heckenschnitt

Begonnen von Hoche, 12. März 2003, 14:00:00

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Hoche

hallo liebe gartenfreunde,<br />
ich habe vor ca. 3 jahren garten gekauft. (damals unter der vorausetzung: keinen anbauzwang und einer ca. 2m hohen hecke zum gartenweg)inzwischen haben sich 2 parteien dermaßen öffentlich gestritten, mit der folge, dass wir alle anbauen dürfen. was aber noch zu verschmerzen ist. unmöglich erscheint mir jedoch der zwang zum heckenschnitt auf 1.10m bis zum 29.03.03! zu beachten ist, das einige gärten eine hecke von sogar 3m höhe haben und ein drittel der pächter den garten so auch gekauft haben. meine frage: ist es wirklich notwendig die hecke so radikal zu kürzen auch, wenn sie dann eingeht und gibt es nicht so etwas wie bestandsschutz???  

koleston

Wenn es nicht gerade Berlin ist, wo Hecken angeblich 1,25m<br />
nicht zu überschreiten sind, so ist das übliche Maß 1,20m.<br />
Wo steht die Hecke? Im Garten Zaunseite, oder sogar auf der Gemeinschaftsfläche? Hinter der Hecke eine Straße? <br />
Von Fall zu Fall verschieden. Nette Grüße<br />
koleston@web.de

hoche

koleston - danke für deine antwort.der garten ist in thüringen (südharz)und die hecken um die es geht,stehen zum gemeinschaftsgartenweg. auch zur strasse, diese soll auch gekürzt werden, dafür will der verein in gemeinschaftsarbeit eine neue koniferenhecke (nur zur strasse), wegen des lärms pflanzen.<br />
wo ist festgelegt, das die heckenhöhe in berlin 1.25m nicht überschreiten darf?

koleston

- (Vorstands-)Verkündung (!) einer terminisierten Forderung <br />
nach Einkürzung "aller Fronthecken auf 1,25 m" (gem. Ber- <br />
liner Kleingartenordnung) verbunden - für den Fall der <br />
Nichtbefolgung - mit der schritfl. Androhung des Vereins- <br />
vorstandes (!): <br />
"Zeigen sich diese Parzellenbesitzer dann noch immer <br />
uneinsichtig, erhalten sie eine Abmahnung, die eine Kündi- <br />
gung der Parzelle nach sich ziehen kann." <br />
<br />
Zitat eines Gartenfreundes mit gleichem Kummer. nette Grüße<br />
<br />

hoche

das haben sie uns auch angedroht, wenn wir uns weigern, dann wollen sie uns sofort kündigen.<br />
aber ich denke mal, das das nicht so einfach ist. ich würde auch mehr pacht (für einen erholungsgarten) zahlen. geht das auch für eine einzelne parzelle? das peinlichste an diesem ganzen streit ist, das wir im verein nur 18 parzellen sind, die sich nicht einigen können.

koleston

Leider nicht. Die Ertragsnutzfläche muß mindestens genauso<br />
groß sein wie die Erholungsfläche. ( Wen die Gartenordnung<br />
es nicht noch größer vorschreibt. Habe aber noch nicht <br />
kapiert; stehen die Hecken auf Gemeinschafts- oder auf deiner Pachtfläche.Direkt am Zaun, oder Laubennähe.<br />

eh

die hecke steht auf meinem gartenland (pachtland), zum allgemeinen Gartenweg und hat die gleiche höhe, wie die des nachbarn. die laube steht in einem drittel und nicht direkt an der hecke - wie alle anderen auch. habe noch eine andere frage bzgl. der hecke, wo genau ist das eigendlich geregelt? habe im kleingartengesetzt (auf dieser seite) und in unserer Satzung nichts dazu gefunden.

koleston

Die Gemeinden oder Städte geben meist die Gartenordnung,<br />
die auch für die übrige Öffentlichkeit maßgeblich ist.<br />
<br />
Ansonsten regelt es der Pachtvertrag, wo die Satzung und Gartenordnung Bestandteil ist , und du es mit der Unterschrift bestätigt hast. Prüfe dies einmal.<br />
nette Grüße.

eh

die gartenordnung ist im anhang an unserer satzung und dort leider nichts gefunden. an diesem wochenende ist eine erneute begehung. werde weiter berichten.<br />
schönes we. eh

koleston

Jetzt sollte bei dieser Heckenhöhe sowieso nicht mehr wegen<br />
Vogelschutz ( sie nisten meistens über 1.20m)geschnitten werden.Warscheinlich kann man aber noch hineingucken.<br />
Auch ein schönes!

