Kleingarten und GEZ schon bezahlt

Begonnen von Gustav Hemmerling, 15. März 2003, 16:25:00

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Gustav Hemmerling

Wer kann mir zu folgender Frage etwas sagen<br />
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Wir hatten im Vorstand eine hitzige Diskussion:<br />
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Ist der Rundfunkempfang und/oder der Fersehempfang in Kleingärten i.S. des Bundeskleingartengesetzes und in den darin befindlichen Gartenlauben gebühren- also GEZ-anmeldepflichtig für folgende Fälle<br />
a)   Geräte, welche ständig in der Laube bereitgehalten werden, evt. mit einer<br />
     Satellitenantenne betrieben werden.<br />
b)   Tragbare Geräte, welche nur sporadisch, z.B. für einen Tag oder ein verlängertes Wochenende mit in den Kleingarten verbracht werden.<br />
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Ist die Gartenlaube gebührenrechtlich mit einem Campingwagen gleichzusetzen?<br />
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Nach dem Bundeskleingartengesetz dürfen Lauben in Kleingärten ... nicht zum ständigen Wohnen geeignet ... sein (BkleingG § 3 Abs. 2).<br />
In diesem Zusammenhang ist aber nicht die kleingartenrechtliche Seite von Belang, hier geht es um die gebührenrechtliche Seite. <br />
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15. Mrz 2003<br />

nomen nescio