geländes und stört Niemanden.<br />
Kann mir jemand helfen???

Tomy

Richtig ist, dass der Verein wenn möglich vom abgebenden Pächter verlangen sollte, den Garten in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. <br />
Dies nicht nur aus moralischen Gründen, sondern vielmehr auch deswegen, weil der Verein hier das Druckmittel in der Hand hat, den Garten nur vollständig geräumt zu übernehmen.<br />
Hat der Verein solche Maßnahmen vom abgebenden Pächter nicht gefordert, sondern dem neuen Pächter bei der Begründung des Pachtverhältnisses beauftragt, bestimmte Maßnahmen durchzuführen, sehe ich keine rechtliche Möglichkeit, diese Pflichten auf den Verein (wenn vielleicht auch nur kostenmäßig) zurück zu verlagern. <br />
Hier hätte man versuchen müssen, bei Festlegung der Höhe einer etwaigen Entschädigungszahlung an den abgebenden Pächter auf den Umstand hinzuweisen und eventuell einen Nachlass auszuhandeln.<br />
In der Praxis wird dies sicherlich daran scheitern, dass die neuen Pächter zu unerfahren auf dem Gebiet des Kleingartenwesens sind und dass in vielen Gegenden <br />
Ich kann Dir insgesamt nur raten, die Auflagen zu erfüllen. Du kannst natürlich auch hoffen, dass der Vorstand so nachlässig ist, dass er die Umsetzung der Auflagen nicht durchsetzt. Du riskierst dabei dann