nomen nescio

Hallo Gartenfreunde,<br />
Rechtsvorschriften zum Thema Hecke finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer. <br />
Dort geht es um die übliche nachbarliche Rücksichtnahme, wie sie zwischen Grundeigentümern zu praktizieren ist.<br />
Für Schleswig-Holstein zum Beispiel ist die zulässige Höhe abhängig vom Grenzabstand geregelt.<br />
Nun können aber im Kleingarten andere Normen gelten, wenn sie wirksam zustande gekommen sind bzw. wirksam vertraglich vereinbart wurden.<br />
Bei uns ist es so, daß die Gemeinde als Grundstückseigentümerin privatrechtlich in ihrem Pachtvertrag mit dem Kleingärtnerverband alle möglichen Vorgaben gemacht hat, die der Verband an seine Unterpächter <br />
vertraglich weiterzugeben hat.<br />
Die einzelnen Kleingärtner wissen meistens nichts von den Bestimmungen, weil als Unterpachtverträge Musterverträge verwendet werden, die alt sind und auf die eigentliche Rechtslage nicht passen.<br />
<br />
Im Streitfall wird dann auf irgendwelche Gartenordnungen zurückgegriffen, die als Muster existieren, aber nicht in allen Vereinen wirksam beschlossen wurden.<br />
Es herrscht ziemliches Chaos, was die juristischen Kenntnisse der Verantwortlichen betrifft.<br />
<br />
Man muß so etwas wirklich am Einzelfall prüfen, also den individuellen Pachtvertrag ansehen, die vereinsrechtlichen Normen in ihrer Entstehungsgeschichte nachvollziehen, ob sie wirksam zustande gekommen sind, den Hauptpachtvertrag, falls es einen gibt, einsehen etc.<br />
<br />
An sich sind heutzutage aus ökologischen Gründen Hecken erwünscht höher als 1,20 m, damit sie als Brutplätze geeignet sind.<br />
An Wegen sollen aber häufig keine hohen Hecken stehen, um die öffentliche Nutzung der Kleingärtenanlagen als Spazierwege attraktiv zu machen. Wege sollen keine gruseligen Labyrinthe sein, die keiner in der Dämmerung mehr betreten will. Das Einkürzen kann ja Sinn machen,<br />
aber weshalb soll es denn bei Euch stattfinden.<br />
Bei uns ist ohnehin nur bis zum 15.3. jeden Jahres so eine Maßnahme erlaubt. Das sind wiederum n aturschutzrechtliche Vorschriften, aus denen das hervorgeht.<br />
Gibt es bei Euch keine Umweltverwaltung, bei der man sich vernünftig erkundigen könnte?<br />
Die Drohung mit der Kündigung ist ja abstrus, ich kenne solche Aussagen aber gut. Es geht den Verantwortlichen um persönliche Machtspiele statt um die Natur. Schade.<br />
MfG N.N.<br />
<br />
<br />

eh

den eindruck mit der macht habe ich allerdings auch.wegen des vogelschutzes wurde bei uns auch erst mal nicht geschnitten. evtl. wollen wir dann doch erholungsgarten werden, muß daher die vorschriften dafür finden. kann mir jemand helfen - wo gibt es generelle vorschriften für den erholungsgarten?? in unserer gartenordung finde ich nichts über die höhe der hecken, nur über die 1/3tel teilung. leider funktioniert auch die internetseite unseres landesverbandes (thüringen) nicht.

hd

Grundsätzlich sei dazu zu sagen, dass Vorstände es versäumt haben die Satzungen/Gartenordnungen auf den neuesten Stand zu bringen damit die kleingärtnerische Nutzung nicht gesprengt wird. Hier sind eindeutige Formulierungen zu treffen die es jedem ermöglicht danach zu handeln. Pflichten die sich daraus ergeben sind für jeden Garteninhaber bindend und nicht nur für ausgesuchte, meist sind es die schwächsten im Verein.<br />
Herr NN hat dies gut beschrieben. Hecken in den Parzellen oder an Wegen sollten nicht höher als 1 mtr sein. <br />
Mit zu hohen Hecken nehmen sie sich selbst und den Nachbarn Luft, Licht und Sonne. Ausgenommen sind die Außenhecken, hier können höhere Umzäunungen eingeräumt werden.<br />
<br />
Um den brütenden Vögeln nun jetzt nicht die Nistmöglichkeit zu nehmen oder störend einzugreifen, sollte man den Schnitt jetzt hinausziehen. Der Schnitt sollte auch nicht radikal durchgeführt werden.  <br />
<br />
Hier sind klärende Gespräche mit den Nachbarn und dem Vorstand Grundbedingung. Aber es gibt den Grundsatz: Auch wenn etwas bisher geduldet wurde, ist der die Verletzung Verursachende nicht aus seiner Verantwortung zu entlassen auch wenn Sie den Garten so gekauft haben sollten.<br />
Änderungen begleiten uns ein Leben lang wir sollten dazu stehen und der Vorstand sollte sich einig werden wie weiterhin vorgegangen werden sollte.<br />
<br />
Eine Lösung wäre aber auch, dass bei Neuvergabe einer Parzelle der Einzelvertrag so formuliert wird, dass alle nicht in der Parzelle statthaften Gewächse, Einrichtungen und dgl. mehr entfernt werden müssen. So ist mit der Zeit eine Anlage wieder auf Schwung zu bringen - dies gilt auch für Hecken.

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